WEBVTT

1
00:00:03.338 --> 00:00:06.377
Pflegebegutachtung mit dem Medizinischen Dienst

2
00:00:06.377 --> 00:00:08.125
Wie geht das?

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00:00:09.142 --> 00:00:13.377
Rund drei Millionen Menschen werden zu Hause und
im Heim gepflegt.

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00:00:14.184 --> 00:00:18.248
Dafür erhalten sie Leistungen aus der Sozialen Pflegeversicherung.

5
00:00:19.081 --> 00:00:23.117
Grundlage für den Umfang der Leistungen ist der Pflegegrad.

6
00:00:23.117 --> 00:00:25.200
Es gibt fünf Pflegegrade.

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00:00:25.200 --> 00:00:29.665
Je mehr Unterstützung jemand benötigt,
desto höher ist der Pflegegrad.

8
00:00:29.665 --> 00:00:31.815
Aber wie stellt man den fest?

9
00:00:32.500 --> 00:00:35.293
Um den Pflegegrad individuell zu bestimmen,

10
00:00:35.293 --> 00:00:39.351
verwenden die Gutachterinnen und Gutachter des Medizinischen Dienstes

11
00:00:39.351 --> 00:00:42.505
ein umfassendes Begutachtungsverfahren.

12
00:00:43.337 --> 00:00:47.260
Dabei fragen sie - Was kann ein Mensch noch alleine?

13
00:00:47.260 --> 00:00:48.776
Wobei braucht er Hilfe?

14
00:00:49.546 --> 00:00:52.990
Die Gutachterinnen und Gutachter des
Medizinischen Dienstes schauen,

15
00:00:52.990 --> 00:00:57.270
wie gut jemand in verschiedenen Lebensbereichen zurechtkommt.

16
00:00:57.270 --> 00:01:00.662
Kann der Pflegebedürftige sich in der Wohnung bewegen?

17
00:01:00.662 --> 00:01:02.509
Sind Treppen ein Hindernis?

18
00:01:03.123 --> 00:01:06.725
Kann sich der Betroffene räumlich und zeitlich orientieren?

19
00:01:07.723 --> 00:01:12.000
Kann jemand selbstständig essen, sich waschen oder auf die Toilette gehen?

20
00:01:13.282 --> 00:01:16.257
Kann jemand seine Medikamente allein einnehmen?

21
00:01:17.100 --> 00:01:20.671
Wie kommt jemand mit seiner Krankheit und den
Therapien zurecht?

22
00:01:21.241 --> 00:01:24.800
Ist beim Arztbesuch und bei Therapien Hilfe nötig?

23
00:01:25.323 --> 00:01:27.834
Klappt die Verständigung mit anderen Menschen?

24
00:01:28.469 --> 00:01:31.666
Kann der Betroffene für sich selbst Entscheidungen treffen?

25
00:01:32.217 --> 00:01:36.304
Braucht jemand Hilfe, weil er ängstlich ist oder psychische Probleme hat?

26
00:01:36.949 --> 00:01:41.286
Für jeden Bereich vergeben die
Gutachterinnen und Gutachter Punkte.

27
00:01:41.286 --> 00:01:45.855
Die Summe der Punkte von 0 bis 100 entscheidet über
den Pflegegrad.

28
00:01:45.855 --> 00:01:50.040
Wer zwischen 12,5 bis unter 27 Punkte bekommt,

29
00:01:50.040 --> 00:01:52.663
wird  in Pflegegrad 1 eingestuft.

30
00:01:52.663 --> 00:01:54.420
Danach geht es schrittweise weiter,

31
00:01:54.420 --> 00:01:58.166
bis ab 90 Punkten Pflegegrad 5 erreicht ist.

32
00:01:58.166 --> 00:02:01.485
Er gilt bei schwersten Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit

33
00:02:01.485 --> 00:02:04.453
und besonderen Anforderungen an 
die Pflege.

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00:02:04.453 --> 00:02:08.604
Übrigens empfehlen die Gutachterinnen und Gutachter des Medizinischen Dienstes

35
00:02:08.604 --> 00:02:11.336
nicht nur einen individuellen Pflegegrad.

36
00:02:11.336 --> 00:02:13.697
Sie erklären auch, welche Hilfsmittel

37
00:02:13.697 --> 00:02:16.509
oder ob eine Rehamaßnahme sinnvoll wäre.

38
00:02:17.047 --> 00:02:19.577
Wenn Sie einverstanden sind, geht die Empfehlung

39
00:02:19.577 --> 00:02:22.128
direkt als Antrag zur Pflegekasse.

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00:02:22.886 --> 00:02:27.040
Weitere Infos erhalten Sie unter medizinischerdienst.de

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00:02:27.040 --> 00:02:31.280
Das Informationsportal des Medizinischen Dienstes

