Pressemitteilungen Archiv

  • Die gesetzlichen Krankenkassen haben ihr Engagement für Gesundheitsförderung und Prävention im vergangenen Jahr nach den Corona-bedingten Einschränkungen in 2020 wieder verstärken können. Mit insgesamt rund 538 Mio. Euro wurden vielfältige Projekte in Lebenswelten, Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF) sowie individuelle Präventionskurse unterstützt. Der Anstieg der Ausgaben lag damit bei etwa 30 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Hinzu kommen 16 Mio. Euro, mit denen die Pflegekassen Präventionsaktivitäten in stationären Pflegeeinrichtungen unterstützt haben. Dies geht aus dem Präventionsbericht von GKV-Spitzenverband und Medizinischen Dienst Bund hervor, der aktuell erschienen ist.

  • Das wissenschaftliche Team des IGeL-Monitors fand keine Studien, die den Nutzen oder Schaden eines Vitamin-D-Screenings bei Erwachsenen ohne Anzeichen eines Vitamin-D-Mangels untersucht haben. Auch eine regelmäßige Einnahme von Vitamin D zeigte bei dieser Gruppe keine positiven gesundheitlichen Effekte. Der IGeL-Monitor bewertet das Vitamin-D-Screening deshalb mit „unklar“.

  • Das Führungsduo des Medizinischen Dienstes Bund ist komplett: Der Verwaltungsrat hat nach der Wahl von Dr. Stefan Gronemeyer zum Vorstandsvorsitzenden nun Carola Engler zur stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden berufen. Gronemeyer und Engler werden die Geschicke des neu konstituierten Medizinischen Dienstes Bund bis Juni 2028 lenken.

  • 13.050 fachärztliche Gutachten zu vermuteten Behandlungsfehlern hat der Medizinische Dienst im Jahr 2021 erstellt. In jedem vierten Fall wurde ein Fehler bestätigt und ein Schaden festgestellt, in jedem fünften war der Fehler Ursache des erlittenen Schadens. Das geht aus der aktuellen Jahresstatistik 2021 zur Behandlungsfehlerbegutachtung hervor, die der Medizinische Dienst heute in Berlin vorgestellt hat. Um die Patientensicherheit zu verbessern, sollten schwerwiegende, aber sicher vermeidbare Ereignisse wie Seiten- oder Medikamentenverwechslungen (Never Events) verpflichtend gemeldet werden. Der Medizinische Dienst Bund begrüßt, dass sich der Patientenbeauftragte der Bundesregierung dafür einsetzt.

  • Das wissenschaftliche Team des IGeL-Monitors hat die IGeL „Farbstofflaserbehandlung von unkomplizierten, frühkindlichen Blutschwämmchen“ nach erster Bewertung 2015 erneut mit „tendenziell negativ“ bewertet. Meist bilden sich unkomplizierte Blutschwämmchen von selbst zurück, eine Laserbehandlung bringt keinen zusätzlichen Nutzen, kann aber der betroffenen Hautregion schaden.

     

  • 55 Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) nimmt der IGeL-Monitor aktuell unter die Lupe ─ nur 2 davon schließen mit „tendenziell positiv“ ab. Viele Bewertungen entsprechen den Empfehlungen in medizinischen Leitlinien. Keine einzige Bewertung ist bislang widerlegt oder zurückgenommen worden. Versicherte werden in der ärztlichen Praxis über potenziellen Schaden und Nutzen der Selbstzahlerleistungen unzureichend aufgeklärt und fühlen sich verunsichert. Der IGeL-Monitor erweitert mit dem IGeL-Podcast sein Informationsangebot.

     

  • Das wissenschaftliche Team des IGeL-Monitors hat zu der Früherkennungsuntersuchung bei symptomfreien Erwachsenen mit nachfolgender Gabe von Vitamin-B12-Präparaten keine Studien gefunden, die auf einen Nutzen oder Schaden hinweisen. Zu der Frage, ob sogenannte „Vitaminkuren“ zur Verbesserung der Gesundheit nützen, also Vitamin-B12-Gaben ohne bestehenden Mangel oder ohne vorhergehende Diagnose, wurden ebenfalls keine Studien gefunden. Die Bewertung des IGeL-Monitors ist „unklar“.

