Eröffnung Richtlinienverfahren

Eine der gesetzlichen Aufgaben des Medizinischen Dienstes Bund ist es, Richtlinien für die Arbeit der Medizinischen Dienste zu erlassen. Dabei handelt es sich zum Beispiel um Richtlinien zur Sicherstellung einer einheitlichen Begutachtung, Richtlinien zur systematischen Qualitäts-sicherung der Tätigkeit der Medizinischen Dienste oder Richtlinien über Grundsätze zur Fort- und Weiterbildung. Gemäß seiner Satzung kann der Medizinische Dienst Bund Richtlinien erstmals erstellen sowie bestehende Richtlinien aktualisieren oder aufheben. Das Richtlinien-verfahren wird ausgelöst durch gesetzliche Vorgabe oder auf Initiative des Medizinischen Dienstes Bund, der Medizinischen Dienste oder des GKV-Spitzenverbandes. Ein Richtlinienverfahren wird durch einen Beschluss des Verwaltungsrates des Medizinischen Dienstes Bund eröffnet. An dieser Stelle informieren wir über die eröffneten Richtlinienverfahren.

25. Februar 2026: Richtlinienverfahren zur Erarbeitung der Richtlinie Begutachtungsanleitung Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden

Der Verwaltungsrat des Medizinischen Dienstes Bund hat mit Beschluss vom 25. Februar 2026 ein Richtlinienverfahren zur Erarbeitung der „Richtlinie Begutachtungsanleitung Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (NUB)“ eröffnet. Die zuletzt im Jahr 2008 aktualisierte Begutachtungsanleitung wird durch eine aktuelle und zeitgemäße Überarbeitung insbesondere die Themen aufnehmen, die seither sozialmedizinische Relevanz erlangt haben. 

25. Februar 2026: Richtlinienverfahren zur Erarbeitung der Richtlinien zur Verlängerung des Prüfrhythmus nach § 114c SGB XI

Der Verwaltungsrat des Medizinischen Dienstes Bund hat mit Beschluss vom 25. Februar 2026 ein Richtlinienverfahren zur Erarbeitung der „Richtlinien zur Verlängerung des Prüfrhythmus nach § 114c SGB XI (PruP-RL)“ eröffnet. Durch das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege ist die Möglichkeit zur Verlängerung des Prüfrhythmus auf Tagespflegeeinrichtungen und ambulante Pflege und Betreuungsdienste ausgeweitet worden. Der Medizinische Dienst Bund hat in den Richtlinien nach § 114c SGB XI Kriterien zur Feststellung eines hohen Qualitätsniveaus in diesen Einrichtungen festzulegen.

25. Februar 2026: Richtlinienverfahren zur Erarbeitung der Richtlinie zu Prüfungen von Hybrid-DRG

Der Verwaltungsrat des Medizinischen Dienstes Bund hat mit Beschluss vom 25. Februar 2026 ein Richtlinienverfahren zur Erarbeitung der „Richtlinie zu Prüfungen von Hybrid-DRG“ eröffnet.
Mit dem § 115f SGB V wurde ab 1. Januar 2024 eine spezielle sektorengleiche Vergütung eingeführt, die sogenannten Hybrid-DRG. Zur Sicherstellung einer einheitlichen Begutachtung der Medizinischen Dienste von Hybrid-DRGs, insbesondere auch hinsichtlich der Zuständigkeit für die Unterlagenanforderungen und der Fristen wird zeitnah eine Richtlinie des Medizinischen Dienstes Bund erarbeitet werden.  

21. August 2025: Richtlinienverfahren zur Anpassung der Richtlinien Pflegebegutachtung

Der Verwaltungsrat des Medizinischen Dienstes Bund hat mit Beschluss vom 21. August 2025 ein Richtlinienverfahren zur Überarbeitung der „Richtlinien zur pflegefachlichen Konkretisierung der Inhalte des Begutachtungsinstruments sowie zum Verfahren der Feststellung der Pflegebedürftigkeit“ eröffnet.
Hiermit soll aktuellen Urteilen des Bundessozialgerichts Rechnung getragen werden.

9. April 2025: Richtlinienverfahren zur Prüfung von Strukturen und Qualitätsvorgaben im Krankenhaus

Der Verwaltungsrat des Medizinischen Dienstes Bund hat mit Beschluss vom 9. April 2025 das Richtlinienverfahren zur Erarbeitung der „Richtlinie Prüfungen zur Erfüllung von Qualitätskriterien der Leistungsgruppen und von OPS-Strukturmerkmalen nach § 275a Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 2 SGB V (LOPS-Richtlinie) eröffnet. Das Richtlinienverfahren wurde als Dauermandat eingerichtet, da die LOPS‑Richtlinie einer regelmäßigen Aktualisierung bedarf. Die derzeit laufende Überarbeitung dient der Anpassung an das Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) und erfolgt parallel zum laufenden Gesetzgebungsverfahren.

