Pressemitteilungen Archiv

  • Der IGeL-Monitor hat zum 5. Mal gesetzlich Versicherte zu Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL), zu den Kosten und zum Umgang mit IGeL in den ärztlichen Praxen befragt. Ergebnis: Patientinnen und Patienten werden in großem Umfang mit IGeL-Angeboten konfrontiert – dabei gibt es viele Probleme. Versicherte geben aus Unwissenheit viel Geld für Leistungen aus, die wenig nützen und teilweise auch schaden können. In den Praxen wird unzureichend über IGeL aufgeklärt.

  • Rund 630,6 Mio. Euro haben die gesetzlichen Krankenkassen im vergangenen Jahr in Aktivitäten zur Gesundheitsförderung in Lebenswelten, Betrieben und für einzelne Versicherte investiert. Damit haben die Gesamtausgaben der GKV für Gesundheitsförderung und Prävention nun wieder das Niveau des Vor-Corona-Jahres 2019 (rund 630,8 Mio. Euro) erreicht. Das geht aus dem neuen Präventionsbericht von GKV-Spitzenverband und Medizinischem Dienst Bund hervor.

  • Das wissenschaftliche Team des IGeL-Monitors hat zwei Verfahren bewertet, mit denen wiederkehrenden Blasenentzündungen vorgebeugt werden soll. Die Behandlung mit dem Medikament Uro-Vaxom® zur gezielten Stimulation des Immunsystems bewertet der IGeL-Monitor mit „tendenziell positiv“, weil Studienergebnisse Hinweise auf einen Nutzen zeigen. Die Impfung mit dem Impfstoff StroVac® bewertet der IGeL-Monitor mit „tendenziell negativ“, da nur eine Studie in die Bewertung eingeschlossen werden konnte und sich aus dieser Studie keine Hinweise auf einen Nutzen ableiten lassen, aber Nebenwirkungen auftreten können.

  • Anlässlich ihres 35-jährigen Bestehens haben die Medizinischen Dienste einen gemeinsamen Bericht

    unter dem Titel „Der Medizinische Dienst – Kompetenz für eine gute und gerechte Gesundheitsversorgung“ veröffentlicht. Der Bericht gibt einen umfassenden Einblick in die vielfältigen

    Aufgaben der Medizinischen Dienste. Im Mittelpunkt ihrer Arbeit als unabhängiger Beratungs- und

    Begutachtungsdienst für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung steht die qualitätsgesicherte

    und bedarfsgerechte Versorgung der Versicherten.

  • Bei Begutachtungen zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit kann künftig neben persönlichen Besuchen und strukturierten Telefoninterviews auch die Videotelefonie eingesetzt werden. Die Grundlagen hierfür wurden im Frühjahr mit dem Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (Digital-Gesetz) geschaffen. In welchen Fällen und unter welchen Voraussetzungen Videobegutachtungen möglich sind, regeln die überarbeiteten Begutachtungs-Richtlinien des Medizinischen Dienstes Bund, die am 26. September 2024 in Kraft treten.

  • 12.438 fachärztliche Gutachten zu vermuteten Behandlungsfehlern hat der Medizinische Dienst im Jahr 2023 bundesweit erstellt. In jedem 4. Fall stellten die Gutachter einen Behandlungsfehler fest, durch den Patientinnen und Patienten zu Schaden gekommen sind. In jedem 5. Fall war der Fehler ursächlich für den erlittenen Schaden. Das geht aus der aktuellen Jahresstatistik zur Behandlungsfehlerbegutachtung hervor, die der Medizinische Dienst heute in Berlin veröffentlicht hat. Es handelt sich dabei grundsätzlich um vermeidbare Schadensfälle. In 151 Fällen lagen zudem so genannte Never Events vor, also Ereignisse, die durch Präventionsmaßnahmen sicher verhindert werden könnten. Darunter fallen folgenschwere Fehler wie Patienten-, Seiten- oder Medikamentenverwechslungen. „Um solche Ereignisse zu verhindern, brauchen wir eine Meldepflicht“, sagt Dr. Stefan Gronemeyer, Vorstandsvorsitzender des Medizinischen Dienstes Bund.

