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Qualitätsprüfungen von ambulanten Pflegeeinrichtungen
Für die Qualitätsprüfung und -darstellung in der stationären Pflege gilt seit 2019 ein neues Qualitätssystem. Ein analoges Qualitätssystem für die ambulante Pflege wird ab dem 1. Juli 2026 gelten. Bis dahin wird die Qualität von ambulanten Pflegediensten nach wie vor in Form der seit 2009 bestehenden Noten zwischen „sehr gut“ und „mangelhaft“ bewertet. Die Grundlage für diese Bewertung bildet die jährliche Qualitätsprüfung eines ambulanten Pflegedienstes durch den Medizinischen Dienst. Auf dieser Basis erstellen die Pflegekassen für jeden ambulanten Pflegedienst einen Transparenzbericht und veröffentlichen diesen im Internet.
Warum wird die Qualitätsprüfung und -darstellung reformiert?
Die Transparenzberichte in ihrer bisherigen Ausgestaltung erfüllen nicht die an sie gestellte Erwartung, eine klare Entscheidungshilfe für die Auswahl eines ambulanten Pflegedienstes zu sein. Bestehende Qualitätsunterschiede zwischen den Pflegeeinrichtungen sind für die Verbraucherinnen und Verbraucher nicht bzw. kaum zu erkennen.
Vor diesem Hintergrund hat der Gesetzgeber 2016 mit dem Pflegestärkungsgesetz II den Qualitätsausschuss Pflege eingerichtet und damit beauftragt, durch wissenschaftliche Projekte neue Prüfverfahren sowie eine Alternative zur bisherigen Pflegenotendarstellung zu entwickeln. Für die Qualitätsprüfung und -darstellung in der stationären Pflege sind diese Arbeiten abgeschlossen. Bereits seit 2019 gilt ein neues Qualitätssystem für die stationäre Pflege.
Neues Qualitätssystem für die ambulante Pflege
Für die ambulante Pflege liegt nun ein vergleichbares Qualitätssystem vor. Es wurde im Auftrag des Qualitätsausschusses Pflege von Wissenschaftlern der Hochschule Osnabrück (Prof. Dr. Andreas Büscher) sowie des Instituts für Pflegewissenschaft an der Uni Bielefeld (Prof. Dr. Klaus Wingenfeld) entwickelt und intensiv evaluiert. Anschließend haben die Verbände der Kostenträge und der Einrichtungsträger die „Maßstäbe und Grundsätze für die Qualität und Qualitätssicherung sowie die Vereinbarung zur Qualitätsdarstellung in der ambulanten Pflege“ überarbeitet.
Auf der Basis des wissenschaftlich entwickelten Prüfkonzeptes und der Maßstäbe und Grundsätze hat der Medizinische Dienst Bund die Richtlinien für die Prüfung der Qualität von ambulanten Pflegediensten erlassen und am 28. August 2025 veröffentlicht (QPR ambulant Teil 1a). Der vorliegende Teil 1a regelt die Qualitätsprüfungen bei ambulanten Pflegediensten. In einem weiteren Teil 1b der QPR ambulant werden die Qualitätsprüfungen bei ambulanten Betreuungsdiensten geregelt. Der Medizinische Dienst Bund wird den Teil 1b nach dessen Genehmigung durch das Bundesministerium für Gesundheit veröffentlichen.
Was ändert sich bei der Prüfung von ambulanten Pflegediensten ab 1. Juli 2026?
Die Qualitätsprüfung von ambulanten Pflegediensten wird nochmals deutlich stärker auf die Ergebnisqualität ausgerichtet, während einrichtungsbezogene Strukturkriterien – von wenigen Ausnahmen abgesehen – nicht mehr prüfrelevant sein werden. Statt aus vielen Einzelkriterien besteht der Prüfkatalog aus umfassenden Qualitätsaspekten. Zu jedem Qualitätsaspekt erfasst das Prüfteam zunächst Informationen. Anhand von Leitfragen wertet das Prüfteam die Informationen aus. Das Fachgespräch mit den Mitarbeitenden des Pflegedienstes nimmt bei der Bewertung der individuellen Versorgungsqualität zukünftig einen höheren Stellenwert ein. Auf der Grundlage aller vorliegenden Informationen gibt das Prüfteam eine zusammenfassende Bewertung für den jeweiligen Qualitätsaspekt ab. Dabei werden vier Bewertungskategorien unterschieden:
