Zahnmedizin

Der Medizinische Dienst Bund fördert die Tätigkeit und die Zusammenarbeit der zahnmedizinischen Gutachterinnen und Gutachter der Medizinischen Dienste in den Bundesländern. Dies geschieht zum Beispiel durch regelmäßige Fortbildungen für die Gutachterinnen und Gutachter mit jährlich wechselnden Themen oder durch die Mitwirkung im „Forum Zahnmedizin“ der Medizinischen Dienste. In diesem Forum tauschen sich die Zahnärztinnen und Zahnärzte der Medizinischen Dienste aus und beraten über fachliche Fragen.

Zudem unterstützt und berät der Medizinische Dienst Bund den GKV-Spitzenverband in allen zahnmedizinisch-sozialmedizinischen Fragen. Das betrifft auch die Arbeit im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA). Dabei geht es um das Gestalten einer guten, umfassenden und gleichzeitig wirtschaftlichen zahnmedizinischen Versorgung für die gesetzlich Versicherten. Im G-BA werden zahnmedizinische Methoden, etwa für die zahnmedizinischen Prävention im Kleinkindalter, im Hinblick auf Nutzen und Wirtschaftlichkeit bewertet. Geprüft wird der Umfang der Festzuschüsse zum Zahnersatz. Festgelegt wird beispielsweise, welche Heilmittel die Vertragszahnärzte zur Behandlung von Erkrankungen des Zahn-, Mund- und Kieferbereichs verordnen können.

Zum 1. Juli 2021 haben der G-BA und der Bewertungsausschuss Zahnärzte neue Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung zur parodontologischen Behandlung eingeführt. An den Arbeiten einschließlich eines Methodenbewertungsverfahrens war der MDS, der Vorgänger des Medizinischen Dienstes Bund, intensiv beteiligt. Neu ist eine umfassende Nachsorge von zwei Jahren mit Verlängerungsmöglichkeit („Unterstützende Parodontitistherapie“). Menschen mit Beeinträchtigungen und Pflegebedürftige erhalten die Parodontitis-Behandlung einschließlich Nachsorge ohne Antrags- und Genehmigungsverfahren.

Ebenfalls durch den G-BA wurde eine Behandlungsmethode für die obstruktive Schlafapnoe, die eine chronische Schlafstörung ist, eingeführt. Bei den Betroffenen führt eine zu starke Entspannung der Muskulatur der oberen Atemwege beim Einatmen dazu, dass sich die Atemwege verengen oder verschließen und dadurch die Sauerstoffzufuhr unzureichend ist. In der Folge stellen sich Tagesmüdigkeit bis hin zum „Sekundenschlaf“ ein. Das kann zu verringerter Leistungsfähigkeit und erhöhter Unfallgefährdung führen. In der Regel können die nächtlichen Atmungsstillstände durch eine Überdruckbehandlung mit Atemmaske verhindert werden. Seit Anfang 2022 steht für gesetzlich Krankenversicherte eine Alternative zur Verfügung: die zahnärztlich angefertigte Unterkieferprotrusionsschiene (UKPS). Sie verlagert den Unterkiefer nach vorn und hält dadurch die Atemwege offen. Voraussetzung für die Versorgung mit einer UKPS ist die schlafmedizinische Feststellung, dass die Überdruckbehandlung nicht erfolgreich durchgeführt werden kann. Bei der Einführung der UKPS in die vertragszahnärztliche Versorgung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss und den zahnärztlichen Bewertungsausschuss haben der Medizinische Dienst Bund und der Medizinische Dienst Niedersachsen den GKV-Spitzenverband unterstützt. Dabei wurde die Behandlungsrichtlinie erarbeitet, und die zahnärztlichen und zahntechnischen Leistungen wurden ausgestaltet.

Darüber hinaus setzt sich der Medizinische Dienst Bund für eine nachhaltige Stärkung der zahnmedizinischen Public Health ein, also für die Verbesserung der allgemeinen Mundgesundheit durch organisierte Anstrengungen in allen Gesellschafts-, Wirtschafts- und Politikbereichen. Der Download eines entsprechenden Grundsatzbeitrags fürs Bundesgesundheitsblatt steht unten zur Verfügung.

Kann die Nuckelflaschenkaries bei Kleinkindern durch intensivierte Beratungen verhindert werden? Hierzu führte der MDS ein umfangreiches Forschungsvorhaben durch, dessen Ergebnisse unter dem Titel „Gesundheitsaufklärung bei Kinderarzt und Zahnarzt – Interventionsstudie zur Effektivität der Primärprävention von Nuckelflaschenkaries“ in Buchform veröffentlicht wurden. Ein zusammenfassender Zeitschriftenbeitrag wird unten zum Download angeboten.

Ihr Ansprechpartner

Dr. Harald Strippel MSc

Dr. Harald Strippel MSc

Grundsatzberatung Medizin
Tel: +49 201 8327-126
E-Mail:

Letzte Änderung:

04.05.2022