Prüfung der Qualitätsvorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses
Die Medizinischen Dienste (MD) prüfen, ob Krankenhäuser die verbindlichen Qualitätsanforderungen des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) einhalten. Damit leisten sie einen wichtigen Beitrag zur Qualitätssicherung der Krankenhausversorgung.
Das am 1. Januar 2016 in Kraft getretene Krankenhaus-Struktur-Gesetz (KHSG) hat die Bedeutung der Qualität in der Krankenhausversorgung gestärkt. Zugleich wurde die Verbindlichkeit der Qualitätssicherungsrichtlinien des GBA ausgebaut. Die gesetzlichen Krankenkassen können die Medizinischen Dienste beauftragen, die Einhaltung dieser Anforderungen in Krankenhäusern zu prüfen.
GBA-Richtlinie regelt Qualitätsprüfungen
Grundlage der Prüfungen ist die „Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses nach § 137 Absatz 3 SGB V zu Kontrollen des Medizinischen Dienstes nach § 275a SGB V“ (MD-Qualitätskontroll-Richtlinie, MD-QK-RL). Aufgrund des am 12. Dezember 2024 in Kraft getretenen Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) hat der GBA die Richtlinie angepasst und neu gefasst. Diese Fassung gilt seit dem 1. August 2026 und trägt die neue Kurzbezeichnung „MD-Qualitätsprüfungs-Richtlinie (MD-QP-RL).“
Die Richtlinie enthält grundsätzliche Vorgaben für die Qualitätsprüfungen. Ihr Allgemeiner Teil regelt die übergreifenden Anforderungen an die Prüfungen. Der Besondere Teil enthält spezifische Vorgaben für die Prüfung einzelner Richtlinien, Regelungen und Beschlüsse des GBA. Diese werden in der Richtlinie als Prüfgegenstände bezeichnet.
Auf Grundlage der MD-QP-RL beauftragen die gesetzlichen Krankenkassen den jeweils zuständigen Medizinischen Dienst mit der Durchführung einer Qualitätsprüfung. Nach Abschluss der Prüfung erstellt der Medizinische Dienst einen Prüfbericht. Dieser wird sowohl der beauftragenden Stelle als auch dem geprüften Krankenhaus übermittelt.
Begutachtungsleitfaden sorgt für einheitliches Vorgehen
Die Gemeinschaft der Medizinischen Dienste hat die methodische Umsetzung der Qualitätsprüfungen in einem Begutachtungsleitfaden konkretisiert. Im Mittelpunkt stehen die einheitliche Auslegung und Bewertung der Struktur- und Prozessmerkmale, die in den Richtlinien, Beschlüssen und Regelungen des GBA festgelegt sind.
Der Leitfaden schafft damit eine verlässliche Grundlage für transparente, nachvollziehbare und vergleichbare Prüfergebnisse der Medizinischen Dienste. Die im Oktober 2025 veröffentlichte Fassung wird derzeit an die seit dem 1. August 2026 geltende MD-QP-RL angepasst.
Medizinischer Dienst Bund berichtet über Ergebnisse
Die Richtlinie des GBA sieht vor, dass der Medizinische Dienst Bund dem GBA einmal jährlich zusammenfassend über den Umfang und die Ergebnisse der Qualitätsprüfungen berichtet. Der Bericht gibt einen Überblick über die durchgeführten Prüfungen und ihre Ergebnisse. Über eine Veröffentlichung des jeweiligen Berichts auf seiner Website entscheidet der GBA.
Dokumente zum Thema
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Begutachtungsleitfaden „Begutachtungen des Medizinischen Dienstes gemäß der MD-Qualitätskontroll-Richtlinie“ – Version 2025.2, Stand 06.10.2025 (in Überarbeitung)
Dieser Begutachtungsleitfaden (BGL) zur MD-QK-RL befindet sich derzeit in Überarbeitung, da zum 1. August 2026 eine geänderte Fassung der MD-Qualitätskontroll-Richtlinie unter dem neuen Namen MD-Qualitätsprüfungs-Richtlinie (MD-QP-RL) in Kraft getreten ist.