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Versichertenbefragung zur Pflegebegutachtung
Rund 2,5 Millionen Pflegebegutachtungen führte der Medizinische Dienst im Jahr 2022 durch. Um die besonders gefährdeten pflegebedürftigen Menschen vor einer Infektion mit dem Corona-Virus zu schützen, erfolgte die Pflegebegutachtung nicht nur im Hausbesuch, sondern seit Anfang 2020 bis Mitte 2022 auch als telefonische Begutachtung. Auf diese Weise stellte der Medizinische Dienst auch in der Pandemie sicher, dass die Versicherten zeitnah Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung und der damit verbundenen Versorgung erhalten konnten.
Um eine bundesweit einheitliche und gerechte Beurteilung der Pflegebedürftigkeit zu gewährleisten, müssen die Gutachter Vorgaben beachten. Die Gutachterinnen und Gutachter sind sich stets bewusst, dass ihre Empfehlung erhebliche Bedeutung für den Versicherten und seine Angehörigen hat. Es ist den Medizinischen Diensten daher ein großes Anliegen, die Begutachtung verständlich, respektvoll und individuell zu gestalten.
Die Befragung der Versicherten zur Zufriedenheit mit der Begutachtung erfolgt regelmäßig jedes Jahr. Seit 2014 erhalten Versicherte, die Leistungen der Pflegeversicherung beantragt haben und in einer Zufallsstichprobe ausgewählt werden, einen anonymisierten Fragebogen, mit dem sie die Gutachterinnen und Gutachter sowie den Ablauf der Pflegebegutachtung bewerten können. Die Versichertenbefragungen und ihre Auswertung erfolgen unabhängig durch eine neutrale wissenschaftliche Stelle.
Dokumente zum Thema
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Medizinischer Dienst Bund: Gesamtbericht Versichertenbefragung 2022, barrierefrei
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Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes zur Dienstleistungsorientierung im Begutachtungsverfahren (Dienstleistungs-Richtlinien – Die-RiLi)
Die Richtlinien zur Dienstleistungsorientierung im Pflege-Begutachtungsverfahren stellen verpflichtende, bundesweit einheitliche Verhaltensgrundsätze auf und erhöhen die Transparenz des Begutachtungsverfahrens für die Versicherten.