Pressemitteilungen Archiv

  • Zu den aus Infektionsschutzgründen ausgesetzten Regelprüfungen in der Pflege erklärt Dr. Peter Pick, Geschäftsführer des MDS:

    Mit Blick auf die pflegebedürftigen Menschen und ihren Schutz ist es notwendig, die Regelprüfungen in den Pflegeheimen zeitnah wieder aufzunehmen. Die Medizinischen Dienste sind für den Beginn der Qualitätsprüfungen ab dem 1. Oktober vorbereitet.

  • 14.553 fachärztliche Gutachten zu vermuteten Behandlungsfehlern hat der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) 2019 erstellt. In jedem vierten Fall wurde ein Fehler bestätigt. Das geht aus der Begutachtungsstatistik hervor, die heute in Berlin vorgestellt wurde. Die Medizinischen Dienste appellieren gemeinsam mit dem Aktionsbündnis Patientensicherheit dafür, anonyme Fehlermeldesysteme zu nutzen und gezielte Sicherheitsmaßnahmen umzusetzen. Gerade während der Corona-Pandemie gelte es, die Fehler von morgen zu vermeiden. Im Fokus stehen der Infektionsschutz von Patienten und Personal sowie die Vermeidung von Unterversorgung.

  • Die Corona-Pandemie stellt eine große Herausforderung für den öffentlichen Gesundheitsdienst sowie für die medizinische und pflegerische Versorgung dar. Daher haben die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) ihre Unterstützung zur Bewältigung der Krise angeboten. Über 800 MDK-Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind derzeit in den Gesundheitsämtern sowie in Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern auf freiwilliger Basis tätig.

  • Das Team des IGeL-Monitors hat die Optische Kohärenztomographie, kurz OCT, zur Früherkennung einer feuchten, altersbedingten Makuladegeneration erstmals unter die Lupe genommen. Es sieht bei dieser Untersuchung keinen Nutzen für die Patientinnen und Patienten, hält aber anhand der Studienlage mögliche Schäden für nicht ausgeschlossen. Deshalb bewerten die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler die OCT-Früherkennung mit „tendenziell negativ“.

  • Zur Situation in Pflegeheimen während der Corona-Pandemie erklärt Dr. Peter Pick, Geschäftsführer des MDS:

     

    „Die Corona Pandemie stellt die Pflegeheime vor große und neuartige Herausforderungen. Einerseits gilt es, die besonders verletzlichen Personengruppen vor der Infektion zu schützen. Andererseits darf dies aber nicht dazu führen, dass die pflegebedürftigen Menschen wochen- und monatelanger Isolation ausgesetzt sind.

  • Artikel: Corona: Koordination auf Landesebene notwendig

    Pressestatement

    Essen, 19. März 2020

    Zum heutigen Ministergespräch zur Entlastung der pflegerischen Versorgung aufgrund der Corona-Pandemie erklärt Dr. Peter Pick, Geschäftsführer des MDS:

     

    „Die Medizinischen Dienste haben ihre Bereitschaft erklärt, mit ihren medizinischen und pflegerischen Personalressourcen bei der Bewältigung der Corona-Krise zu helfen. Dafür muss ein strukturiertes Vorgehen auf Landesebene erfolgen. In Zusammenarbeit mit den Landesministerien und den Akteuren auf Landesebene werden die MDK (Medizinischen Dienste der Krankenversicherung) vereinbaren, welche Einsatzmöglichkeiten sinnvoll und praktisch umsetzbar sind.

  • Die Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus sind massiv ausgeweitet worden, um Infektionsketten zu unterbrechen, das Fortschreiten der Pandemie zu verlangsamen und so eine Überforderung des Gesundheitssystems zu verhindern. Auch die Medizinischen Dienste wirken an dieser gesamtgesellschaftlichen Aufgabe mit. Um besonders verletzliche Personengruppen wie zum Beispiel pflegebedürftige Menschen zu schützen, setzen die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) jedwede Form der körperlichen Untersuchung aus.

