Eröffnung Richtlinienverfahren
Eine der gesetzlichen Aufgaben des Medizinischen Dienstes Bund ist es, Richtlinien für die Arbeit der Medizinischen Dienste zu erlassen. Dabei handelt es sich zum Beispiel um Richtlinien zur Sicherstellung einer einheitlichen Begutachtung, Richtlinien zur systematischen Qualitäts-sicherung der Tätigkeit der Medizinischen Dienste oder Richtlinien über Grundsätze zur Fort- und Weiterbildung. Gemäß seiner Satzung kann der Medizinische Dienst Bund Richtlinien erstmals erstellen sowie bestehende Richtlinien aktualisieren oder aufheben. Das Richtlinien-verfahren wird ausgelöst durch gesetzliche Vorgabe oder auf Initiative des Medizinischen Dienstes Bund, der Medizinischen Dienste oder des GKV-Spitzenverbandes. Ein Richtlinienverfahren wird durch einen Beschluss des Verwaltungsrates des Medizinischen Dienstes Bund eröffnet. An dieser Stelle informieren wir über die eröffneten Richtlinienverfahren.
7. Juni 2024: Richtlinienverfahren zur Überarbeitung der Richtlinie Unabhängige Ombudsperson (UOP-RL)
Der Verwaltungsrat des Medizinischen Dienstes Bund hat mit Beschluss vom 7. Juni 2024 ein Richtlinienverfahren zur Überarbeitung der „Richtlinie Unabhängige Ombudsperson (UOP-RL)“ eröffnet. Zur Vermeidung weiterer Fehlentwicklungen im Sinne eines ungebremsten Anstiegs fehlallozierter Inanspruchnahmen der UOP soll eine Konkretisierung der Aufgabenbeschreibung der UOP in der Richtlinie vorgenommen werden.
7. Mai 2024: Richtlinienverfahren Begutachtungsanleitung Hilfsmittel
Der Verwaltungsrat des Medizinischen Dienstes Bund hat mit Beschluss vom 7. Mai 2024 ein Richtlinienverfahren zur Erarbeitung der „Richtlinie Begutachtungsanleitung Hilfsmittel“ eröffnet. Um die Begutachtung rechtssicherer zu gestalten, soll der Begutachtungsleitfaden Hilfsmittel in eine Begutachtungsanleitung (BGA Hilfsmittel) und damit in eine Richtlinie überführt werden.
6. März 2024: Richtlinienverfahren zur Prüfung von Strukturen und Qualitätsvorgaben im Krankenhaus
Der Verwaltungsrat des Medizinischen Dienstes Bund hat mit Beschluss vom 6. März 2024 ein Richtlinienverfahren zur Erarbeitung der „Richtlinie zur Prüfung von Strukturen und Qualitätsvorgaben im Krankenhaus (RL Leistungsgruppen und OPS-Strukturmerkmale)“ eröffnet.
In dieser Richtlinie sind geeignete Maßnahmen festzulegen, um die Prüfungen soweit möglich zu vereinheitlichen und aufwandsarm auszugestalten. Zudem ist in der Richtline das Nähere zum Verfahren, zu den Nutzer- und Zugriffsrechten und zu den konkreten Daten der Datenbank des Medizinischen Dienstes Bundes zu regeln.
6. März 2024: Richtlinienverfahren zur Anpassung der Begutachtungsanleitung Festbetragsarzneimittel
Der Verwaltungsrat des Medizinischen Dienstes Bund hat mit Beschluss vom 6. März 2024 ein Richtlinienverfahren zur Überarbeitung der Richtlinie „Begutachtungsanleitung Festbetragsarzneimittel“ eröffnet. Insbesondere vor dem Hintergrund der gesetzlichen Regelungen im ALBVVG ist eine Überarbeitung der Begutachtungsanleitung erforderlich. Bspw. wurden für Arzneimittel, die bei Kindern und Jugendlichen angewendet werden, die Festbeträge aufgehoben.
12. September 2023: Richtlinienverfahren zur Anpassung der Qualitätsprüfungs-Richtlinien für die ambulante Pflege mit Teil 1a Ambulante Pflegedienste
Der Verwaltungsrat des Medizinischen Dienstes Bund hat mit Beschluss vom 12. September 2023 ein Richtlinienverfahren Anpassung der „Qualitätsprüfungs-Richtlinien für die ambulante Pflege mit Teil 1a Ambulante Pflegedienste (QPR Ambulante Pflege)“ eröffnet. Übergangsweise ist bis zum Vorliegen neuer Instrumente und Verfahren für die Qualitätsprüfungen von ambulanten Pflegediensten im Auftrag des Qualitätsausschusses Pflege und der dann anstehenden grundsätzlichen Neuausrichtung der Qualitätsprüfungs-Richtlinie eine Anpassung der derzeitigen QPR Ambulante Pflege in Bezug auf die außerklinische Intensivpflege erforderlich.