Im Zuge der Umsetzung des MDK-Reformgesetzes, das 2019 in Kraft getreten ist, wurden die 15 Medizinischen Dienste der Kranken-versicherung (MDK) aus der Trägerschaft der Krankenversicherung gelöst und Mitte 2021 umbenannt in „Medizinischer Dienst [Land]“.
Der Medizinische Dienst Bund wurde zum 1. Januar 2022 errichtet. Dieser wird von den 15 Medizinischen Diensten in den Ländern getragen und ist Rechtsnachfolger des „Medizinischer Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e.V.“ (MDS).
Gesetzliche Krankenversicherung - Beratungen und Begutachtungen
Versichertenbezogene Beratungen und Begutachtungen der Medizinischen Dienste für die GKV - Anzahl im Jahr 2020 nach Anlässen
Arbeitsunfähigkeit |
986.000 |
---|---|
Krankenhausabrechnungsprüfungen |
1.926.000 |
Weitere Krankenhausleistungen |
229.000 |
Leistungen zur Rehabilitation |
328.000 |
Hilfsmittel |
276.000 |
Häusliche Krankenpflege, Haushaltshilfen, |
152.000 |
Vorsorgeleistungen |
55.000 |
Neue oder unkonventionelle Untersuchungs- |
108.000 |
Heilmittel |
47.000 |
Psychotherapeutische Leistungen |
13.000 |
Zahnmedizinische Leistungen |
11.000 |
Behandlungsfehler |
14.000 |
Sonstige Anlässe |
139.000 |
Gesamt |
4.286.000 |
Im Pandemiejahr wurde die Prüftätigkeit des Medizinischen Dienstes eingeschränkt. So z.B. im Bereich der Abrechnungsprüfungen. Mit dem COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz wollte der Gesetzgeber die stationäre Versorgung in der Pandemie sicherstellen und hat die maximal zulässige Prüfquote bei Krankenhausabrechnungsprüfungen auf fünf Prozent für das Jahr 2020 festgelegt. So erfolgten 2020 etwa ein Drittel weniger Prüfungen als in 2019.