A. Keine Auffälligkeiten oder Defizite
B. Auffälligkeiten, die keine Risiken oder negativen Folgen für die versorgte Person erwarten lassen
C. Defizit mit Risiko negativer Folgen
D. Defizit mit eingetretenen negativen Folgen.
Für die Qualitätsdarstellung sind nur die Bewertungskategorien C und D relevant. Die Regeln für die Qualitätsdarstellung werden von den Kostenträgern und den Leistungserbringerverbänden vereinbart. Sie treten zeitgleich mit den Qualitätsprüfungs-Richtlinien in Kraft.
Um Pflegedienste für bestimmte Themen zu sensibilisieren, wurden Qualitätsaspekte aufgenommen, die ausschließlich der Beratung dienen. Dabei geht es um die Zusammenarbeit zwischen dem Pflegedienst und den pflegenden An- und Zugehörigen sowie den Umgang mit Anzeichen von Gewalt, Vernachlässigung oder Unterversorgung der Pflegebedürftigen.
Dokumente zum Thema
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Qualitätsprüfungs-Richtlinien ambulante Pflege Teil 1a – Ambulante Pflegedienste (QPR ambulante Pflege Teil 1a). Gültig ab 1. Juli 2026
Die QPR ambulante Pflege Teil 1a sind ab dem 1. Juli 2026 die Grundlage für die Prüfung der Qualität von ambulanten Pflegediensten. Die Prüfung der Qualität von ambulanten Betreuungsdiensten wird in einem gesonderten Teil 1b der QPR ambulant geregelt. Der Medizinische Dienst Bund veröffentlicht Teil 1b der QPR ambulante Pflege nach dessen Genehmigung durch das Bundesministerium für Gesundheit.
Qualitätsprüfungs-Richtlinien für die ambulante Pflege (QPR Ambulante Pflege) mit Teil 1a Ambulante Pflegedienste. Gültig vom 1. Januar 2021 bis 30. Juni 2026
Die Richtlinien wurden vom GKV-Spitzenverband unter Beteiligung des MDS - dem Vorgänger des Medizinischen Dienstes Bund - und des Prüfdienstes des Verbandes der Privaten Krankenversicherung e.V. erarbeitet, am 18. Dezember 2019 vom GKV-Spitzenverband beschlossen und am 25. März 2020 vom Bundesministerium für Gesundheit genehmigt. Die QPR Teil 1a Ambulante Pflegedienste sind zum 1. Januar 2021 in Kraft getreten. Sie werden am 1. Juli 2026 von neuen Qualitätsprüfungs-Richtlinien abgelöst.
Transparenz-Vereinbarung ambulante Pflege (PTV-A). Gültig bis 30. Juni 2026
Vereinbarung über die Kriterien der Veröffentlichung sowie die Bewertungssystematik der Qualitätsprüfungen von ambulanten Pflegediensten vom 7. Dezember 2015. Diese Transparenz-Vereinbarung wird zum 1. Juli 2026 von einer Qualitätsdarstellungsvereinbarung (QDVA) abgelöst.
Links zum Thema
- Rechtliche Grundlagen für Qualitätsprüfungen in ambulanten Pflegediensten - Externer Link, öffnet in neuem Fenster
- Rechtliche Grundlagen für Qualitätsprüfungen in ambulanten Betreuungsdiensten - Externer Link, öffnet in neuem Fenster
- Rechtliche Grundlagen für Qualitätsprüfungen in der häuslichen Krankenpflege - Externer Link, öffnet in neuem Fenster
- Rechtliche Grundlagen für Qualitätsprüfungen in der teilstationären Pflege - Externer Link, öffnet in neuem Fenster
- Rechtliche Grundlagen für Qualitätsprüfungen in der Kurzzeitpflege - Externer Link, öffnet in neuem Fenster