  • Mit dem Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz hat der Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen, in bestimmten Fällen die Pflegebegutachtung nicht nur als Hausbesuch, sondern auch als strukturiertes Telefoninterview durchführen zu können. Bei der Pflegebegutachtung stellt der Medizinische Dienst den Grad der Pflegebedürftigkeit fest – dies ist Voraussetzung für Leistungen aus der sozialen Pflegeversicherung. In einer wissenschaftlichen Evaluation hat der Medizinische Dienst Bund untersuchen lassen, ob das Telefoninterview verlässlich funktioniert. Ergebnis: Die Begutachtung ist zielgenau und wird auch von den Pflegebedürftigen und ihren An- und Zugehörigen als entlastend empfunden.

  • „Gesundheitssystem unter Druck – wie sichern wir die Versorgungsqualität?“ Unter diesem Motto findet heute in Berlin der 4. Kongress des Medizinischen Dienstes statt. Globale Krisen bestimmen die Debatte: politische Instabilität und Krieg, Klimakrise, Pandemien, Migration, Demografie. Die Gesellschaft ist gefordert, diese Belastungen zu meistern. Eine verlässliche Daseinsvorsorge in Medizin und Pflege stärkt den sozialen Frieden. Gemeinsam mit Fachleuten aus Politik, Gesundheit und Pflege diskutiert der Medizinische Dienst Lösungswege, damit der Anspruch der Versicherten auf eine gute Versorgungsqualität in Zeiten multipler Krisen erfüllt werden kann.

     

  • Aus Anlass der heutigen Verbändeanhörung zum Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) erklärt Dr. Stefan Gronemeyer, Vorstandsvorsitzender des Medizinischen Dienstes Bund:

    „Mit dem KHVVG wird ein wichtiger und notwendiger Reformprozess eingeleitet, um die Behandlungsqualität in den Krankenhäusern nachhaltig zu verbessern. Der Medizinische Dienst stellt bei seinen derzeitigen Prüfungen fest, dass in den Kliniken oft Personalmangel herrscht und notwendige Anforderungen für komplexe Leistungen teilweise nur unzureichend erfüllt werden. Um die Qualität der Versorgung der Patientinnen und Patienten nachhaltig zu verbessern, ist die Reform unverzichtbar – darin sind sich alle Expertinnen und Experten einig.

  • 86,5 Prozent der pflegebedürftigen Menschen sind mit der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst zufrieden. Das ist das Ergebnis der bundesweiten Versichertenbefragung, die eine externe wissenschaftliche Stelle im Auftrag des Medizinischen Dienstes durchgeführt hat. Den Gesamtbericht zu den bundesweiten Ergebnissen sowie die Berichte über die regionalen Ergebnisse hat der Medizinische Dienst heute veröffentlicht.

  • Das wissenschaftliche Team des IGeL-Monitors hat erneut untersucht, ob die „Biofeedback-Therapie“ Migräneanfällen vorbeugen oder die Symptome akuter Migräneattacken lindern kann. Die gefundenen Studien haben ein hohes Verzerrungspotenzial und eine geringe Aussagesicherheit. Deshalb bewertet der IGeL-Monitor diese Selbstzahlerleistung wie schon 2012 mit „unklar“.

  • Artikel: Maßnahmen für Patientensicherheit stärken

    Pressestatement

    Essen, 15. Februar 2024

    Zur Initiative „mehr-Patientensicherheit.de“ erklärt Dr. Stefan Gronemeyer, Vorstandsvorsitzender des Medizinischen Dienstes Bund:

    „Der Medizinische Dienst Bund begrüßt die Initiative für mehr Patientensicherheit und die Schaffung eines CIRS-Berichtssystems für Patientinnen und Patienten. Patientinnen und Patienten können dort proaktiv und unkompliziert wichtige Hinweise geben, die für die Verbesserung der Patientensicherheit genutzt werden können. Positiv ist auch, dass mit dem neuen Angebot mehr Transparenz zur Patientensicherheit geschaffen wird...

