Außerklinische Geburtshilfe

Einige werdende Mütter wünschen sich eine Geburt außerhalb einer Klinik, zum Beispiel zuhause oder in einem Geburtshaus. Solche außerklinischen Geburten werden von Hebammen betreut. Außerklinische Geburten sind grundsätzlich möglich, wenn für Mutter und Kind kein oder nur ein niedriges medizinisches Risiko besteht. Das gilt auch für Geburten in einer Klinik, wenn die Geburten von Hebammen in Eigenverantwortung begleitet werden 
(z. B. „Hebammenkreißsaal“). 

Sicherheit steht an erster Stelle

Hebammen dürfen werdende Mütter selbstständig betreuen, solange der Verlauf von Schwangerschaft und Geburt regelhaft ist. Bei regelwidrigen Umständen, also bei Hinweisen auf Gefahren für Mutter und/oder Kind, müssen Hebammen Ärztinnen oder Ärzte hinzuziehen oder eine ärztliche Beurteilung bzw. Weiterbehandlung veranlassen. Deshalb ist für die sichere Versorgung von Mutter und Kind eine klare Abgrenzung eines regelhaften (physiologischen) Verlaufs von einem regelwidrigen (pathologischen) Verlauf notwendig. Dafür braucht es verständliche und verlässliche Kriterien, die auch in Grenzsituationen Orientierung geben. 

Kriterien für außerklinisch betreute Geburten

Vor diesem Hintergrund haben der GKV-Spitzenverband und die Hebammenverbände Kriterien für außerklinische Geburten bei regelwidrigen Verläufen vereinbart; diese sind seit dem 1. April 2020 in Kraft und seit 2025 Bestandteil des „neuen“ Hebammenhilfevertrages.

Der Medizinische Dienst Bund (dieser firmierte bis 2021 unter „MDS“) hat die Erarbeitung der Kriterien für außerklinische Geburten fachlich unterstützt. Dafür hat er recherchiert, wie die Rollen und Verantwortlichkeiten zwischen Hebammen und ärztlichen Geburtshelfenden in Ländern verteilt sind, die ein mit Deutschland vergleichbares Versorgungsniveau aufweisen. Die Ergebnisse dieser umfangreichen Recherche hat er in einer tabellarischen Übersicht (Synopse) dargestellt.

Tabelle mit umfassendem Ländervergleich

Der Ländervergleich zeigt für jedes Land, wie die Verantwortlichkeiten bei insgesamt 243 geburtshilflich relevanten Befunden aufgeteilt sind (Stand 01.04.2020). Die Befunde sind in vier aufeinander folgende Kapitel eingeteilt, die sich auf die Zeitpunkte „vor der Schwangerschaft“, „während der Schwangerschaft“, „bei der Geburt“ und „nach der Geburt“ beziehen. Für Deutschland enthält der tabellarische Ländervergleich eine Spalte mit den 2020 vereinbarten Regelungen für außerklinisch betreute Geburten sowie eine Spalte mit den Verantwortlichkeiten bei Geburten im „Hebammenkreißsaal“ im Krankenhaus gemäß „Handbuch Hebammenkreißsaal“ von 2007.

Dokumente zum Thema

  • Erläuternde Hinweise zur „Synopse zum Umgang mit Befunden vor, während und nach der Geburt aus Katalogen verschiedener Länder“

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  • Synopse zum Umgang mit Befunden vor, während und nach der Geburt aus Katalogen verschiedener Länder (deutsche Fassung, 73 Seiten, DIN A3)

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  • Abkürzungsverzeichnis/list of abbreviations

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  • Explanatory remarks for the table „Overview of how to cope with risks from identified catalogues“

    Download PDF (177 KB)

  • Table „Overview of how to cope with risks from identified catalogues“ (english, 76 pages, DIN A3)

    Download PDF (2 MB)

Ihre Ansprechpartnerin

Dr. Antje Enekwe

Dr. Antje Enekwe

Grundsatzberatung Medizin
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Letzte Änderung:

07.04.2026