Medizinprodukte in der ambulanten Versorgung

Bestimmte Medizinprodukte, die niedergelassene Ärztinnen und Ärzte bei Untersuchungen und Behandlungen einsetzen, werden den Krankenkassen gesondert in Rechnung gestellt. Dazu zählen zum Beispiel Herzkatheter, Stents, Ports, Herniennetze oder Herzschrittmacher. Vergütet werden diese Produkte als „Sachkosten“ auf der Grundlage des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM).

Medizinprodukte spielen bei der Patientenversorgung eine wichtige Rolle, da sie mitunter in großen Stückzahlen eingesetzt werden. Spitzenreiter unter den ambulanten Operationen in Deutschland mit deutlich über 500 000 Eingriffen jährlich ist die Kataraktoperation mit Implantation einer Intraokularlinse. Um Patienten vor nicht sinnvollen Maßnahmen und das Solidarsystem vor unnötigen Kosten zu schützen, sollen Krankenkassen Sachkosten nur dann erstatten, wenn sie sich im Rahmen einer Leistung gemäß EBM abbilden lassen, medizinisch notwendig sind und dem Wirtschaftlichkeitsgebot entsprechen.

Aber welche Medizinprodukte sind unter welchen Umständen medizinisch notwendig und wirtschaftlich? Dies zu klären ist eine der Aufgaben des Medizinischen Dienstes Bund. Damit unterstützt der Medizinische Dienst Bund den GKV-Spitzenverband und die gesetzlichen Krankenkassen in der Gestaltung einer qualitativ hochwertigen und wirtschaftlichen Versorgung. Ein besonderer Fokus liegt auf der Frage, wie gesichert der Nutzen insbesondere neuer Medizinprodukte ist. Unsere Auswertungen zeigen: Der Nutzen sogenannter „Innovationen“ ist oft nicht ausreichend belegt. Und damit ist auch das Risiko für die Patienten nicht kalkulierbar.

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Sigrun Most-Ehrlein

Sigrun Most-Ehrlein

Teamleiterin Medizinprodukte
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Letzte Änderung:

22.05.2023