     

  • Artikel: Gemeinsam für Demokratie und Vielfalt

    Pressestatement

    Essen, 31. Januar 2024

    Der Medizinische Dienst und seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter treten für eine weltoffene, freie und demokratische Gesellschaft ein. Wir stehen uneingeschränkt zu den Prinzipien der Toleranz, Chancengleichheit, Vielfalt und Inklusion.

  • Artikel: Videotelefonie für die Pflegebegutachtung eingeführt

    PRESSESTATEMENT

    Berlin/Essen, 14. Dezember 2023

    Zur Verabschiedung des Digitalgesetzes im Deutschen Bundestag erklärt Carola Engler, stellvertretende Vorstandsvorsitzende des Medizinischen Dienstes Bund:

    „Der Medizinische Dienst Bund begrüßt, dass mit dem Digitalgesetz die Videobegutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit eingeführt wird. Das ist ein weiterer wichtiger Schritt zur Flexibilisierung der Begutachtungsformate, um mit Blick auf den demografischen Wandel und den Fachkräftemangel weiterhin den zeitnahen Zugang der Versicherten zu den Pflegeleistungen sicherstellen zu können. Es kommt nun darauf an, die Videotelefonie für alle geeigneten Begutachtungsfälle nutzbar zu machen.

  • Mit rund 584 Millionen Euro haben die gesetzlichen Krankenkassen im vergangenen Jahr Aktivitäten zur Gesundheitsförderung in Lebenswelten, Betrieben und für einzelne Versicherte unterstützt. Damit steigerten sich die Gesamtausgaben im Vergleich zum Vorjahr um rund neun Prozent. Das geht aus dem neuen Präventionsbericht von GKV-Spitzenverband und Medizinischem Dienst Bund hervor. Mit Blick auf das Vor-Corona-Jahr 2019, in dem die GKV-Ausgaben hierfür bei rund 631 Mio. Euro lagen, setzte sich die bereits 2021 begonnene Stabilisierung im Jahr 2022 fort.

  • Immer mehr Menschen haben Anspruch auf Leistungen aus der sozialen Pflegeversicherung. Voraussetzung für den Bezug der Leistungen ist die Pflegebegutachtung durch den Medizinischen Dienst, die nach einem einheitlichen strukturierten Verfahren erfolgt, das in den Begutachtungs-Richtlinien festgelegt ist. Diese Richtlinien wurden jetzt überarbeitet: Sie ermöglichen in bestimmten Fallkonstellationen eine telefonische Begutachtung als Alternative zum Hausbesuch und treten morgen in Kraft.

  • Die Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung befasst sich in ihrer 7. Stellungnahme mit Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Qualitätssicherung sowie des Qualitäts- und des klinischen Risikomanagements in den Krankenhäusern. Der Medizinische Dienst begrüßt die Empfehlung, ein Meldesystem für vermeidbare unerwünschte Ereignisse in der Medizin (Never Events) zu schaffen. Kritisch wird dagegen der Vorschlag bewertet, Prüfaufgaben an Landesarbeitsgemein-schaften zu übertragen.

  • Der IGeL-Monitor hat erneut den Nutzen und Schaden der „Akupunktur zur Vorbeugung von Migräneanfällen“ und „Akupunktur zur Vorbeugung von Spannungskopfschmerzen“ untersucht und kommt zu dem gleichen Ergebnis wie bei der ersten Untersuchung dieser beiden Selbstzahlerleistungen (IGeL) im Jahr 2012: Studien geben Hinweise, dass Akupunktur helfen kann, Migräneanfällen vorzubeugen und/oder deren Intensität abzuschwächen. Das wissenschaftliche Team des IGeL-Monitors bewertet diese IGeL deshalb mit „tendenziell positiv“. Keine Hinweise auf einen Nutzen fand das Team zur Frage, ob die Akupunktur Spannungskopfschmerzen vorbeugen kann und bewertet diese IGeL daher mit „unklar“.

