Experte und Berater in Fragen zur Rehabilitation

Der Medizinische Dienst Bund berät den GKV-Spitzenverband zu allen Fragen im Zusammenhang mit Vorsorge-und Rehabilitationsleistungen der GKV (z. B. Medizinische Vorsorgeleistungen oder Leistungen zur medizinischen Rehabilitation bzw. Mutter/Vater/Kind-Vorsorge und -Rehabilitation) und zu geriatrischen Leistungen im Krankenhaus (Frührehabilitation im Krankenhaus und Komplexleistungen). Zu ausgewählten Fragestellungen aus diesen Bereichen geben der GKV-Spitzenverband und die Verbände der Krankenkassen sozialmedizinische Stellungnahmen und Gutachten beim Medizinischen Dienst Bund in Auftrag.

Darüber hinaus bringt der Medizinische Dienst Bund seine fachliche Expertise in Arbeitsgruppen auf Bundesebene ein, die sich mit speziellen Themen der Vorsorge und Rehabilitation beschäftigen. Im Mittelpunkt steht immer die bedarfsgerechte und qualitativ hochwertige Versorgung der Versicherten. So wurden zum Beispiel die Verordnungsformulare für bestimmte Leistungen vereinheitlicht, da die in der Vergangenheit bestehende Vielfalt der Verordnungsformulare die Arbeit für Ärztinnen und Ärzte, Krankenkassen und den Medizinischen Dienst erschwerte. Im schlimmsten Fall konnte dies dazu führen, dass eine erforderliche Leistung wegen bürokratischer Hemmnisse nicht verordnet wurde.

Der MDS – der Vorgänger des zum 1. Januar 2022 errichteten Medizinischen Dienstes Bund – war an der Erarbeitung von bundeseinheitlichen Formularen zur Verordnung von Vorsorgeleistungen für Mütter und Väter und zur Verordnung von Leistungen der Anschlussrehabilitation (Kostenträger GKV) beteiligt. Für die Verordnung von medizinischer Vorsorge für Mütter und Väter gemäß § 24 SGB V liegt seit dem 1. Oktober 2018 ein bundesmantelvertraglich vereinbartes Formular (Muster 64) vor. Dieses wird durch ein „Ärztliches Attest Kind“ ergänzt (Muster 65).

Ein bundeseinheitlicher Vordrucksatz „AR-Antrag“ (Antrag auf Anschlussrehabilitation und Ärztlicher Befundbericht) wurde ebenfalls erarbeitet. Seit Ende 2018 ist er als Anlage 3a Bestandteil der 2. Änderungsvereinbarung zum Rahmenvertrag über ein Entlassmanagement beim Übergang in die Versorgung nach Krankenhausbehandlung nach § 39 Abs.1a SGB V (Rahmenvertrag Entlassmanagement). Mit dem ärztlichen Befundbericht wurde insbesondere der gesetzliche Auftrag zur Verwendung einheitlicher Instrumente zu Bedarfsfeststellung (§ 13 SGB IX) aufgegriffen, zudem wird das bio-psycho-soziale Modell der ICF berücksichtigt.

Ein weiterer Schwerpunkt des Medizinischen Dienstes Bund ist die fachliche Unterstützung des GKV-Spitzenverbandes bei der Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen, wie etwa der geriatrischen und der mobilen Rehabilitation. So wurden „Gemeinsame Empfehlungen zur mobilen Rehabilitation“ erarbeitet und am 1. Juni 2021 veröffentlicht. Dabei wurden die bis dato für den Bereich der mobilen (geriatrischen) Rehabilitation bestehenden Regelungswerken – Rahmenempfehlungen, Umsetzungshinweise und Eckpunkte – zusammengeführt und auf Grundlage der in den vergangenen Jahren gewonnenen Erfahrungen und Erkenntnisse in der mobilen Rehabilitation weiterentwickelt. Dies betrifft insbesondere die Indikations- und Zuweisungskriterien und eine stärkere Fokussierung auf die Teilhabeziele (Erreichen eines möglichst hohen Grades an Selbstständigkeit).

Der Medizinische Dienst Bund ist ebenfalls an Beratungen in trägerübergreifenden Gremien beteiligt und arbeitet zum Beispiel in Projektgruppen der Bundearbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR), dem Sachverständigenrat der Ärzteschaft der BAR und in Ausschüssen der Deutschen Vereinigung für Rehabilitation (DVfR) mit.

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    Dipl.-Med. Katrin Breuninger

    Dipl.-Med. Katrin Breuninger

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    Letzte Änderung:

    03.01.2022