  • Artikel: Medizinische Dienste bieten Unterstützung an

    Pressemitteiung

    Essen, 17. März 2020

    Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie und der sich abzeichnenden Engpässe in der gesundheitlichen und pflegerischen Versorgung bieten die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) ihre Unterstützung an. Vorstellbar ist, dass MDK-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter dem gesundheitlichen und pflegerischen Versorgungssystem und für öffentliche Stellen, wie zum Beispiel die Gesundheitsämter vor Ort, zur Verfügung gestellt werden.

  • Zur Früherkennung eines Glaukoms bieten viele Augenärztinnen und Augenärzte verschiedene Verfahren als Selbstzahlerleistung an. Dazu gehört auch die Heidelberg Retina Tomographie (HRT), die der IGeL-Monitor jetzt erstmals unter die Lupe genommen hat. Insgesamt sieht der IGeL-Monitor keinen Nutzen, aber mögliche Schäden der HRT zur Glaukom-Früherkennung. Die Bewertung lautet deshalb „tendenziell negativ“. Nach wie vor mit „tendenziell negativ“ bewertet der IGeL-Monitor auch die Kombination aus Augenspiegelung und Augeninnendruckmessung zur Glaukom-Früherkennung. Die erste Bewertung dieser Kombi-Untersuchung aus dem Jahr 2015 wurde jetzt aktualisiert.

  • Artikel: Menschen mit Demenz verstehen und gemeinsam begleiten

    Pressemitteilung

    Berlin/Essen, 5. Dezember 2019

    Demenz ist eine der häufigsten Gesundheitsprobleme im Alter und eine der Hauptursachen für Pflegebedürftigkeit. Immer mehr Menschen sind davon betroffen. Tendenz steigend. Die pflegerische und medizinische Begleitung und Versorgung muss sich auf diese Herausforderung ausrichten. Den Menschen mit Demenz verstehen zu wollen, sollte dabei das Leitbild des Handelns sein. Zudem ist es notwendig, die sektorenübergreifende Vernetzung auszubauen und nicht-medikamentöse Verfahren breiter einzusetzen. Dies sind die Kernpunkte der Grundsatzstellungnahme Demenz, die heute von den Medizinischen Diensten vorgestellt wurde.

  • Mit mehr als 544 Millionen Euro haben die gesetzlichen Krankenkassen im vergangenen Jahr Aktivitäten zur Gesundheitsförderung unterstützt. Erreichen konnten sie mit den geförderten Maßnahmen insgesamt fast 8,5 Mio. Menschen. Ein besonderer Fokus lag dabei auf der Förderung von präventiven Maßnahmen in Betrieben und in Lebenswelten wie Schulen, Kitas und Pflegeheimen. Das zeigt der aktuelle Präventionsbericht, den der MDS und der GKV-Spitzenverband heute veröffentlicht haben.

  • Aus Anlass der 2./3. Lesung des MDK-Reformgesetzes im Deutschen Bundestag erklärt der Verwaltungsrat des MDS:

    „Die Versicherten- und Arbeitgebervertreter in der Sozialen Selbstverwaltung haben mit großem Einsatz, starken Argumenten und gemeinsam mit den Sozialpartnern die vom Bundesgesundheitsminister geplante totale Entmachtung der ehrenamtlichen Verwaltungsräte beim GKV-Spitzenverband und in den Medizinischen Diensten verhindert.

  • Artikel: MDS und MDK nehmen Stellung zum MDK-Reformgesetz

    PRESSESTATEMENT

    Essen, 14. Oktober 2019

    Aus Anlass der heutigen Anhörung zum Entwurf für ein MDK-Reformgesetz erklärt Dr. Peter Pick, Geschäftsführer des MDS:

    „Die Medizinischen Dienste sehen im MDK-Reformgesetz viele Regelungen, die geeignet sind, die Aufgabenwahrnehmung und damit die Medizinischen Dienste insgesamt zu stärken. Dies gilt insbesondere für die Umwandlung der Medizinischen Dienste in Körperschaften des öffentlichen Rechts und die Beibehaltung der föderalen Strukturen. Positiv ist auch, dass die im Gesetz verankerte gutachterliche Unabhängigkeit ausdrücklich auf die Pflegefachkräfte und Kodierkräfte des MDK ausgedehnt wird.