  • Aus Anlass der ersten Lesung für ein Krankenhaustransparenzgesetz im Deutschen Bundestag erklärt Dr. Stefan Gronemeyer, Vorstandsvorsitzender des Medizinischen Dienstes Bund:

    „Der Medizinische Dienst Bund begrüßt, dass Patientinnen und Patienten in die Lage versetzt werden sollen, sich auf einfachem Wege zentral über das Leistungsgeschehen und die Qualität der Krankenhäuser bundesweit informieren zu können. Die Transparenz ist notwendig, um Patientinnen und Patienten bei einer für sie passenden, qualitätsorientierten Wahl fundiert zu unterstützen...

  • Das wissenschaftliche Team des IGeL-Monitors hat die „Immun-Apherese zur Behandlung von Long-/Post-COVID-Erkrankten“ mit „unklar“ bewertet. Bisher liegen keine Ergebnisse aus Studien vor, die dieses Apherese-Verfahren zur Behandlung von Long-/Post-COVID-Erkrankten untersucht haben. Zwei laufende Studien könnten in naher Zukunft dazu beitragen, Nutzen und Schaden des Verfahrens genauer bewerten zu können. Die Immun-Apherese ist das vierte vom IGeL-Monitor bewertete Behandlungsverfahren bei Long-/Post-COVID mit unklarem Nutzen.

  • Artikel: Jutta Schümann wird Ombudsperson

    Pressemitteilung

    Berlin/Essen, 25. August 2023

    Der Verwaltungsrat des Medizinischen Dienstes Bund hat in seiner Sitzung am 24. August Jutta Schümann zur unabhängigen Ombudsperson des Medizinischen Dienstes Bund berufen. Die Sozialpädagogin und Sozialwirtin war viele Jahre in der Landespolitik in Schleswig-Holstein als gesundheitspolitische Sprecherin und im Gesundheitsausschuss tätig und ist aktuell Stadtverbandsvorsitzende der Arbeiterwohlfahrt Neumünster.

  • 13.059 fachärztliche Gutachten zu vermuteten Behandlungsfehlern hat der Medizinische Dienst im Jahr 2022 erstellt. In jedem 4. Fall wurden ein Fehler und ein Schaden festgestellt; in jedem 5. Fall war der Fehler Ursache für den erlittenen Schaden. Das geht aus der aktuellen Jahresstatistik zur Behandlungsfehlerbegutachtung hervor, die der Medizinische Dienst heute in Berlin vorgestellt hat. Um die Patientensicherheit zu verbessern, sollten schwerwiegende, aber sicher vermeidbare Ereignisse wie Seiten- oder Medikamentenverwechslungen (Never Events) verpflichtend gemeldet werden. „Das ist internationaler Standard in der Patientensicherheit. Es ist aus Patientensicht nicht hinnehmbar, dass Deutschland das nicht umsetzt.“, sagt Dr. Stefan Gronemeyer, Vorstandvorsitzender des Medizinischen Dienstes Bund.

  • Krankenhäuser erfüllen in vielen, aber nicht in allen Fällen die geforderte Qualität, um bestimmte Leistungen anbieten und mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen zu können. Das gilt auch für Leistungen zur Versorgung von Menschen mit schweren und schwersten Erkrankungen. Dieses Fazit zieht der Medizinische Dienst Bund aus seiner aktuellen Auswertung der 8.900 OPS-Strukturprüfungen, die die Medizinischen Dienste im Jahr 2022 auf Antrag der Krankenhäuser durchgeführt haben.

  • Das wissenschaftliche Team des IGeL-Monitors hat die IGeL „Große Ozon-Eigenbluttherapie“ zur Behandlung von Patientinnen und Patienten mit Long-/Post-COVID mit „unklar“ bewertet. Es liegen keine Studiendaten vor, die darauf hinweisen, dass dieses Verfahren die Symptome von Long-/Post-COVID lindern kann.

