Eröffnung Richtlinienverfahren

Eine der gesetzlichen Aufgaben des Medizinischen Dienstes Bund ist es, Richtlinien für die Arbeit der Medizinischen Dienste zu erlassen. Dabei handelt es sich zum Beispiel um Richtlinien zur Sicherstellung einer einheitlichen Begutachtung, Richtlinien zur systematischen Qualitäts-sicherung der Tätigkeit der Medizinischen Dienste oder Richtlinien über Grundsätze zur Fort- und Weiterbildung. Gemäß seiner Satzung kann der Medizinische Dienst Bund Richtlinien erstmals erstellen sowie bestehende Richtlinien aktualisieren oder aufheben. Das Richtlinien-verfahren wird ausgelöst durch gesetzliche Vorgabe oder auf Initiative des Medizinischen Dienstes Bund, der Medizinischen Dienste oder des GKV-Spitzenverbandes. Ein Richtlinienverfahren wird durch einen Beschluss des Verwaltungsrates des Medizinischen Dienstes Bund eröffnet. An dieser Stelle informieren wir über die eröffneten Richtlinienverfahren.

6. März 2024: Richtlinienverfahren zur Prüfung von Strukturen und Qualitätsvorgaben im Krankenhaus

Der Verwaltungsrat des Medizinischen Dienstes Bund hat mit Beschluss vom 6. März 2024 ein Richtlinienverfahren zur Erarbeitung der „Richtlinie zur Prüfung von Strukturen und Qualitätsvorgaben im Krankenhaus (RL Leistungsgruppen und OPS-Strukturmerkmale)“ eröffnet.
In dieser Richtlinie sind geeignete Maßnahmen festzulegen, um die Prüfungen soweit möglich zu vereinheitlichen und aufwandsarm auszugestalten. Zudem ist in der Richtline das Nähere zum Verfahren, zu den Nutzer- und Zugriffsrechten und zu den konkreten Daten der Datenbank des Medizinischen Dienstes Bundes zu regeln.

6. März 2024: Richtlinienverfahren zur Anpassung der Begutachtungsanleitung Festbetragsarzneimittel

Der Verwaltungsrat des Medizinischen Dienstes Bund hat mit Beschluss vom 6. März 2024 ein Richtlinienverfahren zur Überarbeitung der Richtlinie „Begutachtungsanleitung Festbetragsarzneimittel“ eröffnet. Insbesondere vor dem Hintergrund der gesetzlichen Regelungen im ALBVVG ist eine Überarbeitung der Begutachtungsanleitung erforderlich. Bspw. wurden für Arzneimittel, die bei Kindern und Jugendlichen angewendet werden, die Festbeträge aufgehoben.

6. März 2024: Richtlinienverfahren zur Anpassung der Richtlinien Personalbedarfsermittlung GKV und SPV (RL PBE GKV u. SPV)

Der Verwaltungsrat des Medizinischen Dienstes Bund hat mit Beschluss vom 6. März 2024 die Richtlinienverfahren zur Aktualisierung der Richtlinien „Personalbedarfsermittlung GKV und SPV (RL PBE GKV u. SPV)“ eröffnet. Beide Richtlinien bedürfen der Änderungen in Bezug auf eine Aktualisierung der in den Richtlinien enthaltenden aufgabenbezogenen Richtwerte sowie in Bezug auf die Evaluationsergebnisse.

12. September 2023: Richtlinienverfahren zur Anpassung der Qualitätsprüfungs-Richtlinien für die ambulante Pflege mit Teil 1a Ambulante Pflegedienste

Der Verwaltungsrat des Medizinischen Dienstes Bund hat mit Beschluss vom 12. September 2023 ein  Richtlinienverfahren Anpassung der „Qualitätsprüfungs-Richtlinien für die ambulante Pflege mit Teil 1a Ambulante Pflegedienste (QPR Ambulante Pflege)“ eröffnet. Übergangsweise ist bis zum Vorliegen neuer Instrumente und Verfahren für die Qualitätsprüfungen von ambulanten Pflegediensten im Auftrag des Qualitätsausschusses Pflege und der dann anstehenden grundsätzlichen Neuausrichtung der Qualitätsprüfungs-Richtlinie eine Anpassung der derzeitigen QPR Ambulante Pflege in Bezug auf die außerklinische Intensivpflege erforderlich.

21. Juni 2023: Richtlinienverfahren zur Richtlinie Qualitätsprüfung häusliche Krankenpflege eröffnet

Der Verwaltungsrat des Medizinischen Dienstes Bund hat mit Beschluss vom 21. Juni 2023 ein Richtlinienverfahren zur Anpassung der Qualitätsprüfungs-Richtlinie häusliche Krankenpflege - Grundlagen der Qualitätsprüfungen nach § 275b (RL QP HKP) gemäß § 5 Absatz 3 Satz 3 der Satzung eröffnet. Aufgrund des Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz (IPReG) und aufgrund der daraufhin vereinbarten neuen Rahmenempfehlungen nach § 132l SGB ergeben sich Anpassungen für die Qualitätsprüfungen nach § 275b SGB V.

20. Februar 2023: Richtlinienverfahren zur Richtlinie Qualitätssicherung der Qualitätsprüfungen eröffnet

Der Verwaltungsrat des Medizinischen Dienstes Bund hat mit Beschluss vom 20. Februar 2023 ein Richtlinienverfahren zur Richtlinie Qualitätssicherung der Qualitätsprüfungen nach §§ 114 ff SGB XI (RL QS QP) eröffnet. Im Zuge des MDK-Reformgesetzes ist dem Medizinischen Dienst Bund gemäß § 53d Absatz 3 Nummer 4 SGB XI die Zuständigkeit für die bereits bestehenden Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes zur Qualitätssicherung der Qualitätsprüfungen nach §§ 114 ff. SGB XI übertragen worden. Diese Richtlinien sind daher auf die neue Verantwortlichkeit des Medizinischen Dienstes Bund anzupassen.