Versichertenbefragung zur Pflegebegutachtung

Rund 2,4 Millionen Pflegebegutachtungen führte der Medizinische Dienst im Jahr 2021 durch. Auch in diesem Bereich hat sich die Corona-Pandemie stark ausgewirkt. Um die besonders gefährdeten pflegebedürftigen Menschen vor einer Infektion mit dem SARS-CoV2-Virus zu schützen, erfolgte die Pflegebegutachtung nicht nur im persönlichen Hausbesuch, sondern auch als telefonische Begutachtung. Auf diese Weise stellte der Medizinische Dienst auch in der Pandemie sicher, dass die Versicherten zeitnah Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung und der damit verbundenen Versorgung erhalten konnten.

Um eine bundesweit einheitliche und gerechte Beurteilung der Pflegebedürftigkeit zu gewährleisten, müssen die Gutachter Vorgaben beachten. Die Gutachterinnen und Gutachter sind sich stets bewusst, dass ihre Empfehlung erhebliche Bedeutung für den Versicherten und seine Angehörigen hat. Es ist den Medizinischen Diensten daher ein großes Anliegen, die Begutachtung verständlich, respektvoll und individuell zu gestalten.

Um die Pflegebegutachtung noch gezielter auf die Belange der Versicherten abstimmen zu können, finden regelmäßige Versichertenbefragungen statt. Über die Ergebnisse der Versichertenbefragung erstellt jeder Medizinische Dienst einen Jahresbericht. Der Medizinische Dienst Bund fasst die bundesweiten Ergebnisse in einem Gesamtbericht zusammen. Die Berichte werden jeweils spätestens zum 15. April des Folgejahres veröffentlicht. Grundlage für dieses Verfahren sind die Dienstleistungs-Richtlinien des Sozialgesetzbuchs XI.

Die Versichertenbefragungen und ihre Auswertung erfolgen unabhängig durch eine neutrale wissenschaftliche Stelle. Die Befragten werden nach dem Zufallsprinzip ausgewählt und erhalten einige Tage nach der Begutachtung einen Fragebogen per Post. Die Teilnahme an der Befragung ist freiwillig. Fragebogen und Anschreiben sind bundesweit einheitlich und wurden ebenfalls unter wissenschaftlicher Begleitung entwickelt. Die Auswertung erfolgt anonym und lässt keine Rückschlüsse auf die Person des Versicherten zu.

Dokumente zum Thema

  • Medizinischer Dienst Bund-Gesamtbericht: Versichertenbefragung 2021

    Bericht

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  • Medizinischer Dienst Bund-Gesamtbericht: Versichertenbefragung 2021, barrierefrei

    Bericht

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  • Zufriedenheit der Befragten insgesamt mit der Pflegebegutachtung durch den Medizinischen Dienst

    Infografik

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  • Die wichtigsten Ergebnisse der Versichertenbefragung zur persönlichen Pflegebegutachtung mit Hausbesuch durch den Medizinischen Dienst auf einen Blick

    Infografik

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  • Die wichtigsten Ergebnisse der Versichertenbefragung zur telefonischen Pflegebegutachtung durch den Medizinischen Dienst auf einen Blick

    Infografik

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  • Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes zur Dienstleistungsorientierung im Begutachtungsverfahren (Dienstleistungs-Richtlinien – Die-RiLi)

    Richtlinien / Grundlagen der Begutachtung

    Die Richtlinien zur Dienstleistungsorientierung im Pflege-Begutachtungsverfahren stellen verpflichtende, bundesweit einheitliche Verhaltensgrundsätze auf und erhöhen die Transparenz des Begutachtungsverfahrens für die Versicherten.

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Link zum Thema

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Letzte Änderung:

19.04.2022