Eröffnung Richtlinienverfahren

Eine der gesetzlichen Aufgaben des Medizinischen Dienstes Bund ist es, Richtlinien für die Arbeit der Medizinischen Dienste zu erlassen. Dabei handelt es sich zum Beispiel um Richtlinien zur Sicherstellung einer einheitlichen Begutachtung, Richtlinien zur systematischen Qualitäts-sicherung der Tätigkeit der Medizinischen Dienste oder Richtlinien über Grundsätze zur Fort- und Weiterbildung. Gemäß seiner Satzung kann der Medizinische Dienst Bund Richtlinien erstmals erstellen sowie bestehende Richtlinien aktualisieren oder aufheben. Das Richtlinien-verfahren wird ausgelöst durch gesetzliche Vorgabe oder auf Initiative des Medizinischen Dienstes Bund, der Medizinischen Dienste oder des GKV-Spitzenverbandes. Ein Richtlinienverfahren wird durch einen Beschluss des Verwaltungsrates des Medizinischen Dienstes Bund eröffnet. An dieser Stelle informieren wir über die eröffneten Richtlinienverfahren.

20. November 2024: Richtlinienverfahren zur Erarbeitung der Richtlinien zur einheitlichen statistischen Erfassung im Bereich der SPV

Der Verwaltungsrat des Medizinischen Dienstes Bund hat mit Beschluss vom 20. November 2024 ein Richtlinienverfahren zur Erarbeitung der „Richtlinien zur einheitlichen statistischen Erfassung der Leistungen und Ergebnisse der Tätigkeit der Medizinischen Dienste sowie des hierfür eingesetzten Personals für den Bereich der sozialen Pflegeversicherung“ eröffnet.
Analog der Vorgabe für eine Richtlinie zur einheitlichen statistischen Erfassung im Bereich der GKV ist eine entsprechende Richtlinie für den Bereich der Pflegeversicherung zu erlassen.

20. November 2024: Richtlinienverfahren zur Erarbeitung der Richtlinien über die regelmäßige Berichterstattung im Bereich der SPV

Der Verwaltungsrat des Medizinischen Dienstes Bund hat mit Beschluss vom 20. November 2024 ein Richtlinienverfahren zur Erarbeitung der „Richtlinien über die regelmäßige Berichterstattung der Medizinischen Dienste und des Medizinischen Dienstes Bund über ihre Tätigkeit und Personalausstattung für den Bereich der sozialen Pflegeversicherung“ eröffnet.
Analog der Vorgabe für eine Richtlinie zur regelmäßigen Berichterstattung im Bereich der GKV ist eine entsprechende Richtlinie für den Bereich der Pflegeversicherung zu erlassen.

20. November 2024: Richtlinienverfahren zur Erarbeitung der Richtlinien Personalbedarfsermittlung GKV und SPV

Der Verwaltungsrat des Medizinischen Dienstes Bund hat mit Beschluss vom 20. November 2024 ein Richtlinienverfahren zur Überarbeitung der „Richtlinien zur Personalbedarfsermittlung für die Begutachtung in der gesetzlichen Krankenversicherung sowie in der sozialen Pflegeversicherung“ eröffnet.
Beide Richtlinien bedürfen der Anpassungen, da die Aktualisierung der aufgabenbezogenen Richtwerte und inhaltliche Anpassungen aufgrund der erforderlichen schrittweisen Umsetzung des Konvergenzplans erforderlich sind.

20. November 2024: Richtlinienverfahren zur Erarbeitung der Richtlinien zur Dienstleistungsorientierung

Der Verwaltungsrat des Medizinischen Dienstes Bund hat mit Beschluss vom 20. November 2024 ein Richtlinienverfahren zur Erarbeitung der „Richtlinien zur Dienstleistungsorientierung im Begutachtungsverfahren“ eröffnet.
Die Grundlagen und Vorgaben der Dienstleistungsorientierung, des Beschwerdemanagements und der Versichertenbefragung in der Pflegebegutachtung sind aufgrund der erfolgten Weiterentwicklungen in der Pflegebegutachtung anzupassen.

