Einzelfall-Begutachtungen der Medizinischen Dienste

Um über Leistungsanträge von Versicherten entscheiden zu können, brauchen die Krankenkassen in vielen Fällen medizinischen Rat. In diesen und in den gesetzlich vorgeschriebenen Fällen beauftragen die Krankenkassen den Medizinischen Dienst in den Ländern mit einem Gutachten oder einer Stellungnahme. Eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst ist auch immer dann vorgesehen, wenn Versicherte einen Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung bei ihrer Pflegekasse stellen. Nähere Informationen über diese Einzelfallbegutachtungen finden Sie auf den Internetseiten der Medizinischen Dienste in den Bundesländern, die Sie über die gemeinsame Internetseite der Medizinischen Dienste www.medizinischerdienst.de erreichen.

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