Medizinische Dienste unterstützen bei Verdacht auf Behandlungsfehler

Patientinnen und Patienten haben Anspruch auf eine Behandlung nach dem anerkannten medizinischen Standard. Die Behandlung und Aufklärung müssen sorgfältig, richtig und zeitgerecht erfolgen. Ist dies nicht der Fall, liegt ein Aufklärungs- oder ein Behandlungsfehler vor. Vermutet ein Patient einen Behandlungsfehler, kann er sich an seine gesetzliche Krankenkasse wenden, die durch das Patientenrechtegesetz (§ 66 SGB V) verpflichtet ist, ihn zu unterstützen. Die Krankenkasse beauftragt in der Regel den Medizinischen Dienst mit der Begutachtung. Dort stellt eine Fachärztin oder ein Facharzt mit Hilfe der Patientenakte und einem Gedächtnisprotokoll des Patienten fest, ob ein Fehler vorliegt und ob dieser einen Schaden verursacht hat. Denn nur dann hat der Patient auch Aussicht auf Schadensersatz. Mit 13.000 bis 14.000 Behandlungsfehlervorwürfen jährlich begutachten die Medizinischen Dienste bundesweit die meisten Fälle. Die Gutachterinnen und Gutachter der Medizinischen Dienste bestätigen etwa jeden vierten Vorwurf. In vier von fünf bestätigten Fällen ist der Fehler auch Ursache für den Schaden.

Die bundesweiten Ergebnisse der Behandlungsfehlerbegutachtung der Medizinischen Dienste werden gemeinsam mit dem Medizinischen Dienst Bund systematisch aufbereitet und als Jahresstatistik der Öffentlichkeit vorgestellt. Damit unterstützt der Medizinische Dienst Bund die Fehlertransparenz und leistet einen wichtigen Beitrag zur Sicherheitskultur. Der Medizinische Dienst Bund setzt sich dafür ein, dass schwerwiegende, aber sicher vermeidbare Ereignisse wie Seiten- oder Medikamentenverwechslungen (Never Events) zukünftig verpflichtend gemeldet werden sollen. Diese Ereignisse sind für das Erkennen von Risiken sowie für das Umsetzen und Bewerten von Sicherheitsmaßnahmen von großer Bedeutung. Denn sie zeigen, wo Risiken im Versorgungsprozess bestehen und welche Sicherheitsvorkehrungen unzureichend sind.

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Dr. Charlotte Hölscher

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Letzte Änderung:

22.08.2024