  • Am 1. Oktober startet das neue Qualitäts‐ und Prüfsystem in der stationären Pflege. Das neue System wurde von Wissenschaftlern entwickelt und verknüpft die interne Qualitätssicherung der Einrichtungen mit der externen Qualitätsprüfung durch den MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung). Im Fokus steht die Frage: Wie gut ist der pflegebedürftige Mensch versorgt und werden seine individuellen Bedürfnisse angemessen berücksichtigt? Das neue System löst Schritt für Schritt

    die bisherigen Pflegenoten ab. Betroffene, Pflegekassen und Medizinischer Dienst bewerten den Neustart positiv.

  • Fast jeder zweite Versicherte bekommt beim Praxisbesuch Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) angeboten. Besonders häufig sind Patientinnen und Patienten damit in Augenarztpraxen konfrontiert. Der IGeL-Monitor nimmt den Umgang mit Selbstzahlerleistungen kritisch unter die Lupe und stellt als neue Bewertung die Früherkennung eines Glaukoms mit der Optischen Kohärenztomographie vor.

  • Viele Augenärztinnen und Augenärzte bieten die Optische Kohärenztomographie, kurz OCT, zur Früherkennung eines Glaukoms als Selbstzahlerleistung an. Der IGeL-Monitor wollte wissen, ob die Untersuchung tatsächlich verhindern kann, dass Menschen aufgrund ihres Glaukoms erblinden. Aussagekräftige Studien dazu konnten jedoch nicht gefunden werden. Auch konnten Studien nicht zeigen, dass eine frühe Therapie nützlich ist. Indirekte Schäden sind bei Früherkennungsuntersuchungen jedoch immer zu erwarten. Die Bewertung dieser Individuellen Gesundheitsleistung, kurz IGeL, lautet deshalb „tendenziell negativ“.

  • Zu dem heute im Bundeskabinett zu beratenden Regierungsentwurf eines MDK-Reformgesetzes geben die Verwaltungsratsvorsitzenden des MDS, Dieter F. Märtens und Dr. Volker Hansen, folgende Erklärung ab:

    „Der heute im Bundeskabinett zu beratende Regierungsentwurf eines MDK-Reformgesetzes zielt weiterhin darauf ab, die soziale Selbstverwaltung in den Medizinischen Diensten zu schwächen. Deshalb lehnen wir den vorliegenden Kabinettsentwurf entschieden ab“, so Dieter F. Märtens, Verwaltungsratsvorsitzender des MDS.

  • „Das MDK-Reformgesetz ist unnötig, untauglich und gefährlich“, stellt der Verwaltungsratsvorsitzende des MDS, Dr. Volker Hansen, in der Sitzung des Verwaltungsrates am 28. Mai in Berlin fest. „Wer weiterhin eine qualitativ hochwertige und wirtschaftliche Versorgung der über 70 Millionen gesetzlich Versicherten will, der darf weder die soziale Selbstverwaltung in den Entscheidungsgremien der Medizinischen Dienste de facto abschaffen, noch den MDS vom GKV-Spitzenverband abtrennen.“

  • 14.133 fachärztliche Gutachten zu vermuteten Behandlungsfehlern hat der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) 2018 erstellt. In jedem vierten Fall wurde ein Fehler bestätigt. Das geht aus der Begutachtungsstatistik hervor, die heute in Berlin vorgestellt wurde. Sicherheitsmaßnahmen müssen konsequent umgesetzt werden. Notwendig sind Patientensicherheitsbeauftragte und eine nationale Strategie zur Fehlervermeidung.

  • Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) hat im vergangenen Jahr bundesweit rund 5,7 Millionen sozialmedizinische Stellungnahmen und Gutachten für die gesetzliche Krankenversicherung und rund 2,5 Millionen für die Pflegeversicherung erstellt. Große Zuwächse gab es bei den Krankenhausabrechnungsprüfungen und in der Pflegebegutachtung. Die MDK bereiten sich auf die Umsetzung der neuen MDK-Qualitätsprüfung in Pflegeheimen ab November vor.

