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Palliativversorgung
Die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) wurde 2007 als Leistung der gesetzlichen Krankenkassen mit dem Ziel eingeführt, die Lebensqualität und Selbstbestimmung schwerstkranker Menschen zu erhalten, zu fördern und zu verbessern und ein menschenwürdiges Leben bis zum Tod in vertrauter häuslicher Umgebung oder in stationären Pflegeeinrichtungen zu ermöglichen. Im Vordergrund steht das medizinisch-pflegerische Ziel, Symptome und Leiden zu lindern.
Die Beratung und Begutachtung der Medizinischen Dienste bei Fragen der Krankenkassen zur spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) und stationären Hospizversorgung sind in der „Begutachtungsanleitung SAPV und stationäre Hospizversorgung“ geregelt. Eine aktualisierte Fassung der Begutachtungsanleitung hat der GKV-Spitzenverband im Februar 2019 als Richtlinie nach § 282 Absatz 2 Satz 3 SGB V erlassen. Sie ist für die Medizinischen Dienste, die Krankenkassen und deren Verbände verbindlich. Diese Anleitung hat der MDS, der Vorgänger des zum 1. Januar 2022 errichteten Medizinischen Dienstes Bund, gemeinsam mit den Medizinischen Diensten, dem GKV-Spitzenverband und den Bundesverbänden der Krankenkassen erarbeitet.
Hintergrund für die Aktualisierung war das Gesetz zur Stärkung der Hospiz- und Palliativversorgung (HPG), kurz Hospiz- und Palliativgesetz, das im Dezember 2015 vom Deutschen Bundestag verabschiedet wurde. Die Vorgaben aus dem HPG wurden in den Folgejahren durch weitere Richtlinien und Beschlüsse umgesetzt, zum Beispiel in den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses zur häuslichen Krankenpflege (HKP-Richtlinie). So haben gesetzlich Versicherte zum Beispiel erstmals Anspruch auf eine Komplexleistung zur Kontrolle unterschiedlicher Krankheitssymptome (z.B. wechselnde Schmerzzustände, Übelkeit, komplizierte Wundverläufe). Diese soll helfen, flexibel auf wechselnde plötzlich auftretende Symptome zu reagieren. Auch wurde erstmals eine eigenständige Rahmenvereinbarung für die stationäre Kinderhospizversorgung geschlossen.
Durch die erweiterten Angebote hat sich die Palliativversorgung zu einem immer differenzierter werdenden Begutachtungsfeld entwickelt. Die neue „Begutachtungsanleitung Spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) und stationäre Hospizversorgung“ erläutert die medizinischen Anspruchskriterien im Bereich der SAPV und der stationären Hospizversorgung und stellt die besonderen Belange von Kindern und Jugendlichen dar. Sie strukturiert die Zusammenarbeit der Krankenkassen mit den Medizinischen Diensten und regelt die jeweiligen Aufgaben und Zuständigkeiten. Sie benennt Qualitätskriterien für die zu erstellenden Gutachten und gewährleistet damit die sozialmedizinische Beratung und Begutachtung nach einheitlichen Kriterien.
Mit der Umfirmierung des MDS in den Medizinischen Dienst Bund zum 1. Januar 2022 wurde dem Medizinischen Dienst Bund auch die gesetzliche Aufgabe übertragen, Richtlinien für die Sicherstellung einer einheitlichen Begutachtung der Medizinischen Dienste zu erlassen. Die vom GKV-Spitzenverband als Richtlinie erlassene Begutachtungsanleitung Spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) und stationäre Hospizversorgung aus Februar 2019 bleibt solange in Kraft, bis der Medizinische Dienst Bund eine überarbeitete Fassung der Richtlinie erlässt.
Der Medizinische Dienst Bund ist Mitglied der Charta zur Betreuung von schwerstkranken und sterbenden Menschen in Deutschland und unterstützt die Qualitätssicherung und Transparenz in der palliativen Versorgung.
Dem Thema Palliative Versorgung widmete sich auch das MDK forum - das Magazin der Medizinischen Dienste im Schwerpunkt der Ausgabe 1-2021.
Dokumente zum Thema
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Begutachtungsanleitung Spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) und stationäre Hospizversorgung
Fragen und Antworten zur Palliativversorgung
Ein starkes Netz fürs Lebensende
Trotz großer Fortschritte auf dem Gebiet der Palliativversorgung gibt es Handlungsbedarf: Gerade in strukturschwachen Gebieten sind noch Versorgungslücken zu schließen. Eine stärkere Koordination und Vernetzung könnte die Versorgung weiter verbessern. Und mitunter mangelt es an Aufklärung und Informationen über Angebote und Möglichkeiten der Palliativversorgung. Beitrag von Dr. Silke Heller-Jung, freie Journalistin, im MDK forum 1-2021.
Gute Palliativversorgung ist mehr als gute Palliativmedizin
Internationale Vergleiche der Palliativmedizin sind hilfreich, sagen aber nicht alles über die Art der nationalen Versorgung. Deutschland steht nach Ansicht von Experten besser da als viele Vergleiche zeigen. Beitrag von Christian Beneker, freier Journalist, veröffentlicht im MDK forum 1-2021.
Die Verantwortung der Medizinischen Dienste
Ist eine besonders aufwendige Palliativversorgung notwendig, kann eine spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) verordnet oder eine Hospizversorgung beantragt werden. Dann erstellt der Medizinische Dienst im Auftrag der Krankenkassen eine Begutachtung. Beitrag von Dorothee Buschhaus, Redakteurin der MDK-Gemeinschaft, veröffentlicht im MDK forum 1-2021.
Pluspunkt Palliativkultur
Die palliative Versorgung in Pflegeheimen sollte mit dem Hospiz- und Palliativgesetz spürbar verbessert werden. Gelungen ist das bis heute längst nicht überall. Beitrag von Birgitta vom Lehn, freie Journalistin, im MDK forum 1-2021.
Tagsüber im Hospiz, abends daheim
Tageshospize bilden eine Schnittstelle zwischen ambulanter und stationärer Hospizversorgung. Ein aktuelles Forschungsprojekt an der Medizinischen Hochschule Hannover analysiert den Bestand und Bedarf. Beitrag von Larissa Nubert, Mitarbeiterin beim MDK Bayern, veröffentlicht im MDK forum 1-2021.
Wenn Kinder sterben müssen
Etwa 50.000 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in Deutschland leben mit einer unheilbaren, lebensbegrenzenden Krankheit. Rund 5.000 sterben jährlich daran. Kinderhospize unterstützen Betroffene und ihre Familien ab dem Zeitpunkt der Diagnose. Beitrag von Anja Lang, freie Journalistin, veröffentlicht im MDK forum 1-2021.
Weil Sterben auch Leben ist
Manchmal ist es ein Lied, ein Händedruck, eine Umarmung, ein Lächeln – bei der Begegnung mit sterbenden schwerstkranken Menschen kommt es darauf an, ohne Angst sein Herz zu öffnen und so womöglich einen besonderen Moment zu schaffen. Beitrag von Miriam Brenner, Bestatterin und Bloggerin, veröffentlicht im MDK forum 1-2021.