Kontrolle der Qualitäts-Vorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses

Mit dem Krankenhaus-Struktur-Gesetz (KHSG) hat die Bundesregierung in 2015 eine Krankenhausreform auf den Weg gebracht. Dem Thema Qualität wird im Gesetz hohe Priorität zugesprochen.

Die Medizinischen Dienste haben die Aufgabe, die bestehenden Qualitäts-Vorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) für Krankenhäuser sowie die Dokumentation der Krankenhäuser im Rahmen der externen stationären Qualitätssicherung zu prüfen. Dazu sind angemeldete wie auch unangemeldete Kontrollen der Medizinischen Dienste in den Krankenhäusern vorgesehen. Sie sollen immer dann erfolgen, wenn dies durch Anhaltspunkte begründet oder durch konkrete Regelungen in G-BA-Richtlinien ausgelöst wird.

Grundlage für die Qualitätskontrollen des Medizinischen Dienstes ist die Richtlinie des G-BA nach § 137 Absatz 3 SGB V zu Kontrollen des Medizinischen Dienstes nach § 275a SGB V (MD-Qualitätskontroll-Richtlinie, MD-QK-RL). Die Erstfassung hat der G-BA am 21. Dezember 2017 als MDK-Qualitätskontroll-Richtlinie (Teil A) beschlossen. In diesem Teil werden die allgemeinen Regelungen für die Durchführung dieser Kontrollen festgelegt. Die Richtlinie trat am 13. Dezember 2018 in Kraft.

Die auf den jeweiligen Kontrollgegenstand bezogenen spezifischen Vorgaben sind im Teil B (Besonderer Teil) der Richtlinie geregelt und werden vom G-BA schrittweise erweitert. Die spezifischen Vorgaben beziehen sich aktuell auf die Kontrolle der

1. Richtigkeit der Dokumentation für die folgenden Richtlinien des G-BA aus dem Bereich der datengestützten Qualitätssicherung:

  • Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung
  • Richtlinie zu planungsrelevanten Qualitätsindikatoren

2. Einhaltung der Strukturqualitätsvorgaben folgender Richtlinien:

  • Qualitätssicherungs-Richtlinie Früh- und Reifgeborene
  • Qualitätssicherungs-Richtlinie zum Bauchaortenaneurysma
  • Richtlinie zu minimalinvasiven Herzklappeninterventionen
  • Richtlinie zur Kinderherzchirurgie
  • Richtlinie zur Kinderonkologie
  • Richtlinie zur Versorgung der hüftgelenknahen Femurfraktur
  • Qualitätssicherungs-Richtlinie zur Liposuktion bei Lipödem im Stadium III
  • Richtlinie über Maßnahmen zur Qualitätssicherung für die stationäre Versorgung mit Verfahren der bronchoskopischen Lungenvolumenreduktion beim schweren Lungenemphysem
  • Qualitätssicherungs-Richtlinie zur interstitiellen LDR-Brachytherapie beim lokal begrenzten Prostatakarzinom mit niedrigem Risikoprofil
  • Beschluss über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der gezielten Lungendenervierung durch Katheterablation bei chronisch obstruktiver Lungenerkrankung

3. Einhaltung der Regelungen des G-BA im gestuften System von Notfallstrukturen

4. Einhaltung der Qualitätsanforderungen des G-BA zur Anwendung von Arzneimitteln für neuartige Therapien

Auf Grundlage der MD-Qualitätskontroll-Richtlinie werden die Medizinischen Dienste von den für die Verfahren der datengestützten Qualitätssicherung verantwortlichen Gremien und den mit der Umsetzung beauftragten Stellen auf Bundes- und Landesebene sowie von den Krankenkassen beauftragt, Qualitätskontrollen in den Krankenhäusern durchzuführen.

Sollten bei den Qualitätskontrollen in den Krankenhäusern Qualitätsmängel festgestellt werden, muss in einem abgestuften Verfahren reagiert werden, um die Qualitätsanforderungen durchsetzen zu können. Zur Regelung der Folgen der Nichteinhaltung von Qualitätsanforderungen der Leistungserbringer trat am 25. September 2019 die vom G-BA verabschiedete „Qualitätsanforderungs-Durchsetzungs-Richtlinie nach § 137 Abs. 1 SGB V (QFD-RL)“ in Kraft.

Dokumente zum Thema

  • Begutachtungsleitfaden „Begutachtungen des Medizinischen Dienstes gemäß der MD-Qualitätskontroll-Richtlinie“ - Stand 15.07.2022

    Richtlinien / Grundlagen der Begutachtung

    Der Begutachtungsleitfaden wurde am 15. Juli 2022 ergänzt um die SMB Nr. 35, 36, 37 und 38 in Anlage 1 (Seite 50 und 81–86).

    Download PDF (1,40 MB)

  • Stellungnahme des MDS zum Referentenentwurf des KHSG (Krankenhausstrukturgesetz)

    Stellungnahme zu Gesetzesvorhaben

    Stellungnahme zur Erörterung des Referentenentwurfs am 18. Mai 2015

    Download PDF (397 KB)

Link zum Thema

Letzte Änderung:

22.07.2022