     

  • Der IGeL Podcast ist der neue informative Gesundheits-Podcast des IGeL-Monitors. Gespräche über individuelle Gesundheitsleistungen, über ihren Nutzen für Versicherte, aber auch über ihre Kosten ergänzen das Angebot des Bewertungsportals IGeL-Monitor.

     

  • Das Team des IGeL-Monitors kann keine Studien ausmachen, die untersucht haben, ob die HbA1c-Bestimmung einen höheren Nutzen für Patientinnen und Patienten hat als eine Nüchternblutzuckeruntersuchung. Ebenso unklar ist der Nutzen, wenn man beide Untersuchungen miteinander kombiniert. Deshalb bewertet der IGeL-Monitor diese Leistung wie bereits 2012 erneut mit „unklar“.

  • Die Medizinischen Dienste haben die Bearbeitung der im Jahr 2021 von Krankenhäusern gestellten Anträge zur Prüfung der Einhaltung von Strukturmerkmalen bei bestimmten Krankenhausleistungen (OPS-Strukturprüfungen) weitgehend abgeschlossen. Nach vorläufigen Ergebnissen waren bei etwa 92 Prozent der geprüften Fälle die Voraussetzungen für die Abrechnung der Leistungen mit den Krankenkassen erfüllt.

  • Artikel: MDS ist jetzt Medizinischer Dienst Bund

    Pressemitteilung

    Essen, 6. Januar 2022

    Der Medizinische Dienst Bund wurde zum 1. Januar 2022 errichtet und tritt in die Nachfolge des bisherigen MDS ein. Träger des Medizinischen Dienstes Bund sind die 15 Medizinischen Dienste in den Ländern. Das Aufgabenspektrum wurde erweitert. Der Medizinische Dienst Bund hat eine neue Webseite unter www.md-bund.de

  • Die Kranken- und Pflegekassen haben im Jahr 2020 alle Möglichkeiten ausgeschöpft, um Gesundheitsförderungs- und Präventionsangebote für ihre Versicherten auch unter den durch Corona bedingten Einschränkungen vorzuhalten. Dennoch spiegeln sich die Auswirkungen der Pandemie auch in den Ausgaben zur Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten, in Betrieben und für einzelne Versicherte wider: Diese sind auf rund 414 Mio. Euro und damit auf zwei Drittel des Vor-Pandemie-Jahres 2019 gesunken. Das geht aus dem aktuellen Präventionsbericht des GKV-Spitzenverbandes und des Medizinischen Dienstes des GKV-Spitzenverbandes (MDS) hervor.

  • 14.042 fachärztliche Gutachten zu vermuteten Behandlungsfehlern hat der Medizinische Dienst im Jahr 2020 erstellt. In jedem vierten Fall wurde ein Fehler bestätigt und ein Schaden festgestellt, in jedem fünften war der Fehler ursächlich für den Schaden. Das geht aus der aktuellen Begutachtungsstatistik hervor, die heute in Berlin vorgestellt wurde. Um die Patientensicherheit zu stärken, sollte der Blick auf besonders schwerwiegende, aber sicher vermeidbare Fehler gerichtet werden (sogenannte Never Events). Die WHO fordert dazu die Einführung eines verpflichtenden Meldesystems.

  • Artikel: Toxoplasmose-Test bei Schwangeren: Nutzen unklar

    Pressemitteilung

    Essen, 4. Oktober 2021

    Das Team des IGeL-Monitors hat den Toxoplasmose-Test bei Schwangeren mit „unklar“ bewertet. Es gibt keine Studien, die auf einen Nutzen für Mutter und Kind hindeuten. Bei dem Antikörpertest kann es zu falsch positiven und falsch negativen Ergebnissen sowie Überdiagnosen kommen, die unnötige Folgeuntersuchungen oder unnötige Behandlungen nach sich ziehen. Das werten die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler des IGeL-Monitors als Anhaltspunkte für einen Schaden. Allerdings fand das IGeL-Team schwache Hinweise, dass bei einer Erstinfektion mit Toxoplasmose während der Schwangerschaft eine früh einsetzende medikamentöse Therapie die gesundheitlichen Folgen für das Baby abmildern kann.

