Behandlungsfehlerbegutachtung der Medizinischen Dienste

Die Medizinischen Dienste in den Ländern unterstützen Patientinnen und Patienten bei der Klärung eines Behandlungsfehlerverdachtes mit einem medizinischen Sachverständigengutachten. Die Begutachtung erfolgt im Auftrag der gesetzlichen Krankenkasse des Betroffenen, ist interessenneutral und für den Versicherten kostenlos.

Tipps und Informationen zum Vorgehen bei einem vermuteten Behandlungsfehler finden Sie im Infoblatt „Was Versicherte wissen sollten“, das unten auf dieser Seite zum Download zur Verfügung steht. Darüber hinaus bieten auch die Medizinischen Dienste auf ihren Internetseiten Informationen zum Vorgehen bei vermuteten Behandlungsfehlern. Die Internetseiten der Medizinischen Dienste erreichen Sie über die gemeinsame Internetseite der Medizinischen Dienste www.medizinischerdienst.de .

Der Medizinische Dienst Bund veröffentlicht auf Bundesebene jährlich einen Bericht zur Behandlungsfehlerbegutachtung der Medizinischen Dienste.