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Palliativversorgung
Die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) wurde 2007 als Leistung der gesetzlichen Krankenkassen mit dem Ziel eingeführt, die Lebensqualität und Selbstbestimmung schwerstkranker Menschen zu erhalten, zu fördern und zu verbessern und ein menschenwürdiges Leben bis zum Tod in vertrauter häuslicher Umgebung oder in stationären Pflegeeinrichtungen zu ermöglichen. Im Vordergrund steht das medizinisch-pflegerische Ziel, Symptome und Leiden zu lindern.
Durch das 2015 verabschiedete Gesetz zur Stärkung der Hospiz- und Palliativversorgung (HPG), kurz Hospiz- und Palliativgesetz wurden die Leistungen in den kommenden Jahren erweitert. Damit hat sich die Palliativversorgung zu einem immer differenzierter werdenden Begutachtungsfeld für die Medizinischen Dienste entwickelt.
Die Beratung und Begutachtung der Medizinischen Dienste bei Fragen der Krankenkassen regelt die „Begutachtungsanleitung Spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) und stationäre Hospizversorgung“. Diese hat der MDS, der Vorgänger des zum 1. Januar 2022 errichteten Medizinischen Dienstes Bund, gemeinsam mit den Medizinischen Diensten, dem GKV-Spitzenverband und den Bundesverbänden der Krankenkassen erarbeitet. Sie wurde im Februar 2019 vom GKV-Spitzenverband als Richtlinie erlassen.
Die Begutachtungsanleitung erläutert die medizinischen Anspruchskriterien im Bereich der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung und der stationären Hospizversorgung. Die speziellen Belange von Kindern und Jugendlichen werden gesondert berücksichtigt.
Die Begutachtungsanleitung regelt die Zusammenarbeit der Krankenkassen mit den Medizinischen Diensten und die jeweiligen Aufgaben und Zuständigkeiten. Sie benennt Qualitätskriterien für die zu erstellenden Gutachten und gewährleistet damit die sozialmedizinische Beratung und Begutachtung nach einheitlichen Kriterien.
Mit der Umfirmierung des MDS in den Medizinischen Dienst Bund zum 1. Januar 2022 wurde dem Medizinischen Dienst Bund auch die gesetzliche Aufgabe übertragen, Richtlinien für die Sicherstellung einer einheitlichen Begutachtung der Medizinischen Dienste zu erlassen. Die vom GKV-Spitzenverband als Richtlinie erlassene „Begutachtungsanleitung Spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) und stationäre Hospizversorgung“ aus Februar 2019 bleibt solange in Kraft, bis der Medizinische Dienst Bund eine überarbeitete Fassung der Richtlinie erlässt.
Der Medizinische Dienst Bund berät zudem den GKV-Spitzenverband in Fragen der Palliativ- und Hospizversorgung wie zum Beispiel bei den Verhandlungen von Rahmenverträgen zur Erbringung von SAPV. Diese Rahmenverträge – getrennt für Erwachsene und Kinder – wurden im Oktober 2022 zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Leistungserbringern geschlossen.
Als Berater des GKV-SV ist der Medizinische Dienst Bund zudem in die Arbeiten des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Weiterentwicklung der SAPV-Richtlinie eingebunden. In die jüngste Fassung der SAPV-Richtlinie vom 15. September 2022 sind unter anderem die Ergebnisse aus den Evaluationsstudien des Innovationsausschusses (ELSAH, APVEL und SAVOIR) eingeflossen. In diesen Studien wurden mit unterschiedlichen Schwerpunkten die bisherigen palliativen Versorgungsstrukturen wissenschaftlich untersucht, um daraus Empfehlungen für Weiterentwicklungen in der palliativen Versorgung abzuleiten.
Dokumente zum Thema
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Begutachtungsanleitung Spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) und stationäre Hospizversorgung
Fragen und Antworten zur Palliativversorgung
Ein starkes Netz fürs Lebensende
Trotz großer Fortschritte auf dem Gebiet der Palliativversorgung gibt es Handlungsbedarf: Gerade in strukturschwachen Gebieten sind noch Versorgungslücken zu schließen. Eine stärkere Koordination und Vernetzung könnte die Versorgung weiter verbessern. Und mitunter mangelt es an Aufklärung und Informationen über Angebote und Möglichkeiten der Palliativversorgung. Beitrag von Dr. Silke Heller-Jung, freie Journalistin, im MDK forum 1-2021.
Gute Palliativversorgung ist mehr als gute Palliativmedizin
Internationale Vergleiche der Palliativmedizin sind hilfreich, sagen aber nicht alles über die Art der nationalen Versorgung. Deutschland steht nach Ansicht von Experten besser da als viele Vergleiche zeigen. Beitrag von Christian Beneker, freier Journalist, veröffentlicht im MDK forum 1-2021.
Die Verantwortung der Medizinischen Dienste
Ist eine besonders aufwendige Palliativversorgung notwendig, kann eine spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) verordnet oder eine Hospizversorgung beantragt werden. Dann erstellt der Medizinische Dienst im Auftrag der Krankenkassen eine Begutachtung. Beitrag von Dorothee Buschhaus, Redakteurin der MDK-Gemeinschaft, veröffentlicht im MDK forum 1-2021.
Pluspunkt Palliativkultur
Die palliative Versorgung in Pflegeheimen sollte mit dem Hospiz- und Palliativgesetz spürbar verbessert werden. Gelungen ist das bis heute längst nicht überall. Beitrag von Birgitta vom Lehn, freie Journalistin, im MDK forum 1-2021.
Tagsüber im Hospiz, abends daheim
Tageshospize bilden eine Schnittstelle zwischen ambulanter und stationärer Hospizversorgung. Ein aktuelles Forschungsprojekt an der Medizinischen Hochschule Hannover analysiert den Bestand und Bedarf. Beitrag von Larissa Nubert, Mitarbeiterin beim MDK Bayern, veröffentlicht im MDK forum 1-2021.
Wenn Kinder sterben müssen
Etwa 50.000 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in Deutschland leben mit einer unheilbaren, lebensbegrenzenden Krankheit. Rund 5.000 sterben jährlich daran. Kinderhospize unterstützen Betroffene und ihre Familien ab dem Zeitpunkt der Diagnose. Beitrag von Anja Lang, freie Journalistin, veröffentlicht im MDK forum 1-2021.
Weil Sterben auch Leben ist
Manchmal ist es ein Lied, ein Händedruck, eine Umarmung, ein Lächeln – bei der Begegnung mit sterbenden schwerstkranken Menschen kommt es darauf an, ohne Angst sein Herz zu öffnen und so womöglich einen besonderen Moment zu schaffen. Beitrag von Miriam Brenner, Bestatterin und Bloggerin, veröffentlicht im MDK forum 1-2021.