  • Ob Pflegebegutachtung, Gutachten zu Arbeitsunfähigkeit und Hilfsmittelversorgung, Qualitätsprüfungen in Pflegeeinrichtungen oder Abrechnungsprüfungen im Krankenhaus - der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) ist der Begutachtungs- und Beratungsdienst der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Mit dem MDK-Reformgesetz wurde die Unabhängigkeit gestärkt und die Aufgaben wurden erweitert.

  • Ab sofort können Krankenhäuser die Begutachtung von Strukturmerkmalen in abrechnungsrelevanten Operationen- und Prozedurenschlüsseln (OPS) beantragen. Grundlage dafür ist die Ende Februar vom MDS erlassene Richtlinie „Regelmäßige Begutachtungen zur Einhaltung von Strukturmerkmalen von OPS-Kodes nach § 275d SGB V“. Die Richtlinie wurde am 20. Mai 2021 vom Bundesministerium für Gesundheit genehmigt. Die Anträge sind bei den zuständigen Medizinischen Diensten auf Landesebene zu stellen.

  • Der erste große Schritt des MDS zum „Medizinischen Dienst Bund“ ist vollzogen. Der neue Verwaltungsrat hat gestern in seiner konstituierenden Sitzung Sandra Goldschmidt (45) zur Vorsitzenden und Detlef Stange (68) zum stellvertretenden Vorsitzenden gewählt. Die beiden Vorsitzenden sind für eine Amtszeit von sechs Jahren gewählt und wollen im Wechsel den Vorsitz führen.

  • Der bisherige Leitende Arzt und stellvertretende Geschäftsführer Dr. Stefan Gronemeyer tritt zum 1. April 2021 seine neue Position als Geschäftsführer beim MDS an. In diese Funktion wurde Gronemeyer vom Verwaltungsrat einstimmig gewählt.

  • Der MDS hat bundesweit einheitliche Maßgaben für die Pflegebegutachtungen während der Covid-19-Pandemie beschlossen. In diesen ist geregelt, unter welchen Schutz- und Hygienemaßnahmen die persönliche Pflegebegutachtung erfolgt und in welchen Ausnahmefällen darauf verzichtet werden kann.

  • Ultraschalluntersuchungen während der Schwangerschaft, die nicht medizinisch begründet und nicht Teil des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenversicherung sind, werden zum 1. Januar 2021 verboten. Das Verbot umfasst Doppler-, Duplex-, 3D- oder 4D-Verfahren, die landläufig „Babyfernsehen“, „Babykino“ oder „Babyviewing“ genannt werden. Viele Praxen bieten solche Untersuchungen als Selbstzahlerleistungen (IGeL) an. Eine neue Verordnung im Strahlenschutzgesetz soll Embryos vor einer unnötigen, zu hohen Strahlendosis schützen.

  • Rund 631 Millionen Euro und damit deutlich mehr Mittel als gesetzlich vorgesehen haben die Krankenkassen 2019 für Maßnahmen zur Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten, in Betrieben und für einzelne Versicherte ausgegeben. Insgesamt haben sie 10,9 Millionen Versicherte mit diesen Maßnahmen erreichen können. Hinzu kommen mehr als 17 Millionen Euro, mit denen die Pflegekassen Präventionsaktivitäten in stationären Pflegeeinrichtungen unterstützt haben. Dies geht aus dem aktuellen Präventionsbericht des GKV-Spitzenverbandes und des Medizinischen Dienstes des GKV-Spitzenverbandes (MDS) hervor.

  • Zum derzeit gültigen Alternativverfahren zur Pflegebegutachtung erklärt Dr. Peter Pick, Geschäftsführer des MDS:

     

    „Das strukturierte Telefoninterview hat sich in der Pandemie als geeignetes Alternativverfahren zur Feststellung des Pflegegrades bewährt und es wird von den Versicherten überwiegend positiv angenommen. Für die Zeit der Kontaktbeschränkung sollen möglichst viele Kontakte vermieden werden, durch die pflegebedürftige und ältere Menschen mit dem für sie besonders gefährlichen SARS-CoV-2-Virus angesteckt werden können.