26. März 2025: Richtlinienverfahren zur Erarbeitung der Richtlinie Spezialisierte ambulante Palliativversorgung und stationäre Hospizversorgung

Der Verwaltungsrat des Medizinischen Dienstes Bund hat mit Beschluss vom 26. März 2025 ein Richtlinienverfahren zur Erarbeitung der „Richtlinie Spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) und stationäre Hospizversorgung“ eröffnet.
Die seit 2019 eingetretenen Änderungen, einschließlich der neuen Bundesrahmenempfehlungen zur stationären Hospizversorgung sowie der aktualisierten SAPV-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses sind Hintergrund für die Überarbeitung der Begutachtungsanleitung und deren Überführung in eine Richtlinie des Medizinischen Dienstes Bund.

26. März 2025: Richtlinienverfahren zur Erarbeitung der Richtlinien zur Zusammenarbeit und einheitlichen Aufgabenwahrnehmung der Medizinischen Dienste

Der Verwaltungsrat des Medizinischen Dienstes Bund hat mit Beschluss vom 26. März 2025 ein Richtlinienverfahren zur Erarbeitung der „Richtlinien zur Zusammenarbeit und einheitlichen Aufgabenwahrnehmung der Medizinischen Dienste (§ 283 Absatz 2 Satz 1 Nr. 10 SGB V)“ eröffnet.
Durch das KHVVG wurde der Medizinische Dienst Bund beauftragt, eine Richtlinie zur Zusammenarbeit und zur einheitlichen Aufgabenwahrnehmung der Medizinischen Dienste zu erlassen.

26. März 2025: Richtlinienverfahren zur Erarbeitung der Richtlinien über die Zusammenarbeit der Kranken- und Pflegekassen mit den Medizinischen Diensten

Der Verwaltungsrat des Medizinischen Dienstes Bund hat mit Beschluss vom 26. März 2025 die Richtlinienverfahren zur Erarbeitung der „Richtlinien über die Zusammenarbeit der Krankenkassen mit den Medizinischen Diensten (§ 283 Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 SGB V)“ sowie der „Richtlinien zur Zusammenarbeit der Pflegekassen mit den Medizinischen Diensten (§ 53d Absatz 3 Satz 1 Nr. 6 SGB XI)“ eröffnet.
Der Medizinische Dienst Bund ist gesetzlich beauftragt, verbindliche Vorgaben für die Zusammenarbeit der Kranken- und Pflegekassen mit den Medizinischen Diensten zu entwickeln. Die bislang geltenden Regelungen aus dem Jahr 1990 sollen durch zeitgemäße und praxisgerechte Standards ersetzt werden. Erstmals werden dabei auch die Begutachtungsbereiche der Sozialen Pflegeversicherung einbezogen. Die beiden bislang getrennten Regelungsbereiche werden in einer gemeinsamen Richtlinie zusammengeführt.

7. Juni 2024: Richtlinienverfahren zur Überarbeitung der Richtlinie Unabhängige Ombudsperson (UOP-RL)

Der Verwaltungsrat des Medizinischen Dienstes Bund hat mit Beschluss vom 7. Juni 2024 ein Richtlinienverfahren zur Überarbeitung der „Richtlinie Unabhängige Ombudsperson (UOP-RL)“ eröffnet. Zur Vermeidung weiterer Fehlentwicklungen im Sinne eines ungebremsten Anstiegs fehlallozierter Inanspruchnahmen der UOP soll eine Konkretisierung der Aufgabenbeschreibung der UOP in der Richtlinie vorgenommen werden.

7. Mai 2024: Richtlinienverfahren Begutachtungsanleitung Hilfsmittel

Der Verwaltungsrat des Medizinischen Dienstes Bund hat mit Beschluss vom 7. Mai 2024 ein Richtlinienverfahren zur Erarbeitung der „Richtlinie Begutachtungsanleitung Hilfsmittel“ eröffnet. Um die Begutachtung rechtssicherer zu gestalten, soll der Begutachtungsleitfaden Hilfsmittel in eine Begutachtungsanleitung (BGA Hilfsmittel) und damit in eine Richtlinie überführt werden.  

6. März 2024: Richtlinienverfahren zur Anpassung der Begutachtungsanleitung Festbetragsarzneimittel

Der Verwaltungsrat des Medizinischen Dienstes Bund hat mit Beschluss vom 6. März 2024 ein Richtlinienverfahren zur Überarbeitung der Richtlinie „Begutachtungsanleitung Festbetragsarzneimittel“ eröffnet. Insbesondere vor dem Hintergrund der gesetzlichen Regelungen im ALBVVG ist eine Überarbeitung der Begutachtungsanleitung erforderlich. Bspw. wurden für Arzneimittel, die bei Kindern und Jugendlichen angewendet werden, die Festbeträge aufgehoben.