Eröffnung Richtlinienverfahren

Eine der gesetzlichen Aufgaben des Medizinischen Dienstes Bund ist es, Richtlinien für die Arbeit der Medizinischen Dienste zu erlassen. Dabei handelt es sich zum Beispiel um Richtlinien zur Sicherstellung einer einheitlichen Begutachtung, Richtlinien zur systematischen Qualitäts-sicherung der Tätigkeit der Medizinischen Dienste oder Richtlinien über Grundsätze zur Fort- und Weiterbildung. Gemäß seiner Satzung kann der Medizinische Dienst Bund Richtlinien erstmals erstellen sowie bestehende Richtlinien aktualisieren oder aufheben. Das Richtlinien-verfahren wird ausgelöst durch gesetzliche Vorgabe oder auf Initiative des Medizinischen Dienstes Bund, der Medizinischen Dienste oder des GKV-Spitzenverbandes. Ein Richtlinienverfahren wird durch einen Beschluss des Verwaltungsrates des Medizinischen Dienstes Bund eröffnet. An dieser Stelle informieren wir über die eröffneten Richtlinienverfahren.

12. September 2023: Richtlinienverfahren zur Anpassung der Richtlinie Regelmäßige Begutachtungen zur Einhaltung von Strukturmerkmalen von OPS-Kodes nach § 275d SGB V

Der Verwaltungsrat des Medizinischen Dienstes Bund hat mit Beschluss vom 12. September 2023 ein  Richtlinienverfahren zur Anpassung der Richtlinie „Regelmäßige Begutachtungen zur Einhaltung von Strukturmerkmalen von OPS-Kodes nach § 275d SGB V“ eröffnet. Aufgrund der jährlichen Aktualisierung der durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) herausgegebenen Operationen- und Prozedurenschlüsseln (OPS) und der damit einhergehenden Aktualisierung der zu prüfenden Strukturmerkmale ergibt sich ein Anpassungsbedarf der StrOPS-Richtlinie.

12. September 2023: Richtlinienverfahren zur Anpassung der Qualitätsprüfungs-Richtlinien für die ambulante Pflege mit Teil 1a Ambulante Pflegedienste

Der Verwaltungsrat des Medizinischen Dienstes Bund hat mit Beschluss vom 12. September 2023 ein  Richtlinienverfahren Anpassung der „Qualitätsprüfungs-Richtlinien für die ambulante Pflege mit Teil 1a Ambulante Pflegedienste (QPR Ambulante Pflege)“ eröffnet. Übergangsweise ist bis zum Vorliegen neuer Instrumente und Verfahren für die Qualitätsprüfungen von ambulanten Pflegediensten im Auftrag des Qualitätsausschusses Pflege und der dann anstehenden grundsätzlichen Neuausrichtung der Qualitätsprüfungs-Richtlinie eine Anpassung der derzeitigen QPR Ambulante Pflege in Bezug auf die außerklinische Intensivpflege erforderlich.

21. Juni 2023: Richtlinienverfahren zur Anpassung der Richtlinien zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit eröffnet

Der Verwaltungsrat des Medizinischen Dienstes Bund hat mit Beschluss vom 21. Juni 2023 ein Richtlinienverfahren zur Anpassung der Richtlinien zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit nach § 17 SGB XI eröffnet. Mit dem Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz (PUEG), das am 1. Juli 2023 in Kraft treten soll, sollen durch Aufnahme des neuen § 142a SGB XI die Voraussetzungen geschaffen werden, das Vorliegen von Pflegebedürftigkeit durch die Medizinischen Dienste regelhaft mittels strukturierter Telefoninterviews für bestimmte Personengruppen oder in bestimmten Fallkonstellationen zu prüfen. Aufgrund dieser gesetzlichen Neuregelung ergibt sich ein Anpassungsbedarf der bisherigen Richtlinien zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit.

21. Juni 2023: Richtlinienverfahren zur Richtlinie Qualitätsprüfung häusliche Krankenpflege eröffnet

Der Verwaltungsrat des Medizinischen Dienstes Bund hat mit Beschluss vom 21. Juni 2023 ein Richtlinienverfahren zur Anpassung der Qualitätsprüfungs-Richtlinie häusliche Krankenpflege - Grundlagen der Qualitätsprüfungen nach § 275b (RL QP HKP) gemäß § 5 Absatz 3 Satz 3 der Satzung eröffnet. Aufgrund des Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz (IPReG) und aufgrund der daraufhin vereinbarten neuen Rahmenempfehlungen nach § 132l SGB ergeben sich Anpassungen für die Qualitätsprüfungen nach § 275b SGB V.

20. Februar 2023: Richtlinienverfahren zur Richtlinie Qualitätssicherung der Qualitätsprüfungen eröffnet

Der Verwaltungsrat des Medizinischen Dienstes Bund hat mit Beschluss vom 20. Februar 2023 ein Richtlinienverfahren zur Richtlinie Qualitätssicherung der Qualitätsprüfungen nach §§ 114 ff SGB XI (RL QS QP) eröffnet. Im Zuge des MDK-Reformgesetzes ist dem Medizinischen Dienst Bund gemäß § 53d Absatz 3 Nummer 4 SGB XI die Zuständigkeit für die bereits bestehenden Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes zur Qualitätssicherung der Qualitätsprüfungen nach §§ 114 ff. SGB XI übertragen worden. Diese Richtlinien sind daher auf die neue Verantwortlichkeit des Medizinischen Dienstes Bund anzupassen.

20. Februar 2023: Richtlinienverfahren zur Begutachtungsanleitung „Sozialmedizinische Begutachtung von Cannabinoiden“ eröffnet

Der Verwaltungsrat des Medizinischen Dienstes Bund hat mit Beschluss vom 20. Februar 2023 ein Richtlinienverfahren zur Begutachtungsanleitung „Sozialmedizinische Begutachtung von Cannabinoiden nach § 31 Abs. 6 SGB V“ eröffnet. Die Begutachtungsanleitung ist aus fachlicher Sicht zu überarbeiten. Gründe hierfür sind einerseits eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie zum Februar 2023 und andererseits aktuelle BSG-Urteile.