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Versichertenbefragung zur Pflegebegutachtung
Rund 3,1 Millionen Pflegebegutachtungen führte der Medizinische Dienst im Jahr 2024 durch. Durchgeführt wurden die Pflegebegutachtungen zum einen im Hausbesuch und zum anderen als strukturiertes Telefoninterview.
Wenn Pflegebedürftigkeit bei Versicherten eintritt oder zunimmt, beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst zur Einschätzung der Pflegebedürftigkeit, Feststellung des Pflegegrades sowie Bewertung der Pflegesituation. Bei der Begutachtung gelten für die Gutachterinnen und Gutachter des Medizinischen Dienstes verbindliche Richtlinien: die Begutachtungs-Richtlinien (Link) sowie die Richtlinien zur Dienstleistungsorientierung im Begutachtungsverfahren (Link). Der Medizinische Dienst ist sich seiner besonderen Rolle und der Tatsache, dass die Empfehlungen erhebliche Bedeutung für die Versicherten haben, bewusst. Damit die Begutachtung von den Versicherten nicht als zusätzliche Belastung empfunden wird, ist eine verständnisvolle, respektvolle und individuelle Vorgehensweise der Gutachterinnen und Gutachter unabdingbar.
Eine Befragung der Versicherten findet seit 2014 jährlich statt. Sie werden mittels einer Zufallsstichprobe ausgewählt und erhalten einen Fragebogen, mit dem sie – ohne Rückschluss auf ihre Person – die Pflegebegutachtung bewerten können. Die Auswertung wird von einer externen wissenschaftlichen Stelle durchgeführt, die nach einer öffentlichen Ausschreibung vom Medizinischen Dienst Bund beauftragt wurde.
Dokumente zum Thema
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Medizinischer Dienst Bund: Gesamtbericht Versichertenbefragung 2024, barrierefrei
Zufriedenheit der Befragten insgesamt mit der Pflegebegutachtung im Hausbesuch durch den Medizinischen Dienst
Zufriedenheit der Befragten insgesamt mit der Pflegebegutachtung als Telefoninterview durch den Medizinischen Dienst
Die wichtigsten Ergebnisse der Versichertenbefragung im Hausbesuch durch den Medizinischen Dienst auf einen Blick
Die wichtigsten Ergebnisse der Versichertenbefragung als Telefoninterview durch den Medizinischen Dienst auf einen Blick
Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes zur Dienstleistungsorientierung im Begutachtungsverfahren (Dienstleistungs-Richtlinien – Die-RiLi)
Die Richtlinien zur Dienstleistungsorientierung im Pflege-Begutachtungsverfahren stellen verpflichtende, bundesweit einheitliche Verhaltensgrundsätze auf und erhöhen die Transparenz des Begutachtungsverfahrens für die Versicherten.