Pressemitteilungen 2023

  • Artikel: Videotelefonie für die Pflegebegutachtung eingeführt

    PRESSESTATEMENT

    Berlin/Essen, 14. Dezember 2023

    Zur Verabschiedung des Digitalgesetzes im Deutschen Bundestag erklärt Carola Engler, stellvertretende Vorstandsvorsitzende des Medizinischen Dienstes Bund:

    „Der Medizinische Dienst Bund begrüßt, dass mit dem Digitalgesetz die Videobegutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit eingeführt wird. Das ist ein weiterer wichtiger Schritt zur Flexibilisierung der Begutachtungsformate, um mit Blick auf den demografischen Wandel und den Fachkräftemangel weiterhin den zeitnahen Zugang der Versicherten zu den Pflegeleistungen sicherstellen zu können. Es kommt nun darauf an, die Videotelefonie für alle geeigneten Begutachtungsfälle nutzbar zu machen.

  • Mit rund 584 Millionen Euro haben die gesetzlichen Krankenkassen im vergangenen Jahr Aktivitäten zur Gesundheitsförderung in Lebenswelten, Betrieben und für einzelne Versicherte unterstützt. Damit steigerten sich die Gesamtausgaben im Vergleich zum Vorjahr um rund neun Prozent. Das geht aus dem neuen Präventionsbericht von GKV-Spitzenverband und Medizinischem Dienst Bund hervor. Mit Blick auf das Vor-Corona-Jahr 2019, in dem die GKV-Ausgaben hierfür bei rund 631 Mio. Euro lagen, setzte sich die bereits 2021 begonnene Stabilisierung im Jahr 2022 fort.

  • Immer mehr Menschen haben Anspruch auf Leistungen aus der sozialen Pflegeversicherung. Voraussetzung für den Bezug der Leistungen ist die Pflegebegutachtung durch den Medizinischen Dienst, die nach einem einheitlichen strukturierten Verfahren erfolgt, das in den Begutachtungs-Richtlinien festgelegt ist. Diese Richtlinien wurden jetzt überarbeitet: Sie ermöglichen in bestimmten Fallkonstellationen eine telefonische Begutachtung als Alternative zum Hausbesuch und treten morgen in Kraft.

  • Die Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung befasst sich in ihrer 7. Stellungnahme mit Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Qualitätssicherung sowie des Qualitäts- und des klinischen Risikomanagements in den Krankenhäusern. Der Medizinische Dienst begrüßt die Empfehlung, ein Meldesystem für vermeidbare unerwünschte Ereignisse in der Medizin (Never Events) zu schaffen. Kritisch wird dagegen der Vorschlag bewertet, Prüfaufgaben an Landesarbeitsgemein-schaften zu übertragen.

  • Der IGeL-Monitor hat erneut den Nutzen und Schaden der „Akupunktur zur Vorbeugung von Migräneanfällen“ und „Akupunktur zur Vorbeugung von Spannungskopfschmerzen“ untersucht und kommt zu dem gleichen Ergebnis wie bei der ersten Untersuchung dieser beiden Selbstzahlerleistungen (IGeL) im Jahr 2012: Studien geben Hinweise, dass Akupunktur helfen kann, Migräneanfällen vorzubeugen und/oder deren Intensität abzuschwächen. Das wissenschaftliche Team des IGeL-Monitors bewertet diese IGeL deshalb mit „tendenziell positiv“. Keine Hinweise auf einen Nutzen fand das Team zur Frage, ob die Akupunktur Spannungskopfschmerzen vorbeugen kann und bewertet diese IGeL daher mit „unklar“.

  • Aus Anlass der ersten Lesung für ein Krankenhaustransparenzgesetz im Deutschen Bundestag erklärt Dr. Stefan Gronemeyer, Vorstandsvorsitzender des Medizinischen Dienstes Bund:

    „Der Medizinische Dienst Bund begrüßt, dass Patientinnen und Patienten in die Lage versetzt werden sollen, sich auf einfachem Wege zentral über das Leistungsgeschehen und die Qualität der Krankenhäuser bundesweit informieren zu können. Die Transparenz ist notwendig, um Patientinnen und Patienten bei einer für sie passenden, qualitätsorientierten Wahl fundiert zu unterstützen...