  • Das Team des IGeL-Monitors hat die Selbstzahlerleistung Ultraschall zur Früherkennung von Gebärmutterkörperkrebs erstmals bewertet. Die Bewertung des Ultraschalls der Eierstöcke zur Krebsfrüherkennung wurde aktualisiert. In Studien zu beiden Untersuchungen gab es mehr Hinweise auf Schäden als auf einen Nutzen für Patientinnen. Fachgesellschaften raten übereinstimmend davon ab, diese Untersuchungen als Screening anzuwenden. Dennoch werden die Untersuchungen häufig angeboten – auch jüngeren Frauen, die offensichtlich nicht zur Risikogruppe gehören. Gynäkologische Praxen handeln damit gegen die Empfehlungen medizinischer Fachgesellschaften.

  • Vor dem Hintergrund der durch Bundesregierung und Landesregierungen für November beschlossenen Kontaktbeschränkungen zur Eindämmung der Corona-Infektionszahlen werden keine Qualitätsregelprüfungen in der ambulanten und stationären Pflege durchgeführt. Ebenso finden in dieser Zeit keine persönlichen Hausbesuche zur Feststellung des Pflegegrades statt. Darauf haben sich der GKV-Spitzenverband und die Medizinischen Dienste in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Gesundheit und PKV-Verband verständigt.

  • Zur heutigen öffentlichen Anhörung im Gesundheitsausschuss zur Stärkung der Patientenrechte und zur Einführung eines Härtefallfonds erklärt Dr. Stefan Gronemeyer, Leitender Arzt und stellvertretender Geschäftsführer des MDS:

     

    „Die Medizinischen Dienste begrüßen, dass die Patientenrechte gestärkt und die Patientensicherheit verbessert werden sollen. Um Fehler zu vermeiden und die Patientensicherheit zu erhöhen, bedarf es zudem eines verbesserten Monitorings...

  • Mit dem heute verabschiedeten Krankenhauszukunftsgesetz hat der Gesetzgeber Regelungen zur Wiederaufnahme der persönlichen Pflegebegutachtungen und der Qualitätsregelprüfungen in ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen ab Oktober 2020 beschlossen. Beides war zum Schutz vor Infektionen seit Mitte März ausgesetzt. Die Wiederaufnahme erfolgt unter Einhaltung von Hygiene- und Schutzmaßnahmen.

  • Drei von vier Patientinnen und Patienten kennen Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) in der Arztpraxis. Zu den Topsellern gehören nach wie vor auch IGeL, die mehr schaden als nützen. Neu auf dem IGeL-Markt sind COVID-19-Antikörpertests. Aufgrund nicht ausreichender Aufklärung über die Bedeutung der Testergebnisse besteht die Gefahr, dass Patientinnen und Patienten sich in falscher Sicherheit wiegen und deshalb Abstands- und Hygieneregeln missachten könnten.

  • Ein positiver Antikörpertest bedeutet nicht zwingend, dass man COVID-19 schon hatte. 37 vom Team des IGeL-Monitors zu Rate gezogene Studien und sieben Übersichtsarbeiten kommen zu dem Schluss, dass die Tests vor allem hinsichtlich falsch positiver Ergebnisse kritisch zu sehen sind. Dennoch bieten Arztpraxen COVID-19-Antikörpertests als Selbstzahlerleistung an. Die Beratung ist oft lückenhaft. Versicherte werden über die Bedeutung der Testergebnisse nicht ausreichend aufgeklärt.

  • Zu den aus Infektionsschutzgründen ausgesetzten Regelprüfungen in der Pflege erklärt Dr. Peter Pick, Geschäftsführer des MDS:

    Mit Blick auf die pflegebedürftigen Menschen und ihren Schutz ist es notwendig, die Regelprüfungen in den Pflegeheimen zeitnah wieder aufzunehmen. Die Medizinischen Dienste sind für den Beginn der Qualitätsprüfungen ab dem 1. Oktober vorbereitet.

  • 14.553 fachärztliche Gutachten zu vermuteten Behandlungsfehlern hat der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) 2019 erstellt. In jedem vierten Fall wurde ein Fehler bestätigt. Das geht aus der Begutachtungsstatistik hervor, die heute in Berlin vorgestellt wurde. Die Medizinischen Dienste appellieren gemeinsam mit dem Aktionsbündnis Patientensicherheit dafür, anonyme Fehlermeldesysteme zu nutzen und gezielte Sicherheitsmaßnahmen umzusetzen. Gerade während der Corona-Pandemie gelte es, die Fehler von morgen zu vermeiden. Im Fokus stehen der Infektionsschutz von Patienten und Personal sowie die Vermeidung von Unterversorgung.

