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Qualitätsprüfungen - Rechtliche Grundlagen - teilstationäre Pflege
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Konzept zur Prüfung der Meldepflicht nach § 35 Absatz 6 Infektionsschutzgesetz
Voll- und teilstationäre Pflegeeinrichtungen sind nach § 20a Absatz 7 Infektionsschutzgesetz (alte Fassung) bzw. nach § 35 Absatz 6 Infektionsschutzgesetz (neue Fassung) verpflichtet, dem Robert Koch-Institut monatlich Angaben zum Anteil der gegen Corona geimpften Beschäftigten sowie versorgten Personen zu übermitteln. Gleichzeitig werden die Medizinischen Dienste und der PKV-Prüfdienst verpflichtet, bei Qualitätsprüfungen in diesen Pflegeeinrichtungen die Erfüllung der Meldepflicht zu überprüfen. Für diese Überprüfung haben die Medizinischen Dienste ein Umsetzungskonzept erstellt. Das Konzept wurde aufgrund von Änderungen durch das Gesetz zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und insbesondere vulnerabler Personengruppen vor COVID-19 vom 16. September 2022 (COVID-19-SchG) aktualisiert. Das Konzept in der neuen Fassung wird ab 1. Oktober 2022 bis Ende Mai 2023 bei Qualitätsprüfungen in voll- und teilstationären Pflegeeinrichtungen umgesetzt.
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Regelungen des GKV-Spitzenverbandes zur Durchführbarkeit von Qualitätsprüfungen nach § 114 Absatz 2a SGB XI vom 1. Juni 2022
Der GKV-Spitzenverband hat im Benehmen mit dem Medizinischen Dienst Bund und dem PKV-Prüfdienst sowie im Einvernehmen mit dem BMG die Regelungen zur Durchführbarkeit von Qualitätsprüfungen nach § 114 Abs. 2a SGB XI am 1. Juni 2022 in aktualisierter Fassung beschlossen.
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Maßstäbe und Grundsätze zur Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität (MuG) in der Tagespflege. Gültig ab 01.12.2022
Die Maßstäbe und Grundsätze zur Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität (MuG) in der Tagespflege vom 18. Februar 2020 wurden zum 6. September 2022 geändert. Die Änderungen betreffen die Aufnahme eines gesonderten Abschnittes zu Maßnahmen in Krisensituationen. Die Änderungen sind am 1. Dezember 2022 in Kraft getreten.
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Qualitätsprüfungs-Richtlinien für die Tagespflege (QPR Tagespflege). Barrierefrei. Gültig seit 01.01.2022
Die Qualitätsprüfungs-Richtlinien für die Tagespflege sind zeitgleich mit der Qualitätsdarstellungsvereinbarung für die Tagespflege am 1. Januar 2022 in Kraft getreten. Die Bestellmenge der Broschüre ist auf 3 Stück pro Kunde beschränkt.
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Qualitätsdarstellungsvereinbarung für die Tagespflege (QDV TP). Gültig seit 01.01.2022