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Pflegenoten/Qualitätsdarstellung
Seit dem Jahr 2009 wird die Qualität von ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen in Form von Noten zwischen „sehr gut“ und „mangelhaft“ bewertet. Die Grundlage für diese Bewertung bildet die jährliche Qualitätsprüfung eines ambulanten Pflegedienstes oder Pflegeheimes durch den Medizinischen Dienst. Auf dieser Basis erstellen die Pflegekassen für jede Pflegeeinrichtung einen Transparenzbericht und veröffentlichen diesen im Internet. Der Bericht enthält eine Gesamtnote der Einrichtung, Noten für verschiedene Pflegebereiche und die Ergebnisse einzelner Prüfkriterien. Welche Kriterien in den Transparenzbericht einfließen und veröffentlicht werden und wie die Noten berechnet werden, haben der GKV-Spitzenverband, die überörtlichen Sozialhilfeträger und die kommunalen Spitzenverbände mit den Verbänden der Leistungserbringer in Transparenzvereinbarungen gemeinsam festgelegt. Der MDS – der Vorgänger des zum 1. Januar 2022 errichteten Medizinischen Dienstes Bund – war beratend an den Verhandlungen beteiligt.
Warum wird die Qualitätsprüfung und -darstellung reformiert?
Den Grundgedanken, Transparenz über die Qualität der Pflege für Verbraucherinnen und Verbraucher herzustellen, begrüßen die Medizinischen Dienste ausdrücklich. Allerdings erfüllen die Transparenzberichte in ihrer bisherigen Ausgestaltung nicht die an sie gestellte Erwartung, eine klare Entscheidungshilfe für die Auswahl einer Pflegeeinrichtung zu sein. Die veröffentlichten Ergebnisse zeichnen häufig ein besseres Bild von der Qualität einer Pflegeeinrichtung, als es die Prüfer des Medizinischen Dienstes bei den Prüfungen vorfinden. So liegt die Gesamtnote der meisten Pflegeeinrichtungen zwischen „gut“ und „sehr gut“. Damit sind bestehende Qualitätsunterschiede zwischen den Pflegeeinrichtungen für die Verbraucherinnen und Verbraucher nicht bzw. kaum zu erkennen.
Vor diesem Hintergrund ist die Darstellung der Pflegequalität in Pflegenoten in den vergangenen Jahren in die Kritik geraten. Deshalb hat der Gesetzgeber 2016 mit dem Pflegestärkungsgesetz II den Qualitätsausschuss Pflege eingerichtet und beauftragt, durch wissenschaftliche Projekte neue Prüfverfahren sowie eine Alternative zur bisherigen Pflegenotendarstellung zu entwickeln.
Was ist neu in der stationären Pflege?
Das Institut für Pflegewissenschaft an der Uni Bielefeld (Dr. Klaus Wingenfeld) und das Institut für angewandte Qualitätsförderung und Forschung im Gesundheitswesen (aQua-Institut) in Göttingen haben konkrete Konzepte für eine neue Qualitätsprüfung und -darstellung erarbeitet. Der Qualitätsausschuss Pflege hat den Abschlussbericht mit Umsetzungsvorschlägen für die stationäre Pflege im September 2018 abgenommen. Im November 2018 wurde mit dem Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) beschlossen, dass die neue Qualitätsprüfung und -darstellung bis Ende 2019 umzusetzen ist.
Seit November 2019 steht die Qualitätsdarstellung auf drei Säulen: auf ausgewählten Ergebnissen aus der Qualitätsprüfung des Medizinischen Dienstes nach neuem Prüfverfahren, auf Qualitätsdaten (Ergebnisindikatoren), die die Heime selbst erheben (die Ergebnisindikatoren werden ab 2022 veröffentlicht) und auf allgemeinen Informationen zur Einrichtung – zum Beispiel zur Ausstattung der Zimmer und zur Erreichbarkeit der Einrichtung mit dem öffentlichen Nahverkehr.
Auf den speziellen Internetseiten der Pflegekassen können die Verbraucherinnen und Verbraucher nun nach eigenen Prioritäten Informationen über die Einrichtungen auswählen, filtern und vergleichen. Das Informationsangebot ist umfassender und dynamischer als bisher.
Die Qualitätsprüfung durch den Medizinischen Dienst basiert wie bisher auf der Inaugenscheinnahme von stichprobenhaft ausgewählten Bewohnerinnen und Bewohnern sowie einem persönlichen Gespräch mit ihnen, um die Versorgungsqualität zu untersuchen. Darüber hinaus prüft der Medizinische Dienst künftig die Plausibilität der Qualitätsdaten, die die Pflegeeinrichtung selbst über diese Bewohner ermittelt und an eine Datenauswertungsstelle weitergeleitet hat (Ergebnisindikatoren). Ein weiterer wichtiger Baustein ist das Fachgespräch mit den Pflegekräften vor Ort. Insgesamt hat die pflegefachliche Beratung des Medizinischen Dienstes an Bedeutung gewonnen.
Was ist für die ambulante Pflege geplant?
Für die ambulante Pflege haben die Hochschule Osnabrück (Prof. Dr. Andreas Büscher) sowie das Institut für Pflegewissenschaft an der Uni Bielefeld (Dr. Klaus Wingenfeld) ebenfalls Vorschläge für eine analoge Anpassung der Qualitätsprüfung erarbeitet.
Der Qualitätsausschuss Pflege hat den Abschlussbericht mit Umsetzungsvorschlägen für die ambulante Pflege ebenfalls abgenommen. Anschließend hat der Qualitätsausschuss Pflege eine Pilotierung des neuen Prüfkonzeptes in Auftrag gegeben. Die Ergebnisse liegen vor. In einem weiteren Schritt werden die daraus resultierenden Empfehlungen für die Anpassung des Prüfverfahrens überprüft. Nach Abschluss dieser Arbeiten werden die Qualitätsvereinbarungen, die Qualitätsprüfungs-Richtlinien und die Qualitätsdarstellungs-Vereinbarung erarbeitet und umgesetzt.
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Fragen und Antworten zur Qualitätsprüfung für Pflegeheime seit 2019
Qualitätsdarstellungsvereinbarung für die stationäre Pflege (QDVS) vom 19.03.2019, zuletzt geändert am 09.11.2022
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Transparenz-Vereinbarung ambulante Pflege (PTV-A). Gültig seit 01.01.2017
Vereinbarung nach § 115 Abs. 1a Satz 8 SGB XI über die Kriterien der Veröffentlichung sowie die Bewertungssystematik der Qualitätsprüfungen nach § 114 Abs. 1 SGB XI von ambulanten Pflegediensten vom 7. Dezember 2015