  • Das wissenschaftliche Team des IGeL-Monitors hat die „Immun-Apherese zur Behandlung von Long-/Post-COVID-Erkrankten“ mit „unklar“ bewertet. Bisher liegen keine Ergebnisse aus Studien vor, die dieses Apherese-Verfahren zur Behandlung von Long-/Post-COVID-Erkrankten untersucht haben. Zwei laufende Studien könnten in naher Zukunft dazu beitragen, Nutzen und Schaden des Verfahrens genauer bewerten zu können. Die Immun-Apherese ist das vierte vom IGeL-Monitor bewertete Behandlungsverfahren bei Long-/Post-COVID mit unklarem Nutzen.

  • Artikel: Jutta Schümann wird Ombudsperson

    Pressemitteilung

    Berlin/Essen, 25. August 2023

    Der Verwaltungsrat des Medizinischen Dienstes Bund hat in seiner Sitzung am 24. August Jutta Schümann zur unabhängigen Ombudsperson des Medizinischen Dienstes Bund berufen. Die Sozialpädagogin und Sozialwirtin war viele Jahre in der Landespolitik in Schleswig-Holstein als gesundheitspolitische Sprecherin und im Gesundheitsausschuss tätig und ist aktuell Stadtverbandsvorsitzende der Arbeiterwohlfahrt Neumünster.

  • 13.059 fachärztliche Gutachten zu vermuteten Behandlungsfehlern hat der Medizinische Dienst im Jahr 2022 erstellt. In jedem 4. Fall wurden ein Fehler und ein Schaden festgestellt; in jedem 5. Fall war der Fehler Ursache für den erlittenen Schaden. Das geht aus der aktuellen Jahresstatistik zur Behandlungsfehlerbegutachtung hervor, die der Medizinische Dienst heute in Berlin vorgestellt hat. Um die Patientensicherheit zu verbessern, sollten schwerwiegende, aber sicher vermeidbare Ereignisse wie Seiten- oder Medikamentenverwechslungen (Never Events) verpflichtend gemeldet werden. „Das ist internationaler Standard in der Patientensicherheit. Es ist aus Patientensicht nicht hinnehmbar, dass Deutschland das nicht umsetzt.“, sagt Dr. Stefan Gronemeyer, Vorstandvorsitzender des Medizinischen Dienstes Bund.

  • Krankenhäuser erfüllen in vielen, aber nicht in allen Fällen die geforderte Qualität, um bestimmte Leistungen anbieten und mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen zu können. Das gilt auch für Leistungen zur Versorgung von Menschen mit schweren und schwersten Erkrankungen. Dieses Fazit zieht der Medizinische Dienst Bund aus seiner aktuellen Auswertung der 8.900 OPS-Strukturprüfungen, die die Medizinischen Dienste im Jahr 2022 auf Antrag der Krankenhäuser durchgeführt haben.

  • Das wissenschaftliche Team des IGeL-Monitors hat die IGeL „Große Ozon-Eigenbluttherapie“ zur Behandlung von Patientinnen und Patienten mit Long-/Post-COVID mit „unklar“ bewertet. Es liegen keine Studiendaten vor, die darauf hinweisen, dass dieses Verfahren die Symptome von Long-/Post-COVID lindern kann.

  • Zur heutigen Verabschiedung des Gesetzes zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege (PUEG) erklärt Carola Engler, stellvertretende Vorstandsvorsitzende des Medizinischen Dienstes Bund:

    „Der Medizinische Dienst Bund begrüßt ausdrücklich, dass mit dem Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz die Möglichkeit geschaffen wird, in bestimmten Fällen die Pflegebegutachtung mittels strukturierten Telefoninterview zu ermöglichen. Dies ist ein wichtiger Schritt, um für die Versicherten auch in Zeiten des demografischen Wandels und des Fachkräftemangels den zeitnahen Zugang zu Pflegeleistungen sicherstellen zu können...

  • Der Gesetzentwurf zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege (PUEG) sieht Maßnahmen zur Verbesserung der Situation in der Pflege und zur Weiterentwicklung der Pflegeversicherung vor. Darin sind Anpassungen vorgesehen, um die gestiegenen Kosten der Pflege abzufedern. Darüber hinaus wird dem Medizinischen Dienst Bund die Möglichkeit eröffnet, aus Mitteln des Ausgleichsfonds Modellprojekte und Studien zur Weiterentwicklung der Pflegebegutachtung durchzuführen. Alle diese Maßnahmen begrüßt der Medizinische Dienst ausdrücklich. „Es ist notwendig, mit der Reform jetzt wirksame Maßnahmen vorzusehen, um die Pflegebegutachtung zukunftsfest zu gestalten und die Versorgung im demografischen Wandel sicherzustellen“, sagt Carola Engler, stellvertretende Vorstandsvorsitzende des Medizinischen Dienstes Bund im Vorfeld der morgigen Anhörung zum PUEG.

