Qualitätsprüfungen

  • Maßstäbe und Grundsätze für die stationäre Pflege in der seit 1. Juni 2023 geltenden Fassung

    Maßstäbe und Grundsätze zur Sicherung der Qualität

    Die Maßstäbe und Grundsätze zur Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität für die stationäre Pflege wurden zuletzt am 5. April 2023 geändert. Sie sind am 1. Juni 2023 in der geänderten Fassung in Kraft getreten. Anlage 1 beschreibt das Indikatorenverfahren allgemein. Anlage 2 beschreibt die Indikatoren. Anlage 3 enthält das Erhebungsinstrument zur Indikatorenerfassung einschließlich Manual für die Pflegeeinrichtungen. Anlage 4 beschreibt das Verfahren zur Datenaufbereitung und Übermittlung sowie die Stichprobenregelung, die für die Qualitätsprüfung relevant ist. Die Änderungen vom April 2023 beziehen sich auf redaktionelle Anpassungen in der Präambel, eine Ergänzung zur digitalen Fort- und Weiterbildung in Kapitel 2.3.2.3 des Vereinbarungstextes sowie eine Aktualisierung in Anlage 4 (Fußnote). In ihr sind Qualitätsanforderungen an vollstationäre Pflegeeinrichtungen festgelegt.

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  • Maßstäbe und Grundsätze zur Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität (MuG) in der Tagespflege. Gültig ab 01.02.2024

    Maßstäbe und Grundsätze zur Sicherung der Qualität

    Die Maßstäbe und Grundsätze zur Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität (MuG) in der Tagespflege vom 18. Februar 2020 wurden zum 13. Dezember 2023 geändert. Im Wesentlichen zielen die Änderungen auf eine rechts- und verfahrenssichere Medikamentengabe bzw. Durchführbarkeit der Behandlungspflege in Einrichtungen der Tagespflege ab. Grundlage für die Änderungen war ein Rechtsgutachten im Auftrag des Qualitätsausschuss Pflege. Die Änderungen sind am 1. Februar 2024 in Kraft getreten.

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