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Im Zuge der Umsetzung des MDK-Reformgesetzes, das 2020 in Kraft getreten ist, wurden die 15 Medizinischen Dienste der Kranken-versicherung (MDK) aus der Trägerschaft der Krankenversicherung gelöst und Mitte 2021 umbenannt in „Medizinischer Dienst [Land]“.
Der Medizinische Dienst Bund wurde zum 1. Januar 2022 errichtet. Dieser wird von den 15 Medizinischen Diensten in den Ländern getragen und ist Rechtsnachfolger des „Medizinischer Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e.V.“ (MDS).
Qualitätsprüfungen - Rechtliche Grundlagen - teilstationäre Pflege
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Konzept zur Prüfung der Meldepflicht nach § 20a Absatz 7 Infektionsschutzgesetz. Gültig ab 1. Juli 2022
Voll- und teilstationäre Pflegeeinrichtungen sind nach § 20a Absatz 7 Infektionsschutzgesetz verpflichtet, dem Robert Koch-Institut monatlich Angaben zum Anteil der gegen Corona geimpften Beschäftigten sowie versorgten Personen zu übermitteln. Gleichzeitig werden die Medizinischen Dienste und der PKV-Prüfdienst verpflichtet, bei Qualitätsprüfungen in diesen Pflegeeinrichtungen die Erfüllung der Meldepflicht zu überprüfen. Für diese Überprüfung haben die Medizinischen Dienste ein Umsetzungskonzept erstellt. Dieses Konzept wird ab 1. Juli 2022 bis zum 31. Dezember 2022 bei Qualitätsprüfungen in voll- und teilstationären Pflegeeinrichtungen umgesetzt.
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Regelungen des GKV-Spitzenverbandes zur Durchführbarkeit von Qualitätsprüfungen nach § 114 Absatz 2a SGB XI vom 1. Juni 2022
Der GKV-Spitzenverband hat im Benehmen mit dem Medizinischen Dienst Bund und dem PKV-Prüfdienst sowie im Einvernehmen mit dem BMG die Regelungen zur Durchführbarkeit von Qualitätsprüfungen nach § 114 Abs. 2a SGB XI am 1. Juni 2022 in aktualisierter Fassung beschlossen.
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Maßstäbe und Grundsätze zur Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität (MuG). Gültig seit 01.06.2020
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Qualitätsprüfungs-Richtlinien für die Tagespflege (QPR Tagespflege). Barrierefrei. Gültig seit 01.01.2022
Die Qualitätsprüfungs-Richtlinien für die Tagespflege sind zeitgleich mit der Qualitätsdarstellungsvereinbarung für die Tagespflege am 1. Januar 2022 in Kraft getreten. Die Bestellmenge der Broschüre ist auf 3 Stück pro Kunde beschränkt.
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Qualitätsdarstellungsvereinbarung für die Tagespflege (QDV TP). Gültig seit 01.01.2022