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Bundesweite Versichertenbefragung zur Pflegebegutachtung: MDK veröffentlichen Berichte für 2017

86 Prozent der pflegebedürftigen Menschen sind mit der Begutachtung durch die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) zufrieden. Das ist das Ergebnis einer bundesweiten Versichertenbefragung, die eine externe wissenschaftliche Stelle im Auftrag der Medizinischen Dienste durchgeführt hat. Die Berichte über die regionalen Ergebnisse der MDK sowie einen Gesamtbericht zu den bundesweiten Ergebnissen hat der Medizinische Dienst des GKV-Spitzenverbandes (MDS) heute veröffentlicht. Insgesamt wurden 18.400 Fragebögen aus dem Jahr 2017 ausgewertet.  

In der Versichertenbefragung 2017 erzielen alle MDK gute bis sehr gute Zufriedenheitswerte (82 bis 91 Prozent). Dies macht deutlich, dass die Gutachter ihre wichtige Aufgabe verantwortungsvoll und respektvoll erledigen. Die repräsentative Befragung belegt zudem, dass 90 Prozent der Versicherten die MDK-Gutachter als kompetent und 92 Prozent als hilfsbereit und freundlich einschätzen.  

„Die Versicherten nehmen die Pflegegutachter als kompetent und empathisch wahr. Das spricht für die hohe Professionalität und Dienstleistungsqualität der MDK. Gleichwohl sind die Befragungsergebnisse immer wieder Ansporn, die Serviceorientierung weiter auszubauen. Auch was gut ist, kann besser werden“, sagt Dr. Peter Pick, Geschäftsführer des MDS.  

Die Versicherten äußerten den Wunsch nach einem stärkeren Eingehen auf ihre individuelle Pflegesituation. Sie wünschten sich auch mehr Beratung und mehr Zeit für die Begutachtung. In diesen Bereichen lagen die Zufriedenheitswerte zwischen 76 und 82 Prozent. Hierzu finden fortlaufend Qualitätssicherungsmaßnahmen und Schulungsaktivitäten statt.    

Hintergrund

Die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) führten 2017 rund 1,9 Millionen Begutachtungen zur Einstufung von pflegebedürftigen Menschen in Pflegegrade durch. 1,6 Millionen Begutachtungen wurden dabei nach dem seit 1. Januar 2017 geltenden neuen Verfahren begutachtet. 0,3 Millionen Begutachtungen fanden nach dem alten Verfahren statt, weil die Betroffenen bis 31. Dezember 2016 einen Antrag auf Leistungen aus der Pflegeversicherung gestellt hatten.

Grundlage der Versichertenbefragung ist das 2012 verabschiedete Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz. Dieses sieht vor, dass die Medizinischen Dienste regelmäßig Versicherte zu durchgeführten Pflegebegutachtungen befragen. Die Befragungen erfolgen unabhängig und neutral. 2,5 Prozent der Versicherten erhalten dazu einige Tage nach der Begutachtung den Fragebogen per Post. Diese werden von dem unabhängigen Institut M+M Management und Marketing Consulting GmbH, Kassel, ausgewertet.  Fragebogen und Anschreiben sind bundesweit einheitlich und wurden nach wissenschaftlichen Kriterien entwickelt.

Der Medizinische Dienst des GKV-Spitzenverbandes (MDS) berät den GKV-Spitzenverband in medizinischen und pflegerischen Fragen. Er koordiniert und fördert die Durchführung der Aufgaben und die Zusammenarbeit der MDK.  

Die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) begutachten Antragsteller auf Leistungen der Pflegeversicherung im Auftrag der Pflegekassen.

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Markus Kühbauch

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Bernhard Fleer

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