  • Die gesetzlichen Krankenkassen haben im vergangenen Jahr 8,1 Millionen Menschen mit präventiven und gesundheitsförderlichen Maßnahmen erreicht. Das sind so viele wie nie zuvor, heißt es im aktuellen Präventionsbericht des GKV-Spitzenverbandes und des Medizinischen Dienstes des GKV-Spitzenverbandes (MDS). Mit insgesamt 520 Millionen Euro unterstützten die Krankenkassen Projekte in Lebenswelten, Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung sowie individuelle Präventionskurse. Das entspricht 7,18 Euro je Versicherten. Die Krankenkassen schöpften damit den gesetzlich vorgesehenen Gesamtbetrag aus.

  • Artikel: Die neue Qualitätsprüfung in der vollstationären Pflege

    Gemeinsames Pressegespräch

    Berlin/Essen, 21. November 2018

    Die interne Qualitätssicherung in den Pflegeheimen, die Qualitätsprüfung des MDK und die Qualitätsdarstellung stehen vor einem Relaunch. Denn mit dem Pflegepersonal-Stärkungsgesetz wurde beschlossen, bis Ende 2019 ein neues Qualitäts- und Prüfsystem in der stationären Pflege einzuführen. Die Grundlagen dafür wurden im Auftrag des Pflegequalitätsausschusses von Wissenschaftlern erarbeitet. Schritt für Schritt wird nun die Umsetzung vorbereitet. Die neue Qualitätsprüfung durch den MDK startet im November 2019. In einem Pressegespräch stellten GKV-Spitzenverband und MDS die geplanten Neuerungen vor.

  • Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler des IGeL-Monitors haben den M2-PK-Stuhltest unter die Lupe genommen. Der Test wird in Arztpraxen zur Früherkennung von Darmkrebs als Selbstzahlerleistung angeboten, obwohl es in Deutschland bereits ein umfangreiches Angebot zur Darmkrebs-Vorsorge gibt. Aussagekräftige Studien zu Nutzen und Schaden des M2-PK-Tests konnten nicht gefunden werden. Die Bewertung dieser Individuellen Gesundheitsleistung, kurz IGeL, lautet deshalb „unklar“.

  • Bei hunderttausenden Patientinnen und Patienten in Deutschland treten durch medizinische Behandlungen unerwünschte Ereignisse auf, die auf Fehler zurückzuführen sind. Das geht aus dem heute vom Aktionsbündnis Patientensicherheit (APS) und dem Verband der Ersatzkassen (vdek) vorgestellten „APS-Weißbuch Patientensicherheit“ hervor. Um Behandlungsfehler systematischer zu vermeiden, fordert der Medizinische Dienst des GKV-Spitzenverbandes (MDS) einen transparenteren Umgang mit Behandlungsfehlern und eine Meldepflicht in bestimmten Fällen.

  • Unter dem Motto „Für Patienten und Qualität – Beitrag des MDK“ findet heute in Berlin der 3. MDK-Kongress statt. Mit Fachleuten aus Politik, Gesundheitswesen und Wissenschaft diskutiert der MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung) neue Ansätze für mehr Patientenorientierung sowie für die Weiterentwicklung der Qualität in der medizinischen und pflegerischen Versorgung. Im Fokus stehen die Einführung von bundesweiten MDK-Qualitätskontrollen in Krankenhäusern und die Entwicklung einer neuen MDK-Prüfung für Pflegeheime ab 2019.

  • Zur Früherkennung von Brustkrebs können Frauen ab 50 in Deutschland am Mammographie-Screening-Programm teilnehmen. Darüber hinaus wird die Ultraschall-Untersuchung als Individuelle Gesundheitsleistung, kurz IGeL, angeboten – entweder als Ergänzung oder als Alternative zum Screening. Bislang lautete die Bewertung des IGeL-Monitors dafür „unklar“. Auch nach einer erneuten Sichtung der Literatur ändert sich diese Einschätzung des Ultraschalls zur Brustkrebs-Früherkennung nicht.

