Infektionsschutz bei Begutachtungen und Qualitätsprüfungen

Die Gutachterinnen und Gutachter des Medizinischen Dienstes halten bei persönlichen Begutachtungen und Qualitätsprüfungen umfangreiche Hygienemaßnahmen ein, um das allgemeine Risiko einer Übertragung von Infektionserkrankungen zu verringern. Diese Hygienemaßnahmen beruhen auf einem übergreifenden Hygienekonzept des Medizinischen Dienstes und dienen dem Schutz aller Beteiligten an den Begutachtungen und Qualitätsprüfungen.

Für die Durchführung von Qualitätsprüfungen in ambulanten Pflegediensten und Pflegeheimen gelten zudem Regelungen des GKV-Spitzenverbandes, um Pflegebedürftige, Mitarbeitende in den Einrichtungen und die Prüferinnen und Prüfer vor einer Infektion mit SARS-CoV-2 zu schützen und die durch die Corona-Pandemie verursachten Belastungssituationen für die Pflegeeinrichtungen zu berücksichtigen.

Weitere Informationen

  • Allgemeines Hygienekonzept der Gemeinschaft der Medizinischen Dienste für die Begutachtung unter besonderer Berücksichtigung von SARS-CoV-2 vom 09.06.2023

    Hygienekonzept

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  • Regelungen des GKV-Spitzenverbandes zur Durchführbarkeit von Qualitätsprüfungen nach § 114 Absatz 2a SGB XI vom 27.03.2023

    Qualitätsprüfungen - Corona-Pandemie

    Der GKV-Spitzenverband hat im Benehmen mit dem Medizinischen Dienst Bund und dem PKV-Prüfdienst sowie im Einvernehmen mit dem BMG die Regelungen zur Durchführbarkeit von Qualitätsprüfungen nach § 114 Abs. 2a SGB XI am 27. März 2023 in aktualisierter Fassung beschlossen.

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Letzte Änderung:

17.07.2023