Leistungsgruppenprüfung und OPS-Strukturprüfung
LOPS-Richtlinie 2026 Version 3 (LOPS-RL 4) veröffentlicht
Der Medizinische Dienst Bund hat eine aktualisierte Richtlinie „Prüfungen zur Erfüllung von Qualitätskriterien der Leistungsgruppen und von OPS-Strukturmerkmalen nach § 275a Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 2 SGB V (LOPS-RL)“ veröffentlicht. Die LOPS-Richtlinie tritt am 1. August 2026 in Kraft. Sie steht hier mit allen Anlagen als PDF zum Download zur Verfügung.
Die LOPS-Richtlinie ist die Grundlage für die Prüfungen der Qualitätskriterien von Leistungsgruppen sowie für Prüfungen von OPS-Strukturmerkmalen. Sowohl die OPS-Strukturprüfungen als auch die Leistungsgruppen-prüfungen werden von dem für einen Krankenhaus-standort zuständigen Medizinischen Dienst durchgeführt.
Was ist neu?
Ab sofort müssen die Medizinischen Dienste bei Leistungsgruppen nicht mehr prüfen, ob das Krankenhaus die Pflegepersonaluntergrenzen (PpUG) einhält. Die betreffenden Passagen wurden aus dem Richtlinientext und aus der Übersicht der erforderlichen Unterlagen für Leistungsgruppenprüfungen (Anlage 4 der LOPS-Richtlinie) entfernt. Mit diesen Änderungen erfolgte eine kurzfristige Anpassung der Richtlinie an die Vorgaben aus dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz. Dieses Gesetz wurde am 10. Juli von Bundestag und Bundesrat beschlossen und am 29. Juli im Bundesgesetzblatt verkündet.
Hinweis zu ausfüllbaren Formularen
Mit der neuen LOPS-Richtlinie sind keine inhaltlichen Änderungen in den Formularen zu Leistungsgruppenprüfungen, zu OPS-Strukturprüfungen und in den Formularen für Mitteilungen an den Medizinischen Dienst verbunden. Angepasst werden musste in diesen Formularen allerdings das Datum des Inkrafttretens der neuen Version der LOPS-Richtlinie.
Beauftragung, Antragsstellung und hierfür notwendige Dokumente
Den Antrag für eine OPS-Strukturprüfung stellt das Krankenhaus. Krankenhäuser finden die ausfüllbaren Antragsunterlagen auf der Internetseite des für ihren Krankenhausstandort zuständigen Medizinischen Dienstes.
Den Auftrag für eine Leistungsgruppenprüfung erteilt die für die Krankenhausplanung zuständige Landesbehörde, wenn die Prüfung im Zusammenhang mit der Zuweisung von Leistungsgruppen steht. Die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen beauftragen vor dem Abschluss eines Versorgungsvertrages mit einem Krankenhaus eine Leistungsgruppenprüfung, wenn in diesem Versorgungsvertrag Leistungsgruppen vereinbart werden sollen.
Das Krankenhaus stellt dem zuständigen Medizinischen Dienst die Strukturdaten gemäß der Anlage 2 (Leistungsgruppenprüfung) und Anlage 3 (OPS-Strukturprüfungen) der LOPS-Richtlinie für die Prüfung zur Verfügung. Der Medizinische Dienst gleicht auf dieser Basis ab, welche Unterlagen ihm bereits aus anderen Prüfungen vorliegen, um den Aufwand für die Krankenhäuser gering zu halten.
OPS-Strukturprüfungen
In den OPS-Strukturprüfungen wird geprüft, ob Krankenhäuser die personellen, technischen und organisatorischen Voraussetzungen erfüllen, um bestimmte Leistungen mit den Krankenkassen abrechnen zu können. Die Voraussetzungen (Strukturmerkmale) sind in Kodes des Operationen- und Prozedurenschlüssels (OPS) nach § 301 Absatz 2 SGB V festgelegt, der jährlich vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) herausgegeben wird.
Erfüllt das Krankenhaus die Strukturmerkmale, so erhält es eine Bescheinigung des Medizinischen Dienstes. Diese ist Voraussetzung dafür, dass die jeweilige Leistung mit den Krankenkassen abgerechnet werden kann.
