Maßgaben für die Pflege-Begutachtung

In den bundesweit einheitlichen Maßgaben für Pflegebegutachtungen im Rahmen der COVID-19-Pandemie ist geregelt, unter welchen Schutz- und Hygienemaßnahmen die persönliche Pflegebegutachtung im Hausbesuch erfolgt und in welchen Fällen darauf verzichtet werden kann.

Die aktuellen Entwicklungen der COVID-19-Pandemie erforderten eine Aktualisierung der Maßgaben vom 24. März 2021. Die aktualisierten Maßgaben sehen vor, dass bei Anträgen auf Pflegeleistungen, die bis zum 30. Juni 2022 bei den Pflegekassen gestellt werden, die Feststellung von Pflegebedürftigkeit ohne eine persönliche Pflegebegutachtung im Hausbesuch erfolgen kann, wenn dies zum Schutz der verletzlichen Personengruppe der Pflegebedürftigen vor einer Ansteckung mit dem SARS-CoV-2-Virus erforderlich ist. In diesen Fällen kann die Pflegebegutachtung anhand vorliegender Unterlagen und als strukturiertes Telefoninterview durchgeführt werden.

Weitere Informationen

  • Bundesweit einheitliche Maßgaben des MDS für Begutachtungen zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit im Rahmen der COVID-19-Pandemie nach § 147 Abs. 1 Satz 3 SGB XI vom 16.12.2021

    Maßgaben für Begutachtung

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Letzte Änderung:

30.06.2022