  • 13.519 Sachverständigengutachten zu vermuteten Behandlungsfehlern haben die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) 2017 bundesweit erstellt. Die MDK-Fachärzte bestätigten jeden vierten Behandlungsfehlerverdacht (24,7 Prozent). In jedem fünften Fall (19,9 Prozent) stellten sie fest, dass die Schädigung des Patienten durch den Fehler verursacht wurde. Das geht aus der MDK-Begutachtungsstatistik hervor, die heute in Berlin vorgestellt wurde. Die Medizinischen Dienste setzen sich für die Weiterentwicklung der Sicherheitskultur in der Medizin und eine systematische Fehlervermeidung ein.

  • Jeder Zweite bekommt beim Arztbesuch Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) angeboten, die privat zu bezahlen sind. Der IGeL-Monitor hat in einer repräsentativen Umfrage erstmals die Top 10 der meistverkauften IGeL ermittelt. Fazit: In den Praxen werden häufig Früherkennungsuntersuchungen wie Ultraschall, Augeninnendruck-messung und Ähnliches verkauft. Viele der Topseller widersprechen Empfehlungen medizinischer Fachverbände, weil ihr Schaden den Nutzen überwiegt. Auch die neue Bewertung „MRT zur Früherkennung von Brustkrebs“ erhält von den Wissenschaftlern des IGeL-Monitors die Bewertung „tendenziell negativ“.

  • Fast jeder Mensch hat irgendwann in seinem Leben Kreuzschmerzen. Meist lässt sich die Ursache nicht feststellen. Zur Behandlung werden neben zahlreichen Kassenleistungen auch viele Individuelle Gesundheitsleistungen, kurz IGeL, angeboten. Mit der Osteopathie beispielsweise wollen Therapeuten mit ihren Händen Spannungen lösen und so die Schmerzen lindern. Studien zeigen jedoch keinen überzeugenden Nutzen. Da auch Schäden nicht zu erwarten sind, lautet die Bewertung „unklar“.

  • Zur Früherkennung von Brustkrebs wird Frauen in Deutschland das Mammographie-Screening-Programm angeboten. Könnte die Magnetresonanztomographie als Individuelle Gesundheitsleistung, kurz IGeL, eine sinnvolle Ergänzung oder gar Alternative zum Screening sein? Weder noch, lautet das Fazit des IGeL-Monitors. Die Wissenschaftler bewerten die MRT zur Brustkrebsfrüherkennung mit „tendenziell negativ“.

  • Fast jeder Mensch ist irgendwann in seinem Leben von Akne betroffen. Zur Therapie werden neben Kassenleistungen auch Leistungen angeboten, die man selbst zahlen muss, zum Beispiel die Lichttherapie. In einer aktuellen Analyse sehen Wissenschaftler des IGeL-Monitors für eine Therapie mit rotem und blauem Licht keine Hinweise auf einen zusätzlichen Nutzen oder Schaden. Die Bewertung lautet deshalb „unklar“.

  • Der Verwaltungsrat des MDS hat in seiner konstituierenden Sitzung am 16. Februar seinen bishe-rigen alternierenden Vorsitzenden, Dr. Volker Hansen als Vertreter der Arbeitgeber, und Dieter F. Märtens als Vertreter der Versicherten, erneut das Vertrauen ausgesprochen und beide für die neue Amtsperiode wieder gewählt.

  • Artikel: Verbesserungen, aber auch Mängel in der Pflege

    Gemeinsame Pressemitteilung

    Berlin, 1. Februar 2018

    Viele Pflegeheime und ambulante Pflegedienste erfüllen die Anforderungen an eine gute Pflege. Aber es gibt weiterhin Verbesserungsbedarf. Das ist das Ergebnis des 5. MDS-Pflege-Qualitätsberichts, der heute vom GKV-Spitzenverband und vom Medizinischen Dienst des GKV-Spitzenverbandes (MDS) in Berlin vorgestellt wurde. Mängel in der Heimversorgung gibt es bei der Schmerzerfassung und der Wundversorgung sowie in der ambulanten Pflege bei der Intensivpflege und der Beratung der Pflegebedürftigen. Leichte Verbesserungen sind bei der Dekubitusprophylaxe und bei freiheitsentziehenden Maßnahmen zu verzeichnen. Erstmals werden Ergebnisse aus den Abrechnungsprüfungen in der ambulanten Pflege veröffentlicht.