  • Die Corona-Pandemie stellt eine große Herausforderung für den öffentlichen Gesundheitsdienst sowie für die medizinische und pflegerische Versorgung dar. Daher haben die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) ihre Unterstützung zur Bewältigung der Krise angeboten. Über 800 MDK-Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind derzeit in den Gesundheitsämtern sowie in Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern auf freiwilliger Basis tätig.

  • Das Team des IGeL-Monitors hat die Optische Kohärenztomographie, kurz OCT, zur Früherkennung einer feuchten, altersbedingten Makuladegeneration erstmals unter die Lupe genommen. Es sieht bei dieser Untersuchung keinen Nutzen für die Patientinnen und Patienten, hält aber anhand der Studienlage mögliche Schäden für nicht ausgeschlossen. Deshalb bewerten die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler die OCT-Früherkennung mit „tendenziell negativ“.

  • Zur Situation in Pflegeheimen während der Corona-Pandemie erklärt Dr. Peter Pick, Geschäftsführer des MDS:

     

    „Die Corona Pandemie stellt die Pflegeheime vor große und neuartige Herausforderungen. Einerseits gilt es, die besonders verletzlichen Personengruppen vor der Infektion zu schützen. Andererseits darf dies aber nicht dazu führen, dass die pflegebedürftigen Menschen wochen- und monatelanger Isolation ausgesetzt sind.

  • Artikel: Corona: Koordination auf Landesebene notwendig

    Pressestatement

    Essen, 19. März 2020

    Zum heutigen Ministergespräch zur Entlastung der pflegerischen Versorgung aufgrund der Corona-Pandemie erklärt Dr. Peter Pick, Geschäftsführer des MDS:

     

    „Die Medizinischen Dienste haben ihre Bereitschaft erklärt, mit ihren medizinischen und pflegerischen Personalressourcen bei der Bewältigung der Corona-Krise zu helfen. Dafür muss ein strukturiertes Vorgehen auf Landesebene erfolgen. In Zusammenarbeit mit den Landesministerien und den Akteuren auf Landesebene werden die MDK (Medizinischen Dienste der Krankenversicherung) vereinbaren, welche Einsatzmöglichkeiten sinnvoll und praktisch umsetzbar sind.

  • Die Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus sind massiv ausgeweitet worden, um Infektionsketten zu unterbrechen, das Fortschreiten der Pandemie zu verlangsamen und so eine Überforderung des Gesundheitssystems zu verhindern. Auch die Medizinischen Dienste wirken an dieser gesamtgesellschaftlichen Aufgabe mit. Um besonders verletzliche Personengruppen wie zum Beispiel pflegebedürftige Menschen zu schützen, setzen die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) jedwede Form der körperlichen Untersuchung aus.

  • Artikel: Medizinische Dienste bieten Unterstützung an

    Pressemitteiung

    Essen, 17. März 2020

    Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie und der sich abzeichnenden Engpässe in der gesundheitlichen und pflegerischen Versorgung bieten die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) ihre Unterstützung an. Vorstellbar ist, dass MDK-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter dem gesundheitlichen und pflegerischen Versorgungssystem und für öffentliche Stellen, wie zum Beispiel die Gesundheitsämter vor Ort, zur Verfügung gestellt werden.

  • Zur Früherkennung eines Glaukoms bieten viele Augenärztinnen und Augenärzte verschiedene Verfahren als Selbstzahlerleistung an. Dazu gehört auch die Heidelberg Retina Tomographie (HRT), die der IGeL-Monitor jetzt erstmals unter die Lupe genommen hat. Insgesamt sieht der IGeL-Monitor keinen Nutzen, aber mögliche Schäden der HRT zur Glaukom-Früherkennung. Die Bewertung lautet deshalb „tendenziell negativ“. Nach wie vor mit „tendenziell negativ“ bewertet der IGeL-Monitor auch die Kombination aus Augenspiegelung und Augeninnendruckmessung zur Glaukom-Früherkennung. Die erste Bewertung dieser Kombi-Untersuchung aus dem Jahr 2015 wurde jetzt aktualisiert.