Prüfung der Qualitätskriterien von Leistungsgruppen
Der Gesetzgeber hat mit dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) Leistungsgruppen vorgesehen. Die Leistungsgruppen und die jeweils dafür geltenden Qualitätskriterien sind in der sogenannten „Qualitätskriterientabelle“ in Anlage 1 zu § 135e SGB V aufgeführt. Die Qualitätskriterien betreffen insbesondere die Anzahl, Qualifikationen und zeitliche Verfügbarkeit des ärztlichen und pflegerischen Personals sowie die technische Ausstattung des Krankenhauses.
Im Zusammenhang mit den Leistungsgruppenzuweisungen durch die für die Krankenhausplanung zuständige Landesbehörde prüft der Medizinische Dienst, ob das Krankenhaus die jeweils erforderlichen Qualitätskriterien erfüllt.
Digitale Abfrage von Prüfergebnissen
Mit dem KHVVG wurde der Medizinische Dienst Bund beauftragt, eine Datenbank bereitzustellen, in die die Medizinischen Dienste unter anderem die Ergebnisse der Leistungsgruppenprüfungen und OPS-Strukturprüfungen übermitteln. Diese Ergebnisdatenbank hat der Medizinische Dienst Bund fristgerecht zum 12. Dezember 2025 in Betrieb genommen. Die Datenbank stellt technische Schnittstellen zur Anlieferung und zum Abruf von Daten bereit. Über die Schnittstellen können die zugriffsberechtigten Institutionen digital und an zentraler Stelle abfragen, ob ein Krankenhaus die personellen, technischen und organisatorischen Anforderungen für eine Leistungsgruppe oder eine komplexe Behandlung (OPS-Kode) erfüllt.
Dokumente zum Thema
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Richtlinie des Medizinischen Dienstes Bund „Prüfungen zur Erfüllung der Qualitätskriterien der Leistungsgruppen und OPS-Strukturmerkmalen nach § 275a Absatz 1 Absatz 1 Nummer 1 und 2 SGB V (LOPS-RL 2026 Version 3)“, vom BMG am 29. Juli 2026 genehmigt
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Anlage 1 zur LOPS-RL 2026 Version 3: Antrag Prüfung OPS-Kodes
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Anlage 2 zur LOPS-RL 2026 Version 3: Strukturdaten zu Leistungsgruppen
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Anlage 3 zur LOPS-RL 2026 Version 3: Strukturdaten zu OPS-Kodes
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Anlage 4 zur LOPS-RL 2026 Version 3: Erforderliche Unterlagen zu Leistungsgruppen
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Anlage 5 zur LOPS-RL 2026 Version 3: Erforderliche Unterlagen zu Leistungsgruppen: G-BA-Richtlinien
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Anlage 6 zur LOPS-RL 2026 Version 3: Erforderliche Unterlagen zu OPS-Kodes
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Anlage 7 zur LOPS-RL 2026 Version 3: OPS-Kodes mit Stations- oder Einheitsbezug
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Anlage 8 zur LOPS-RL 2026 Version 3: OPS-Kodes mit zweijähriger Gültigkeitsdauer der Bescheinigung
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Anlage 9 zur LOPS-RL 2026 Version 3: Bescheinigung Einhaltung OPS-Strukturmerkmale (OPS-Version 2026)
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Anlage 10 zur LOPS-RL 2026 Version 3: Formulare für Mitteilungen an den Medizinischen Dienst
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Anlage 11 zur LOPS-RL 2026 Version 3: Glossar
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Anlage 12 zur LOPS-RL 2026 Version 3: Datenstruktur Ergebnisdatenbank des Medizinischen Dienstes Bund nach § 283 Absatz 5 SGB V
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Anlage 13 zur LOPS-RL 2026 Version 3: Beispieldatensätze Ergebnisdatenbank des Medizinischen Dienstes Bund nach § 283 Absatz 5 SGB V
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Anlage 14 zur LOPS-RL 2026 Version 3: Zugriffsberechtigungskonzept
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Praxisbeispiele zu den Leistungsgruppenprüfungen (Stand: 17. Juli 2026)
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Praxisbeispiele zu den OPS-Strukturprüfungen (Stand: 17. Juli 2026)