  • Zur heutigen Verabschiedung des Gesetzes zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege (PUEG) erklärt Carola Engler, stellvertretende Vorstandsvorsitzende des Medizinischen Dienstes Bund:

    „Der Medizinische Dienst Bund begrüßt ausdrücklich, dass mit dem Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz die Möglichkeit geschaffen wird, in bestimmten Fällen die Pflegebegutachtung mittels strukturierten Telefoninterview zu ermöglichen. Dies ist ein wichtiger Schritt, um für die Versicherten auch in Zeiten des demografischen Wandels und des Fachkräftemangels den zeitnahen Zugang zu Pflegeleistungen sicherstellen zu können...

  • Der Gesetzentwurf zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege (PUEG) sieht Maßnahmen zur Verbesserung der Situation in der Pflege und zur Weiterentwicklung der Pflegeversicherung vor. Darin sind Anpassungen vorgesehen, um die gestiegenen Kosten der Pflege abzufedern. Darüber hinaus wird dem Medizinischen Dienst Bund die Möglichkeit eröffnet, aus Mitteln des Ausgleichsfonds Modellprojekte und Studien zur Weiterentwicklung der Pflegebegutachtung durchzuführen. Alle diese Maßnahmen begrüßt der Medizinische Dienst ausdrücklich. „Es ist notwendig, mit der Reform jetzt wirksame Maßnahmen vorzusehen, um die Pflegebegutachtung zukunftsfest zu gestalten und die Versorgung im demografischen Wandel sicherzustellen“, sagt Carola Engler, stellvertretende Vorstandsvorsitzende des Medizinischen Dienstes Bund im Vorfeld der morgigen Anhörung zum PUEG.

  • Der IGeL-Monitor hat zum vierten Mal Versicherte zu Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) und zum Umgang damit in den ärztlichen Praxen befragt. Das Geschäft mit diesen Verkaufsangeboten läuft auf hohem Niveau. Zu den Top-Sellern gehören IGeL, die nachweislich mehr schaden als nützen. Patientenrechte werden oft nicht beachtet. Die gestiegene Nachfrage durch junge Patientinnen und Patienten gibt Anlass zur Sorge – viele wissen wenig über Nutzen und Schaden von IGeL.

  • Das wissenschaftliche Team des IGeL-Monitors hat die beiden IGeL „H.E.L.P.-Apherese“ und „Hyperbare Sauerstofftherapie“ zur Behandlung von Long-/Post-COVID-Erkrankten jeweils mit „unklar“ bewertet. Zu dem Apherese-Verfahren liegen keine Studiendaten vor, für die Hyperbare Sauerstofftherapie wurde eine Studie ermittelt, aus der jedoch kein Nutzen abgeleitet werden konnte.

  • Artikel: Versicherte sind mit Telefonbegutachtung sehr zufrieden

    Pressemitteilung

    Berlin/Essen, 17. April 2023

    Die Versicherten sind mit der telefonischen Pflegebegutachtung des Medizinischen Dienstes sehr zufrieden. Das zeigen die bundesweiten Ergebnisse der repräsentativen Versichertenbefragung, für die eine unabhängige wissenschaftliche Stelle rund 43.000 anonymisierte Fragebögen aus dem Jahr 2022 ausgewertet hat.

  • Der Medizinische Dienst Bund baut seine politische Vertretung in Berlin aus. Die Leitung des Bereichs hat Kerstin Macherey (44) inne.

  • Die Zahl der pflegebedürftigen Menschen steigt weiter an. Das Statistische Bundesamt (destatis) sagt einen Anstieg von bis zu 27 Prozent auf 6,3 Millionen bereits im Jahr 2035 voraus. Für die Versicherten und den Medizinischen Dienst bedeutet das eine weitere Verschärfung der angespannten Situation in der Pflegebegutachtung. Die Begutachtungszahlen sind von 1,8 Millionen in 2016 auf 2,6 Millionen in 2022 gestiegen. In den ersten beiden Monaten dieses Jahres liegen die Aufträge um 20 Prozent höher als im Vorjahr. Die Medizinischen Dienste fordern die sofortige Wiedereinführung der Telefonbegutachtung, um damit Versorgungssicherheit für die Versicherten zu gewährleisten.