  • Artikel: Menschen mit Demenz verstehen und gemeinsam begleiten

    Pressemitteilung

    Berlin/Essen, 5. Dezember 2019

    Demenz ist eine der häufigsten Gesundheitsprobleme im Alter und eine der Hauptursachen für Pflegebedürftigkeit. Immer mehr Menschen sind davon betroffen. Tendenz steigend. Die pflegerische und medizinische Begleitung und Versorgung muss sich auf diese Herausforderung ausrichten. Den Menschen mit Demenz verstehen zu wollen, sollte dabei das Leitbild des Handelns sein. Zudem ist es notwendig, die sektorenübergreifende Vernetzung auszubauen und nicht-medikamentöse Verfahren breiter einzusetzen. Dies sind die Kernpunkte der Grundsatzstellungnahme Demenz, die heute von den Medizinischen Diensten vorgestellt wurde.

  • Mit mehr als 544 Millionen Euro haben die gesetzlichen Krankenkassen im vergangenen Jahr Aktivitäten zur Gesundheitsförderung unterstützt. Erreichen konnten sie mit den geförderten Maßnahmen insgesamt fast 8,5 Mio. Menschen. Ein besonderer Fokus lag dabei auf der Förderung von präventiven Maßnahmen in Betrieben und in Lebenswelten wie Schulen, Kitas und Pflegeheimen. Das zeigt der aktuelle Präventionsbericht, den der MDS und der GKV-Spitzenverband heute veröffentlicht haben.

  • Aus Anlass der 2./3. Lesung des MDK-Reformgesetzes im Deutschen Bundestag erklärt der Verwaltungsrat des MDS:

    „Die Versicherten- und Arbeitgebervertreter in der Sozialen Selbstverwaltung haben mit großem Einsatz, starken Argumenten und gemeinsam mit den Sozialpartnern die vom Bundesgesundheitsminister geplante totale Entmachtung der ehrenamtlichen Verwaltungsräte beim GKV-Spitzenverband und in den Medizinischen Diensten verhindert.

  • Artikel: MDS und MDK nehmen Stellung zum MDK-Reformgesetz

    PRESSESTATEMENT

    Essen, 14. Oktober 2019

    Aus Anlass der heutigen Anhörung zum Entwurf für ein MDK-Reformgesetz erklärt Dr. Peter Pick, Geschäftsführer des MDS:

    „Die Medizinischen Dienste sehen im MDK-Reformgesetz viele Regelungen, die geeignet sind, die Aufgabenwahrnehmung und damit die Medizinischen Dienste insgesamt zu stärken. Dies gilt insbesondere für die Umwandlung der Medizinischen Dienste in Körperschaften des öffentlichen Rechts und die Beibehaltung der föderalen Strukturen. Positiv ist auch, dass die im Gesetz verankerte gutachterliche Unabhängigkeit ausdrücklich auf die Pflegefachkräfte und Kodierkräfte des MDK ausgedehnt wird.

  • Am 1. Oktober startet das neue Qualitäts‐ und Prüfsystem in der stationären Pflege. Das neue System wurde von Wissenschaftlern entwickelt und verknüpft die interne Qualitätssicherung der Einrichtungen mit der externen Qualitätsprüfung durch den MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung). Im Fokus steht die Frage: Wie gut ist der pflegebedürftige Mensch versorgt und werden seine individuellen Bedürfnisse angemessen berücksichtigt? Das neue System löst Schritt für Schritt

    die bisherigen Pflegenoten ab. Betroffene, Pflegekassen und Medizinischer Dienst bewerten den Neustart positiv.

  • Fast jeder zweite Versicherte bekommt beim Praxisbesuch Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) angeboten. Besonders häufig sind Patientinnen und Patienten damit in Augenarztpraxen konfrontiert. Der IGeL-Monitor nimmt den Umgang mit Selbstzahlerleistungen kritisch unter die Lupe und stellt als neue Bewertung die Früherkennung eines Glaukoms mit der Optischen Kohärenztomographie vor.

