Im Zuge der Umsetzung des MDK-Reformgesetzes, das 2020 in Kraft getreten ist, wurden die 15 Medizinischen Dienste der Kranken-versicherung (MDK) aus der Trägerschaft der Krankenversicherung gelöst und Mitte 2021 umbenannt in „Medizinischer Dienst [Land]“.
Der Medizinische Dienst Bund wurde zum 1. Januar 2022 errichtet. Dieser wird von den 15 Medizinischen Diensten in den Ländern getragen und ist Rechtsnachfolger des „Medizinischer Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e.V.“ (MDS).
Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie gelten zum Teil abweichende Regelungen für die Pflegebegutachtung durch die Medizinischen Dienste. Weitere Informationen finden Sie hier