  • Seit einem Jahr sind der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff und das damit verbundene neue Verfahren zur Einstufung von pflegebedürftigen Menschen in Pflegegrade durch den MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung) umgesetzt. „Mit der neuen Begutachtung konnten im Vergleich zu 2016 rund 304.000 Versicherte neu anerkannt werden. Mehr Menschen haben nun früher und insgesamt einen besseren Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung“, sagt Dr. Peter Pick, Geschäftsführer des MDS.

  • Krampfadern können gesundheitliche Probleme verursachen, wenn sie nicht behandelt werden. Eine mögliche Therapie ist die Operation. Eine Alternative dazu ist die Laser-Behandlung, die jedoch als Individuelle Gesundheitsleistung aus eigener Tasche bezahlt werden muss. Wissenschaftler des IGeL-Monitors kommen nun zu dem Schluss, dass die Laser-Behandlung der Operation weder überlegen noch unterlegen ist. Die Bewertung lautet deshalb „unklar“.

  • Um frühe Anzeichen einer Demenz zu erkennen, werden diverse Tests etwa als „Brain-Check” angeboten. Nur bei deutlichem geistigen Abbau oder bei geriatrischen Untersuchungen können solche Tests Kassenleistung sein, ansonsten müssen sie als Individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) selbst bezahlt werden. Der IGeL-Monitor fand keine wissenschaftlichen Studien zum Nutzen der Tests. Da Schäden aber möglich sind, lautet die Bewertung „tendenziell negativ“.

  • Die gesetzlichen Krankenkassen haben im vergangenen Jahr das stärkste Wachstum bei Gesundheitsförderung und Prävention seit 16 Jahren verzeichnet. Fast 500 Mio. Euro gaben sie 2016 insgesamt für die Gesundheitsförderung in Lebenswelten, die betriebliche Gesundheitsförderung sowie für individuelle Präventionskurse aus. Erreicht wurden damit rd. 6,4 Mio. gesetzlich Versicherte. In keinem anderen Jahr zuvor gab es ein derart massives Engagement der gesetzlichen Krankenversicherung, heißt es in dem heute vom GKV-Spitzenverband und dem Medizinischen Dienst des GKV-Spitzenverbandes (MDS) vorgestellten Präventionsbericht. Pro Versichertem gaben die Krankenkassen 6,64 Euro aus. Sie haben damit den gesetzlich vorgesehenen Gesamtbetrag von sieben Euro pro Versichertem bereits im ersten Geltungsjahr fast erreicht. Nicht ausgegebene Gelder sollen im kommenden Jahr in Präventions- und Gesundheitsförderungsmaßnahmen fließen.

  • Gegen krankhaftes Schwitzen werden unter anderem Botox-Injektionen angeboten – in extremen Fällen als Kassenleistung, normalerweise aber als Individuelle Gesundheitsleistung (IGeL). Der IGeL-Monitor hat dazu wissenschaftliche Studien ausgewertet und kommt zu dem Schluss, dass sich Nutzen und Schaden die Waage halten.

  • Zur Früherkennung von Prostatakrebs wird neben dem PSA-Test auch eine Ultraschall-Untersuchung als Individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) angeboten. Der IGeL-Monitor hat keine wissenschaftlichen Studien zu Nutzen und Schaden der Untersuchung gefunden. Weil solche Untersuchungen jedoch immer schaden können, wird diese IGeL mit „tendenziell negativ“ bewertet.

  • Babys können sich bei der Geburt mit B-Streptokokken anstecken – womöglich mit schlimmen Folgen. Um das zu verhindern, bekommen Schwangere Antibiotika, entweder wenn ein Bakterien-Test positiv ausfällt, oder bei bestimmten Risiken. Welche Strategie ist besser? Der IGeL-Monitor bewertet den B-Streptokokken-Test im Vergleich zur Risiko-Strategie mit „unklar“.

  • Der Patientenbeauftragte und Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Staatssekretär Karl-Josef Laumann, hat sich mit Vertretern der Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) über die Umsetzung der Pflegebegutachtung nach dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs ausgetauscht. Laumann und die Medizinischen Dienste ziehen insgesamt eine positive Bilanz: Mehr Menschen erhalten Leistungen aus der Pflegeversicherung. Die neue Begutachtung kommt bei den pflegebedürftigen Menschen und ihren Angehörigen gut an.

