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Cannabinoide
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Begutachtungsanleitung zur sozialmedizinischen Begutachtung von Cannabinoiden nach § 31 Abs. 6 SGB V
Durch das am 16. August 2019 in Kraft getretene Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) wurde die Erstattungsfähigkeit von Arzneimitteln aus Cannabis durch die GKV erweitert. Die Begutachtungsanleitung mit Stand 10.02.2020 berücksichtigt die gesetzlichen Änderungen. Die Begutachtungsanleitung wurde im März 2022 von der Sozialmedizinischen Expertengruppe „Arzneimittelversorgung“ der Medizinischen Dienste (SEG 6) an einigen Stellen redaktionell angepasst.
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Arztfragebogen zu Cannabinoiden nach § 31 Abs. 6 SGB V (im PDF-Format)
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Arztfragebogen zu Cannabinoiden nach § 31 Abs. 6 SGB V (im rtf-Format)
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Fragen und Antworten zur Verordnung von Cannabinoiden in der GKV