  • Der IGeL-Monitor hat zum vierten Mal Versicherte zu Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) und zum Umgang damit in den ärztlichen Praxen befragt. Das Geschäft mit diesen Verkaufsangeboten läuft auf hohem Niveau. Zu den Top-Sellern gehören IGeL, die nachweislich mehr schaden als nützen. Patientenrechte werden oft nicht beachtet. Die gestiegene Nachfrage durch junge Patientinnen und Patienten gibt Anlass zur Sorge – viele wissen wenig über Nutzen und Schaden von IGeL.

  • Das wissenschaftliche Team des IGeL-Monitors hat die beiden IGeL „H.E.L.P.-Apherese“ und „Hyperbare Sauerstofftherapie“ zur Behandlung von Long-/Post-COVID-Erkrankten jeweils mit „unklar“ bewertet. Zu dem Apherese-Verfahren liegen keine Studiendaten vor, für die Hyperbare Sauerstofftherapie wurde eine Studie ermittelt, aus der jedoch kein Nutzen abgeleitet werden konnte.

  • Artikel: Versicherte sind mit Telefonbegutachtung sehr zufrieden

    Pressemitteilung

    Berlin/Essen, 17. April 2023

    Die Versicherten sind mit der telefonischen Pflegebegutachtung des Medizinischen Dienstes sehr zufrieden. Das zeigen die bundesweiten Ergebnisse der repräsentativen Versichertenbefragung, für die eine unabhängige wissenschaftliche Stelle rund 43.000 anonymisierte Fragebögen aus dem Jahr 2022 ausgewertet hat.

  • Der Medizinische Dienst Bund baut seine politische Vertretung in Berlin aus. Die Leitung des Bereichs hat Kerstin Macherey (44) inne.

  • Die Zahl der pflegebedürftigen Menschen steigt weiter an. Das Statistische Bundesamt (destatis) sagt einen Anstieg von bis zu 27 Prozent auf 6,3 Millionen bereits im Jahr 2035 voraus. Für die Versicherten und den Medizinischen Dienst bedeutet das eine weitere Verschärfung der angespannten Situation in der Pflegebegutachtung. Die Begutachtungszahlen sind von 1,8 Millionen in 2016 auf 2,6 Millionen in 2022 gestiegen. In den ersten beiden Monaten dieses Jahres liegen die Aufträge um 20 Prozent höher als im Vorjahr. Die Medizinischen Dienste fordern die sofortige Wiedereinführung der Telefonbegutachtung, um damit Versorgungssicherheit für die Versicherten zu gewährleisten.

  • Die Mitglieder des Deutschen Netzwerks Evidenzbasierte Medizin (DNEbM) haben Dr. Michaela Eikermann, Bereichsleiterin Evidenzbasierte Medizin beim Medizinischen Dienst Bund, zur neuen Vorsitzenden gewählt. Die Wahl fand aus Anlass der Mitgliederversammlung am 22. März in Potsdam statt.

  • Immer mehr Menschen haben Anspruch auf Leistungen aus der sozialen Pflegeversicherung. Voraussetzung für den Leistungsbezug ist die Pflegebegutachtung beim Medizinischen Dienst, der die Pflegebedürftigkeit des Versicherten feststellt und einen Pflegegrad empfiehlt. Die Begutachtungszahlen sind von 1,8 Mio. im Jahr 2016 auf 2,6 Mio. in 2022 gestiegen − Tendenz weiter steigend. „Damit die Versicherten auch in Zukunft zeitnah begutachtet werden können, brauchen wir flexible Begutachtungsformate wie das strukturierte Telefoninterview. Die Flexibilisierung sollte im Gesetz zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege umgesetzt werden“, sagt Carola Engler, stellvertretende Vorstandsvorsitzende des Medizinischen Dienstes Bund, beim heutigen Expertenforum Pflege in Berlin.

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