  • Die Mitglieder des Deutschen Netzwerks Evidenzbasierte Medizin (DNEbM) haben Dr. Michaela Eikermann, Bereichsleiterin Evidenzbasierte Medizin beim Medizinischen Dienst Bund, zur neuen Vorsitzenden gewählt. Die Wahl fand aus Anlass der Mitgliederversammlung am 22. März in Potsdam statt.

  • Immer mehr Menschen haben Anspruch auf Leistungen aus der sozialen Pflegeversicherung. Voraussetzung für den Leistungsbezug ist die Pflegebegutachtung beim Medizinischen Dienst, der die Pflegebedürftigkeit des Versicherten feststellt und einen Pflegegrad empfiehlt. Die Begutachtungszahlen sind von 1,8 Mio. im Jahr 2016 auf 2,6 Mio. in 2022 gestiegen − Tendenz weiter steigend. „Damit die Versicherten auch in Zukunft zeitnah begutachtet werden können, brauchen wir flexible Begutachtungsformate wie das strukturierte Telefoninterview. Die Flexibilisierung sollte im Gesetz zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege umgesetzt werden“, sagt Carola Engler, stellvertretende Vorstandsvorsitzende des Medizinischen Dienstes Bund, beim heutigen Expertenforum Pflege in Berlin.

  • Artikel: Maßnahmen für Patientensicherheit stärken

    Pressestatement

    Essen, 27. Februar 2023

    Vor zehn Jahren ist das Patientenrechtegesetz in Kraft getreten. Im Koalitionsvertrag ist die Novellierung des Gesetzes angekündigt, dazu erklärt Dr. Stefan Gronemeyer, Vorstandsvorsitzender des Medizinischen Dienstes Bund: „Es ist wichtig, Patientinnen und Patienten, die von Behandlungsfehlern betroffen sind, besser zu unterstützen und ihre Rechte zu stärken. Gleichzeitig muss es aber auch darum gehen, künftige Behandlungsfehler systematisch zu verhindern.

  • „Der Medizinische Dienst begrüßt die Empfehlungen der Regierungskommission, wonach die Krankenhausversorgung und das Finanzierungssystem grundlegend neugestaltet werden sollen. Es ist im Sinne der Patientinnen und Patienten, wenn komplexe Leistungen auf dafür besonders qualifizierte Kliniken konzentriert werden und gleichzeitig die Grundversorgung sichergestellt ist“, sagt Dr. Stefan Gronemeyer, Vorstandsvorsitzender des Medizinischen Dienstes Bund. „Die Medizinischen Dienste stehen bereit, die für sie vorgesehenen Aufgaben bei der Umsetzung der Reform zu übernehmen. Ziel sollte dabei eine digital gestützte und bürokratiearme Ausgestaltung sein.“

  • Die gesetzlichen Krankenkassen haben ihr Engagement für Gesundheitsförderung und Prävention im vergangenen Jahr nach den Corona-bedingten Einschränkungen in 2020 wieder verstärken können. Mit insgesamt rund 538 Mio. Euro wurden vielfältige Projekte in Lebenswelten, Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF) sowie individuelle Präventionskurse unterstützt. Der Anstieg der Ausgaben lag damit bei etwa 30 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Hinzu kommen 16 Mio. Euro, mit denen die Pflegekassen Präventionsaktivitäten in stationären Pflegeeinrichtungen unterstützt haben. Dies geht aus dem Präventionsbericht von GKV-Spitzenverband und Medizinischen Dienst Bund hervor, der aktuell erschienen ist.

