0,00 €
Expertenstandards nach § 113a SGB XI
Expertenstandards sind Instrumente, die entscheidend zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität in der Pflege beitragen. Sie berücksichtigen pflegewissenschaftliche Erkenntnisse als auch pflegepraktische Erfahrungen gleichermaßen und definieren Ziele und Maßnahmen bei relevanten Themenbereichen der ambulanten und stationären pflegerischen Versorgung. Bislang gibt es acht unabhängig von einer Beauftragung nach § 113a SGB XI durch das Deutsche Netzwerk für Qualitätsentwicklung in der Pflege (DNQP) entwickelte Expertenstandards in der Pflege: zur Dekubitusprophylaxe, zum Entlassungsmanagement, zum Schmerzmanagement, zur Sturzprophylaxe, zur Förderung der Harnkontinenz, zur Versorgung chronischer Wunden, zum Ernährungsmanagement, zur Beziehungsgestaltung in der Pflege bei Menschen mit Demenz und zur Mundgesundheit.
Der Qualitätsausschuss Pflege ist für die Entwicklung und Aktualisierung wissenschaftlich fundierter und fachlich abgestimmter Expertenstandards nach § 113a SGB XI zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität in der Pflege zuständig. Der Auftrag zur Entwicklung des ersten Expertenstandards nach § 113a SGB XI wurde im März 2013 an das DNQP vergeben. Der Expertenstandard befasst sich mit dem Thema „Erhaltung und Förderung der Mobilität“. Viele pflegebedürftige Menschen können sich nicht selbstständig bzw. nur stark eingeschränkt bewegen. Mobil zu sein, trägt für Pflegebedürftige jedoch entscheidend zur Gesundheit und Lebensqualität bei.
Der fachlich konsentierte Entwurf des Expertenstandards „Erhaltung und Förderung der Mobilität“ wurde bis 2016 von einem Wissenschaftlerteam der Universität Bremen im Auftrag der Vertragsparteien nach § 113 SGB XI modellhaft implementiert. Die Erprobung ergab, dass der Expertenstandard praxistauglich ist und die Kosten für die Einführung gering sind. Eine Wirksamkeit konnte zunächst nicht nachgewiesen werden. Der Expertenstandard wird zur freiwilligen Umsetzung empfohlen.
Inzwischen liegt eine aktualisierte Fassung des Expertenstandards "Erhaltung und Förderung der Mobilität" vor. Die Aktualisierung hat lediglich zu geringfügigen Änderungen am Expertenstandard geführt. In einem weiteren Schritt soll im Jahr 2022 eine wissenschaftliche Begleitforschung mit dem Ziel der verbindlichen Einführung des Expertenstandards beauftragt werden.
Dokumente zum Thema
Folgender Artikel wurde dem Warenkorb hinzugefügt:
Expertenstandard nach § 113a SGB XI „Erhaltung und Förderung der Mobilität in der Pflege“
Aktualisierung 2020
Ergebnisse der Literaturanalyse zur Aktualisierung des Entwurfs des Expertenstandards „Erhaltung und Förderung der Mobilität in der Pflege“
Modellhafte Implementierung des Expertenstandard-Entwurfs „Erhaltung und Förderung der Mobilität in der Pflege“
Expertenstandard nach § 113a SGB XI: Erhaltung und Förderung der Mobiltät in der Pflege
Abschlussbericht des Deutschen Netzwerkes für Qualitätsentwicklung in der Pflege (DNQP), 13. Juni 2014
Anlagenband zu den Ergebnissen der Literaturanalyse zum Expertenstandard "Erhaltung und Förderung der Mobilität"
Institut für Pflegewissenschaft an der Uni Bielefeld, 20. September 2013
Vereinbarung nach § 113a Abs. 2 Satz 2 SGB XI über die Verfahrensordnung zur Entwicklung von Expertenstandards zur Sicherung und Weiterentwicklung in der Pflege vom 30. März 2009