20. November 2024: Richtlinienverfahren zur Erarbeitung der Richtlinien zur Qualitätssicherung in der SPV

Der Verwaltungsrat des Medizinischen Dienstes Bund hat mit Beschluss vom 20. November 2024 ein Richtlinienverfahren zur Erarbeitung der „Richtlinien zur Qualitätssicherung der Begutachtung und Beratung für den Bereich der sozialen Pflegeversicherung“ eröffnet.
Unter Berücksichtigung der Erfahrungen im Rahmen der bundesweiten kontinuierlichen Qualitätsprüfungen von Gutachten zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit sind die Richtlinien anzupassen.

7. Juni 2024: Richtlinienverfahren zur Überarbeitung der Richtlinie Unabhängige Ombudsperson (UOP-RL)

Der Verwaltungsrat des Medizinischen Dienstes Bund hat mit Beschluss vom 7. Juni 2024 ein Richtlinienverfahren zur Überarbeitung der „Richtlinie Unabhängige Ombudsperson (UOP-RL)“ eröffnet. Zur Vermeidung weiterer Fehlentwicklungen im Sinne eines ungebremsten Anstiegs fehlallozierter Inanspruchnahmen der UOP soll eine Konkretisierung der Aufgabenbeschreibung der UOP in der Richtlinie vorgenommen werden.

7. Mai 2024: Richtlinienverfahren Begutachtungsanleitung Hilfsmittel

Der Verwaltungsrat des Medizinischen Dienstes Bund hat mit Beschluss vom 7. Mai 2024 ein Richtlinienverfahren zur Erarbeitung der „Richtlinie Begutachtungsanleitung Hilfsmittel“ eröffnet. Um die Begutachtung rechtssicherer zu gestalten, soll der Begutachtungsleitfaden Hilfsmittel in eine Begutachtungsanleitung (BGA Hilfsmittel) und damit in eine Richtlinie überführt werden.  

6. März 2024: Richtlinienverfahren zur Prüfung von Strukturen und Qualitätsvorgaben im Krankenhaus

Der Verwaltungsrat des Medizinischen Dienstes Bund hat mit Beschluss vom 6. März 2024 ein Richtlinienverfahren zur Erarbeitung der „Richtlinie zur Prüfung von Strukturen und Qualitätsvorgaben im Krankenhaus (RL Leistungsgruppen und OPS-Strukturmerkmale)“ eröffnet.
In dieser Richtlinie sind geeignete Maßnahmen festzulegen, um die Prüfungen soweit möglich zu vereinheitlichen und aufwandsarm auszugestalten. Zudem ist in der Richtline das Nähere zum Verfahren, zu den Nutzer- und Zugriffsrechten und zu den konkreten Daten der Datenbank des Medizinischen Dienstes Bundes zu regeln.

6. März 2024: Richtlinienverfahren zur Anpassung der Begutachtungsanleitung Festbetragsarzneimittel

Der Verwaltungsrat des Medizinischen Dienstes Bund hat mit Beschluss vom 6. März 2024 ein Richtlinienverfahren zur Überarbeitung der Richtlinie „Begutachtungsanleitung Festbetragsarzneimittel“ eröffnet. Insbesondere vor dem Hintergrund der gesetzlichen Regelungen im ALBVVG ist eine Überarbeitung der Begutachtungsanleitung erforderlich. Bspw. wurden für Arzneimittel, die bei Kindern und Jugendlichen angewendet werden, die Festbeträge aufgehoben.

12. September 2023: Richtlinienverfahren zur Anpassung der Qualitätsprüfungs-Richtlinien für die ambulante Pflege mit Teil 1a Ambulante Pflegedienste

Der Verwaltungsrat des Medizinischen Dienstes Bund hat mit Beschluss vom 12. September 2023 ein  Richtlinienverfahren Anpassung der „Qualitätsprüfungs-Richtlinien für die ambulante Pflege mit Teil 1a Ambulante Pflegedienste (QPR Ambulante Pflege)“ eröffnet. Übergangsweise ist bis zum Vorliegen neuer Instrumente und Verfahren für die Qualitätsprüfungen von ambulanten Pflegediensten im Auftrag des Qualitätsausschusses Pflege und der dann anstehenden grundsätzlichen Neuausrichtung der Qualitätsprüfungs-Richtlinie eine Anpassung der derzeitigen QPR Ambulante Pflege in Bezug auf die außerklinische Intensivpflege erforderlich.