  • Das wissenschaftliche Team des IGeL-Monitors fand keine Studien, die den Nutzen oder Schaden eines Vitamin-D-Screenings bei Erwachsenen ohne Anzeichen eines Vitamin-D-Mangels untersucht haben. Auch eine regelmäßige Einnahme von Vitamin D zeigte bei dieser Gruppe keine positiven gesundheitlichen Effekte. Der IGeL-Monitor bewertet das Vitamin-D-Screening deshalb mit „unklar“.

  • Das Führungsduo des Medizinischen Dienstes Bund ist komplett: Der Verwaltungsrat hat nach der Wahl von Dr. Stefan Gronemeyer zum Vorstandsvorsitzenden nun Carola Engler zur stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden berufen. Gronemeyer und Engler werden die Geschicke des neu konstituierten Medizinischen Dienstes Bund bis Juni 2028 lenken.

  • 13.050 fachärztliche Gutachten zu vermuteten Behandlungsfehlern hat der Medizinische Dienst im Jahr 2021 erstellt. In jedem vierten Fall wurde ein Fehler bestätigt und ein Schaden festgestellt, in jedem fünften war der Fehler Ursache des erlittenen Schadens. Das geht aus der aktuellen Jahresstatistik 2021 zur Behandlungsfehlerbegutachtung hervor, die der Medizinische Dienst heute in Berlin vorgestellt hat. Um die Patientensicherheit zu verbessern, sollten schwerwiegende, aber sicher vermeidbare Ereignisse wie Seiten- oder Medikamentenverwechslungen (Never Events) verpflichtend gemeldet werden. Der Medizinische Dienst Bund begrüßt, dass sich der Patientenbeauftragte der Bundesregierung dafür einsetzt.

  • Das wissenschaftliche Team des IGeL-Monitors hat die IGeL „Farbstofflaserbehandlung von unkomplizierten, frühkindlichen Blutschwämmchen“ nach erster Bewertung 2015 erneut mit „tendenziell negativ“ bewertet. Meist bilden sich unkomplizierte Blutschwämmchen von selbst zurück, eine Laserbehandlung bringt keinen zusätzlichen Nutzen, kann aber der betroffenen Hautregion schaden.

     

  • 55 Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) nimmt der IGeL-Monitor aktuell unter die Lupe ─ nur 2 davon schließen mit „tendenziell positiv“ ab. Viele Bewertungen entsprechen den Empfehlungen in medizinischen Leitlinien. Keine einzige Bewertung ist bislang widerlegt oder zurückgenommen worden. Versicherte werden in der ärztlichen Praxis über potenziellen Schaden und Nutzen der Selbstzahlerleistungen unzureichend aufgeklärt und fühlen sich verunsichert. Der IGeL-Monitor erweitert mit dem IGeL-Podcast sein Informationsangebot.

     

  • Das wissenschaftliche Team des IGeL-Monitors hat zu der Früherkennungsuntersuchung bei symptomfreien Erwachsenen mit nachfolgender Gabe von Vitamin-B12-Präparaten keine Studien gefunden, die auf einen Nutzen oder Schaden hinweisen. Zu der Frage, ob sogenannte „Vitaminkuren“ zur Verbesserung der Gesundheit nützen, also Vitamin-B12-Gaben ohne bestehenden Mangel oder ohne vorhergehende Diagnose, wurden ebenfalls keine Studien gefunden. Die Bewertung des IGeL-Monitors ist „unklar“.

     

  • Der IGeL Podcast ist der neue informative Gesundheits-Podcast des IGeL-Monitors. Gespräche über individuelle Gesundheitsleistungen, über ihren Nutzen für Versicherte, aber auch über ihre Kosten ergänzen das Angebot des Bewertungsportals IGeL-Monitor.

     

  • Das Team des IGeL-Monitors kann keine Studien ausmachen, die untersucht haben, ob die HbA1c-Bestimmung einen höheren Nutzen für Patientinnen und Patienten hat als eine Nüchternblutzuckeruntersuchung. Ebenso unklar ist der Nutzen, wenn man beide Untersuchungen miteinander kombiniert. Deshalb bewertet der IGeL-Monitor diese Leistung wie bereits 2012 erneut mit „unklar“.