  • Viele Augenärztinnen und Augenärzte bieten die Optische Kohärenztomographie, kurz OCT, zur Früherkennung eines Glaukoms als Selbstzahlerleistung an. Der IGeL-Monitor wollte wissen, ob die Untersuchung tatsächlich verhindern kann, dass Menschen aufgrund ihres Glaukoms erblinden. Aussagekräftige Studien dazu konnten jedoch nicht gefunden werden. Auch konnten Studien nicht zeigen, dass eine frühe Therapie nützlich ist. Indirekte Schäden sind bei Früherkennungsuntersuchungen jedoch immer zu erwarten. Die Bewertung dieser Individuellen Gesundheitsleistung, kurz IGeL, lautet deshalb „tendenziell negativ“.

  • Zu dem heute im Bundeskabinett zu beratenden Regierungsentwurf eines MDK-Reformgesetzes geben die Verwaltungsratsvorsitzenden des MDS, Dieter F. Märtens und Dr. Volker Hansen, folgende Erklärung ab:

    „Der heute im Bundeskabinett zu beratende Regierungsentwurf eines MDK-Reformgesetzes zielt weiterhin darauf ab, die soziale Selbstverwaltung in den Medizinischen Diensten zu schwächen. Deshalb lehnen wir den vorliegenden Kabinettsentwurf entschieden ab“, so Dieter F. Märtens, Verwaltungsratsvorsitzender des MDS.

  • „Das MDK-Reformgesetz ist unnötig, untauglich und gefährlich“, stellt der Verwaltungsratsvorsitzende des MDS, Dr. Volker Hansen, in der Sitzung des Verwaltungsrates am 28. Mai in Berlin fest. „Wer weiterhin eine qualitativ hochwertige und wirtschaftliche Versorgung der über 70 Millionen gesetzlich Versicherten will, der darf weder die soziale Selbstverwaltung in den Entscheidungsgremien der Medizinischen Dienste de facto abschaffen, noch den MDS vom GKV-Spitzenverband abtrennen.“

  • 14.133 fachärztliche Gutachten zu vermuteten Behandlungsfehlern hat der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) 2018 erstellt. In jedem vierten Fall wurde ein Fehler bestätigt. Das geht aus der Begutachtungsstatistik hervor, die heute in Berlin vorgestellt wurde. Sicherheitsmaßnahmen müssen konsequent umgesetzt werden. Notwendig sind Patientensicherheitsbeauftragte und eine nationale Strategie zur Fehlervermeidung.

  • Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) hat im vergangenen Jahr bundesweit rund 5,7 Millionen sozialmedizinische Stellungnahmen und Gutachten für die gesetzliche Krankenversicherung und rund 2,5 Millionen für die Pflegeversicherung erstellt. Große Zuwächse gab es bei den Krankenhausabrechnungsprüfungen und in der Pflegebegutachtung. Die MDK bereiten sich auf die Umsetzung der neuen MDK-Qualitätsprüfung in Pflegeheimen ab November vor.

  • Die gesetzlichen Krankenkassen haben im vergangenen Jahr 8,1 Millionen Menschen mit präventiven und gesundheitsförderlichen Maßnahmen erreicht. Das sind so viele wie nie zuvor, heißt es im aktuellen Präventionsbericht des GKV-Spitzenverbandes und des Medizinischen Dienstes des GKV-Spitzenverbandes (MDS). Mit insgesamt 520 Millionen Euro unterstützten die Krankenkassen Projekte in Lebenswelten, Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung sowie individuelle Präventionskurse. Das entspricht 7,18 Euro je Versicherten. Die Krankenkassen schöpften damit den gesetzlich vorgesehenen Gesamtbetrag aus.

  • Artikel: Die neue Qualitätsprüfung in der vollstationären Pflege

    Gemeinsames Pressegespräch

    Berlin/Essen, 21. November 2018

    Die interne Qualitätssicherung in den Pflegeheimen, die Qualitätsprüfung des MDK und die Qualitätsdarstellung stehen vor einem Relaunch. Denn mit dem Pflegepersonal-Stärkungsgesetz wurde beschlossen, bis Ende 2019 ein neues Qualitäts- und Prüfsystem in der stationären Pflege einzuführen. Die Grundlagen dafür wurden im Auftrag des Pflegequalitätsausschusses von Wissenschaftlern erarbeitet. Schritt für Schritt wird nun die Umsetzung vorbereitet. Die neue Qualitätsprüfung durch den MDK startet im November 2019. In einem Pressegespräch stellten GKV-Spitzenverband und MDS die geplanten Neuerungen vor.

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