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Außerklinische Intensivpflege
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Kostenabgrenzungs-Richtlinien - gültig ab 1. April 2025
Wenn Versicherte ambulante Leistungen der Pflegeversicherung erhalten und darüber hinaus einen besonders hohen Bedarf an medizinischer Behandlungspflege haben, werden die Kosten für die ambulante Pflege nach SGB XI und die Kosten für Behandlungspflege oder außerklinische Intensivpflege nach SGB V auf die Pflegeversicherung und die Krankenversicherung aufgeteilt. Die Kostenabgrenzungs-Richtlinien regeln differenziert nach Pflegegrad, für wie viele Minuten pro Tag die Pflegeversicherung die Kosten zu tragen hat. Die Richtlinien wurden am 5. März 2025 vom Medizinischen Dienst Bund erlassen, am 26. März 2025 vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) genehmigt und treten am 1. April 2025 in Kraft. Sie lösen die Kostenabgrenzungs-Richtlinien vom 27. November 2023 ab.
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Qualitätsprüfungs-Richtlinien häusliche Krankenpflege und außerklinische Intensivpflege (QPR-HKP und AKI). Gültig ab 13.07.2024
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Begutachtungsanleitung außerklinische Intensivpflege – BGA AKI
Die BGA AKI ist vom Bundesministerium für Gesundheit am 15. September 2023 genehmigt worden und am 26. September 2023 in Kraft getreten. Die vom Gemeinsamen Bundeausschuss bis zum 31. Dezember 2024 befristete „Soll-Regelung“ zur Potenzialerhebung wird bei der Begutachtung berücksichtigt. Nach der „Soll-Regelung“ ist in dieser Übergangszeit bei beatmeten oder trachealkanülierten Versicherten eine ärztliche Verordnung auch ohne die vorherige Erhebung des Potenzials für eine Beatmungsentwöhnung oder Entfernung der Trachealkanüle zulässig, wenn aufgrund fehlender ärztlicher Ressourcen eine Potenzialerhebung nicht möglich ist.
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Fragen und Antworten zur außerklinischen Intensivpflege
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Kostenabgrenzungs-Richtlinien - gültig bis 31. März 2025
Wenn Versicherte ambulante Leistungen der Pflegeversicherung erhalten und darüber hinaus einen besonders hohen Bedarf an medizinischer Behandlungspflege haben, werden die Kosten für die ambulante Pflege nach SGB XI und die Kosten für Behandlungspflege oder außerklinische Intensivpflege nach SGB V auf die Pflegeversicherung und die Krankenversicherung aufgeteilt. Die Kostenabgrenzungs-Richtlinien regeln, differenziert nach Pflegegrad, für wie viele Minuten pro Tag die Pflegeversicherung die Kosten zu tragen hat. Die Richtlinien wurden am 29. September 2023 vom Medizinischen Dienst Bund erlassen und sind am 25. November 2023 in Kraft getreten. Sie lösen die Kostenabgrenzungs-Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes vom 16. Dezember 2016 ab. Das Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz (GKV-IPReG) hatte eine Anpassung der Richtlinien erforderlich gemacht. Die Anpassungen betreffen im Wesentlichen redaktionelle Änderungen. Änderungen in der Versorgung der Versicherten ergeben sich dadurch nicht.