  • Die Medizinischen Dienste haben die Bearbeitung der im Jahr 2021 von Krankenhäusern gestellten Anträge zur Prüfung der Einhaltung von Strukturmerkmalen bei bestimmten Krankenhausleistungen (OPS-Strukturprüfungen) weitgehend abgeschlossen. Nach vorläufigen Ergebnissen waren bei etwa 92 Prozent der geprüften Fälle die Voraussetzungen für die Abrechnung der Leistungen mit den Krankenkassen erfüllt.

  • Artikel: MDS ist jetzt Medizinischer Dienst Bund

    Pressemitteilung

    Essen, 6. Januar 2022

    Der Medizinische Dienst Bund wurde zum 1. Januar 2022 errichtet und tritt in die Nachfolge des bisherigen MDS ein. Träger des Medizinischen Dienstes Bund sind die 15 Medizinischen Dienste in den Ländern. Das Aufgabenspektrum wurde erweitert. Der Medizinische Dienst Bund hat eine neue Webseite unter www.md-bund.de

  • Die Kranken- und Pflegekassen haben im Jahr 2020 alle Möglichkeiten ausgeschöpft, um Gesundheitsförderungs- und Präventionsangebote für ihre Versicherten auch unter den durch Corona bedingten Einschränkungen vorzuhalten. Dennoch spiegeln sich die Auswirkungen der Pandemie auch in den Ausgaben zur Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten, in Betrieben und für einzelne Versicherte wider: Diese sind auf rund 414 Mio. Euro und damit auf zwei Drittel des Vor-Pandemie-Jahres 2019 gesunken. Das geht aus dem aktuellen Präventionsbericht des GKV-Spitzenverbandes und des Medizinischen Dienstes des GKV-Spitzenverbandes (MDS) hervor.

  • 14.042 fachärztliche Gutachten zu vermuteten Behandlungsfehlern hat der Medizinische Dienst im Jahr 2020 erstellt. In jedem vierten Fall wurde ein Fehler bestätigt und ein Schaden festgestellt, in jedem fünften war der Fehler ursächlich für den Schaden. Das geht aus der aktuellen Begutachtungsstatistik hervor, die heute in Berlin vorgestellt wurde. Um die Patientensicherheit zu stärken, sollte der Blick auf besonders schwerwiegende, aber sicher vermeidbare Fehler gerichtet werden (sogenannte Never Events). Die WHO fordert dazu die Einführung eines verpflichtenden Meldesystems.

  • Artikel: Toxoplasmose-Test bei Schwangeren: Nutzen unklar

    Pressemitteilung

    Essen, 4. Oktober 2021

    Das Team des IGeL-Monitors hat den Toxoplasmose-Test bei Schwangeren mit „unklar“ bewertet. Es gibt keine Studien, die auf einen Nutzen für Mutter und Kind hindeuten. Bei dem Antikörpertest kann es zu falsch positiven und falsch negativen Ergebnissen sowie Überdiagnosen kommen, die unnötige Folgeuntersuchungen oder unnötige Behandlungen nach sich ziehen. Das werten die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler des IGeL-Monitors als Anhaltspunkte für einen Schaden. Allerdings fand das IGeL-Team schwache Hinweise, dass bei einer Erstinfektion mit Toxoplasmose während der Schwangerschaft eine früh einsetzende medikamentöse Therapie die gesundheitlichen Folgen für das Baby abmildern kann.

  • Ob Pflegebegutachtung, Gutachten zu Arbeitsunfähigkeit und Hilfsmittelversorgung, Qualitätsprüfungen in Pflegeeinrichtungen oder Abrechnungsprüfungen im Krankenhaus - der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) ist der Begutachtungs- und Beratungsdienst der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Mit dem MDK-Reformgesetz wurde die Unabhängigkeit gestärkt und die Aufgaben wurden erweitert.

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