Qualitätsprüfungen - Rechtliche Grundlagen - Kurzzeitpflege

  • Regelungen des GKV-Spitzenverbandes zur Durchführbarkeit von Qualitätsprüfungen nach § 114 Absatz 2a SGB XI vom 27.03.2023

    Qualitätsprüfungen - Corona-Pandemie

    Der GKV-Spitzenverband hat im Benehmen mit dem Medizinischen Dienst Bund und dem PKV-Prüfdienst sowie im Einvernehmen mit dem BMG die Regelungen zur Durchführbarkeit von Qualitätsprüfungen nach § 114 Abs. 2a SGB XI am 27. März 2023 in aktualisierter Fassung beschlossen.

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  • Maßstäbe und Grundsätze zur Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität (MuG) in der Kurzzeitpflege. Gültig ab 01.12.2022

    Maßstäbe und Grundsätze zur Sicherung der Qualität

    Die Maßstäbe und Grundsätze zur Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität (MuG) in der Kurzzeitpflege vom 8. September 2020 wurden zum 6. September 2022 geändert. Die Änderungen betreffen die Aufnahme eines gesonderten Abschnittes zu Maßnahmen in Krisensituationen. Die Änderungen sind am 1. Dezember 2022 in Kraft getreten.

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  • Qualitätsprüfungs-Richtlinien für die vollstationäre Pflege (QPR vollstationär). Gültig seit 01.11.2019

    Qualitätsprüfungs-Richtlinien (QPR)

    Die Bestellmenge der Broschüre ist auf 3 Stück pro Kunde beschränkt.

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  • Qualitätsdarstellungsvereinbarung für die stationäre Pflege (QDVS) vom 19.03.2019, zuletzt geändert am 09.11.2022

    Vereinbarungen zur Qualitätsdarstellung

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