Wie werden Pflegebedürftige begutachtet?

Die Rahmenbedingungen für Pflegebegutachtungen während der Corona-Pandemie sind in den „bundesweit einheitlichen Maßgaben des MDS für Begutachtungen zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit“ geregelt. Diese wurden im Dezember 2021 aktualisiert und sind auf der Internetseite des Medizinischen Dienstes Bund (seit Januar 2022 der Rechtsnachfolger des MDS) veröffentlicht. Die aktualisierten Maßgaben gelten bei Anträgen auf Pflegeleistungen, die bis zum 30. Juni 2022 bei den Pflegekassen gestellt werden. Die Maßgaben sehen vor, dass die Feststellung von Pflegebedürftigkeit ohne eine persönliche Pflegebegutachtung im Hausbesuch erfolgen kann, wenn dies zum Schutz der verletzlichen Personengruppe der Pflegebedürftigen vor einer Ansteckung mit dem SARS-CoV-2-Virus erforderlich ist. In diesen Fällen kann die Pflegebegutachtung anhand vorliegender Unterlagen und als strukturiertes Telefoninterview mit dem Pflegebedürftigen und den Bezugspflegepersonen durchgeführt werden. Der zeitnahe Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung und die damit verbundene Versorgung sind somit sichergestellt. Bei Pflegebegutachtungen mit einem Hausbesuch werden strenge Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen eingehalten, die im Hygienekonzept der Gemeinschaft der Medizinischen Dienste für die Begutachtung im Rahmen der COVID-19-Pandemie geregelt sind.

Wie sehen die Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen aus?

Die Gutachterinnen und Gutachter klären vor dem Hausbesuch ab, ob ein besonderes Risiko vorliegt. Sie halten beim Hausbesuch Abstand, verwenden eine FFP2-Maske und setzen regelmäßiges Händewaschen und Desinfektion um. Außerdem wird auf das Lüften geachtet. Die Gutachterinnen und Gutachter werden zudem regelmäßig getestet. Die Medizinischen Dienste verfahren nach einem auf die Pandemielage im jeweiligen Bundesland abgestimmten Hygienekonzept. Orientierung hierfür ist das auf Bundesebene erstellte umfassende Hygienekonzept der Gemeinschaft der Medizinischen Dienste. Dieses ist auf www.md-bund.de und www.medizinischerdienst.de abrufbar.

Wohin wenden sich Versicherte bei Fragen zur Begutachtung?

Zuständig für Fragen zur Einzelfallbegutachtung sind die Medizinischen Dienste auf Landesebene. Weitere Informationen finden Versicherte auch auf www.medizinischerdienst.de und dort insbesondere auf den jeweiligen Landesseiten der Medizinischen Dienste.

Was gilt für Qualitätsprüfungen in Pflegeeinrichtungen?

Seit Januar 2022 sind Regel- und Wiederholungsprüfungen in den ambulanten Pflegediensten sowie teil- und vollstationären Pflegeeinrichtungen wieder uneingeschränkt durchzuführen. In Regelungen des GKV-Spitzenverbandes zur Durchführbarkeit von Qualitätsprüfungen nach § 114 Abs. 2a SGB XI wird festgelegt, unter welchen Bedingungen Qualitätsprüfungen in den verschiedenen Settings möglich sind. Anlassprüfungen aufgrund von Beschwerden sind jederzeit möglich. Bei den Qualitätsprüfungen gelten besondere Hygiene- und Schutzmaßnahmen, die von den Medizinischen Diensten entsprechend dem Hygienekonzept der Gemeinschaft der Medizinischen Dienste umgesetzt werden. Dazu gehört unter Berücksichtigung der Situation vor Ort auch die Testung der Prüferinnen und Prüfer.

Was gilt für die Indikatorenerhebung in der stationären Pflege?

Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie ist die Frist für die erstmalige Indikatorenerhebung vom Gesetzgeber wiederholt verlängert worden, zuletzt bis Ende 2021. Indikatorenbezogene Daten, die von Pflegeheimen bis zu diesem Zeitpunkt freiwillig erhoben und an die Datenauswertungsstelle übermittelt wurden, wurden nicht veröffentlicht. Ab dem 1. Januar 2022 sind vollstationäre Pflegeeinrichtungen verpflichtet, zweimal im Jahr Indikatorendaten zu erheben und diese an die Datenauswertungsstelle zu übermitteln. Von dort werden die Daten nach einem festgelegten Procedere an die Datenclearingstelle übermittelt, die die Daten den Landesverbänden der Pflegekassen zur Veröffentlichung zur Verfügung stellt. Weitere Informationen finden Sie unter  https://www.das-pflege.de/faq

Weitere Informationen

  • Fragen und Antworten zur Corona-Pandemie

    Info-Papier

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  • Hygienekonzept der Gemeinschaft der Medizinischen Dienste für die Begutachtung im Rahmen der COVID-19-Pandemie vom Hygienekonzept der Gemeinschaft der Medizinischen Dienste für die Begutachtung im Rahmen der COVID-19-Pandemie vom 22.08.2022

    Hygienekonzept

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  • Bundesweit einheitliche Maßgaben des MDS für Begutachtungen zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit im Rahmen der COVID-19-Pandemie nach § 147 Abs. 1 Satz 3 SGB XI vom 16.12.2021

    Maßgaben für Begutachtung

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  • Pflegebegutachtung ohne Hausbesuch (barrierearm)

    Infopapier

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  • Regelungen des GKV-Spitzenverbandes zur Durchführbarkeit von Qualitätsprüfungen nach § 114 Absatz 2a SGB XI vom 27.03.2023

    Qualitätsprüfungen - Corona-Pandemie

    Der GKV-Spitzenverband hat im Benehmen mit dem Medizinischen Dienst Bund und dem PKV-Prüfdienst sowie im Einvernehmen mit dem BMG die Regelungen zur Durchführbarkeit von Qualitätsprüfungen nach § 114 Abs. 2a SGB XI am 27. März 2023 in aktualisierter Fassung beschlossen.

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Letzte Änderung:

30.06.2022