Versichertenbefragung zur Pflegebegutachtung

Wenn Pflegebedürftigkeit bei Versicherten eintritt oder zunimmt, beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst mit der Pflegebegutachtung. Diese findet in der Regel im Hausbesuch oder als strukturiertes Telefoninterview statt. Die Gutachterinnen und Gutachter schätzen die Pflegebedürftigkeit ein, empfehlen einen Pflegegrad und bewerten die Pflegesituation. Sie sind sich ihrer besonderen Rolle und der Tatsache bewusst, dass ihre Empfehlungen erhebliche Bedeutung für die Versicherten haben. Damit die Begutachtung von den Versicherten nicht als zusätzliche Belastung empfunden wird, ist eine verständnisvolle, respektvolle und auf die individuelle Situation bezogene Vorgehensweise der Gutachterinnen und Gutachter wichtig.

Auswertung durch unabhängige Stelle

Die Medizinischen Dienste haben im Jahr 2025 über 3 Millionen Pflegebegutachtungen durchgeführt. Wie Versicherte die Begutachtung und die Gutachterinnen und Gutachter erleben, erheben die Medizinischen Dienste seit 2014 jährlich in einer Versichertenbefragung. Nach dem Zufallsprinzip ausgewählte Versicherte erhalten im Anschluss an ihre persönliche Begutachtung einen anonymisierten Fragebogen, mit dem sie die Pflegebegutachtung bewerten können. Die Fragebögen werden von einer unabhängigen wissenschaftlichen Stelle ausgewertet, die der Medizinische Dienst Bund nach öffentlicher Ausschreibung beauftragt.

Jährliche Berichte über regionale und bundesweite Ergebnisse 

Die Ergebnisse der Versichertenbefragung der regionalen Medizinischen Dienste führt der Medizinische Dienst Bund zu einem bundesweiten Ergebnis zusammen. Diesen Gesamtbericht veröffentlicht der Medizinische Dienst Bund gemeinsam mit den Ergebnisberichten der regionalen Medizinischen Dienste zum 15. April des Folgejahres. Grundlage der Begutachtung sind bundesweit verbindliche Vorgaben des Medizinischen Dienstes Bund: die Richtlinien zur Begutachtung von Pflegebedürftigkeit sowie die Richtlinien zur Dienstleistungsorientierung im Begutachtungsverfahren.

Dokumente zum Thema

  • Medizinischer Dienst Bund: Gesamtbericht Versichertenbefragung 2025, barrierefrei

    Bericht

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  • Zufriedenheit der Befragten insgesamt mit der Pflegebegutachtung im Hausbesuch durch den Medizinischen Dienst

    Infografik

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  • Zufriedenheit der Befragten insgesamt mit der Pflegebegutachtung als Telefoninterview durch den Medizinischen Dienst

    Infografik

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  • Die wichtigsten Ergebnisse der Versichertenbefragung im Hausbesuch durch den Medizinischen Dienst auf einen Blick

    Infografik

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  • Die wichtigsten Ergebnisse der Versichertenbefragung als Telefoninterview durch den Medizinischen Dienst auf einen Blick

    Infografik

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  • Richtlinien zur Dienstleistungsorientierung im Begutachtungsverfahren (Dienstleistungs-Richtlinien – Die-RL)

    Richtlinien / Grundlagen der Begutachtung

    Die Richtlinien zur Dienstleistungsorientierung im Pflege-Begutachtungsverfahren stellen verpflichtende, bundesweit einheitliche Verhaltensgrundsätze auf und erhöhen die Transparenz des Begutachtungsverfahrens für die Versicherten.

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Link zum Thema

Ihre Ansprechpersonen

Bernhard Fleer

Bernhard Fleer

Teamleiter Pflegebegutachtung
Tel: +49 201 8327-168
E-Mail:

Maike Kapuschinski

Maike Kapuschinski

Bereich Beratung Pflegeversicherung
Tel: +49 201 8327-120
E-Mail:

Letzte Änderung:

15.04.2026