  • 15.094 fachärztliche Gutachten zu vermuteten Behandlungsfehlern haben die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) 2016 erstellt. Damit haben erneut mehr Versicherte dieses Unterstützungsangebot genutzt. Das geht aus der Begutachtungsstatistik hervor, die heute in Berlin vorgestellt wurde. Konsequente Anstrengungen zur Fehlervermeidung seien notwendig. Dazu gehören eine Meldepflicht für Behandlungsfehler und eine intensivere Forschung im Bereich Patientensicherheit.

  • Wer wissen möchte, ob seine Schilddrüse gut funktioniert, kann zum Beispiel einen sogenannten TSH-Test auf eigene Rechnung machen lassen. Ob so ein Test etwas nützt, ist jedoch fraglich. Der IGeL-Monitor bewertet die TSH-Bestimmung zum Schilddrüsen-Check mit „tendenziell negativ“.

  • Seit rund 100 Tagen begutachten die MDK pflegebedürftige Menschen nach einem umfassenden Verfahren und geben Empfehlungen für die neuen fünf Pflegegrade ab. Dadurch erhalten im ersten Quartal fast 129.000 Menschen erstmals Leistungen aus der Pflegeversicherung. Die Resonanz bei Versicherten und Gutachtern ist positiv. Das Auftragsvolumen ist wie erwartet gestiegen. Die MDK haben sich personell und organisatorisch darauf eingestellt.

  • Der PSA-Test zur Früherkennung des Prostatakarzinoms ist seit vielen Jahren in der Diskussion. Kürzlich kam der Vorwurf auf, eine der großen Studien sei nicht aussagekräftig. Eine erneute Bewertung des PSA-Tests im IGeL-Monitor ergab jedoch kein neues Ergebnis.

  • In der Arztpraxis bekommt jeder zweite Patient Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) angeboten, die privat zu bezahlen sind. Häufig geht es um ergänzende Früherkennungs-untersuchungen wie Ultraschall, Lungen-Check, EKG und andere. Doch die Schaden-Nutzen-Bilanz dieser Leistungen fällt oft eher negativ aus. Auch Früherkennung kann schaden. Mit dem Internetportal www.igel-monitor.de, das der MDS betreibt, haben die Patienten seit fünf Jahren eine wissenschaftlich fundierte Entscheidungshilfe für und gegen IGeL.

  • Die Spirometrie soll helfen, Lungenschäden frühzeitig zu erkennen und zu behandeln. Studien zu Nutzen und Schaden wurden jedoch keine gefunden. Der IGeL-Monitor bewertet das Verfahren bei Menschen ohne Atembeschwerden als „tendenziell negativ“.

  • Artikel: IGeL-Monitor: Vorsorge-EKG ohne nachgewiesenen Nutzen

    Pressemitteilung

    Berlin/Essen, 16. Februar 2017

    Mit einem EKG eine koronare Herzkrankheit zu diagnostizieren, ist seit Jahrzehnten medizinischer Standard. Doch was bringt das EKG zur Früherkennung? Der IGeL-Monitor bewertet das Vorsorge-EKG mit „tendenziell negativ“.

  • Die dritte Hörsturz-Bewertung des IGeL-Monitors zeigt ein klares Ergebnis: Mit Infusionen die Durchblutung im Ohr verbessern zu wollen, bringt Hörsturz-Patienten keinen Nutzen, kann aber schaden.

  • Zum 1. Januar tritt die Pflegereform in Kraft. Kern ist die Einführung eines neuen, umfassenden Pflegebedürftigkeitsbegriffs. Damit ändert sich die Pflegebegutachtung durch den MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung) grundlegend. Mehr Menschen als bisher werden Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung erhalten. Versicherte mit demenzieller und gerontopsychiatrischer Erkrankung werden erstmals gleichberechtigt berücksichtigt. Das Internetportal www.pflegebegutachtung.de bietet Informationen für Pflegebedürftige, Angehörige und Fachleute.

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