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Grundlagen der Datenerhebung
Im Nachfolgenden sind die Grundlagen der Datenerhebung für die jeweiligen gesetzlich vorgesehenen Aufgaben der Medizinischen Dienste in der gesetzlichen Krankenversicherung aufgeführt. Diese werden von den Medizinischen Diensten unter Koordination des Medizinischen Dienstes Bund festgelegt und sind für die Medizinischen Dienste verbindlich. Der Medizinische Dienst Bund erhält auf dieser Grundlage die Datenlieferung aller Medizinischen Dienste.
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Systematische Qualitätssicherung der Begutachtungen und Prüfungen