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Neuer Pflegebedürftigkeits-begriff - der Beitrag der Medizinischen Dienste
Bereits seit vielen Jahren haben sich die Medizinischen Dienste für eine Überarbeitung des Pflegebedürftigkeitsbegriffes eingesetzt. Der MDS - der Vorgänger des zum 1. Januar 2022 errichteten Medizinischen Dienstes Bund - war daher Mitglied im Expertenbeirat, den das Bundesgesundheitsministerium zur Überarbeitung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs im Jahr 2006 eingerichtet hat. In einem Modellprojekt haben der Medizinische Dienst Westfalen-Lippe und die Universität Bielefeld einen Vorschlag für ein neues Begutachtungsinstrument erarbeitet. Dieses hat der MDS gemeinsam mit der Universität Bremen wissenschaftlich evaluiert und seine Eignung bestätigt.
2014 gab das Bundesgesundheitsministerium grünes Licht für die praktische Erprobung eines neuen Begutachtungsinstruments (Neues Begutachtungsassessment-NBA) in zwei Studien. Eine der Studien – die Praktikabilitätsstudie – haben die Medizinischen Dienste unter der Leitung des MDS durchgeführt. Dabei sind sie den Fragen nachgegangen: Wie selbstständig ist der pflegebedürftige Mensch? Und wie kann man das in der Pflegebegutachtung ermitteln? Welche Einstufung in welchen Pflegegrad folgt daraus? 86 Gutachterinnen und Gutachter der Medizinischen Dienste und von Medicproof haben das NBA bei rund 1.700 erwachsenen Antragstellern und 300 Kindern in der Pflegebegutachtung praktisch erprobt. Die Hochschule für Gesundheit in Bochum hat die Studie wissenschaftlich begleitet.
Die Ergebnisse der Praktikabilitätsstudie haben gezeigt, dass das neue Instrument geeignet ist, die Pflegebedürftigkeit umfassend festzustellen. Die Studienergebnisse hatten Einfluss auf die Reform der gesetzlichen Pflegeversicherung: Mit dem Pflegestärkungsgesetz II wurde der alte, überwiegend auf körperliche Beeinträchtigungen fokussierte Pflegebedürftigkeitsbegriff durch den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff abgelöst. Am 1. Januar 2017 ist auf dieser Grundlage ein neues Begutachtungsinstrument eingeführt worden. Die bisherigen drei Pflegestufen wurden durch fünf Pflegegrade ersetzt.
Mit den Erfahrungen aus der Erprobung konnte gezeigt werden, dass das Begutachtungsinstrument praktisch umsetzbar ist und sich für die Pflegebegutachtung eignet. Mit dem Verfahren kann die Pflegebedürftigkeit eines Menschen in allen relevanten Dimensionen abgebildet werden. Auch die beteiligten Gutachterinnen und Gutachter bewerteten das neue Verfahren positiv.
Mit der Studie konnten zudem konkrete Vorschläge für die Vorbereitung der Implementierung des Begutachtungsinstruments erarbeitet werden. Die Ergebnisse hatten damit Einfluss auf die Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs und des Begutachtungsinstruments in der gesetzlichen Pflegeversicherung ab Januar 2017.
Entwickelt wurde das neue Begutachtungsinstrument in mehreren Phasen und Projekten, an denen der MDS und der Medizinische Dienst Westfalen-Lippe wesentlich beteiligt waren. Die Projektberichte, Berichte des Begleitgremiums und des Beirats zur Überprüfung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs finden Sie gesammelt auf der Internetseite des GKV-Spitzenverbandes.
Dokumente zum Thema
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Neues Begutachtungsassessment (NBA): Praxistest bestanden
Artikel von Dr. Andrea Kimmel, MDS, Projektleiterin der NBA-Praktikabilitätsstudie, im MDK Forum 1/2015
Praktikabilitätsstudie zum Neuen Begutachtungsassessment (NBA) - Abschlussbericht
Pflegebegutachtung: Evaluation des neuen Begutachtungsverfahrens - Abschlussbericht Hauptphase II