Pressemitteilungen 2025

  • Artikel: Mangelnde Patientensicherheit kostet Milliarden Euro

    Pressemitteilung

    Berlin/Essen, 30. Oktober 2025

    12.304 fachärztliche Gutachten zu vermuteten Behandlungsfehlern hat der Medizinische Dienst im Jahr 2024 bundesweit erstellt. In jedem 4. Fall (3.301 Fälle) stellten die Gutachterinnen und Gutachter einen Behandlungsfehler mit Schaden fest. In jedem 5. Fall (2.825 Fälle) war der Fehler ursächlich für den erlittenen Schaden. Das geht aus der ak-tuellen Jahresstatistik zur Behandlungsfehlerbegutachtung hervor, die der Medizinische Dienst heute in Berlin vorgestellt hat. Unsichere Versorgung hat nicht nur Folgen für die geschädigten Patientinnen und Patienten; sie kostet das Gesundheitssystem Milliarden Euro. Maßnahmen zur Stärkung der Patientensicherheit sind unverzichtbar und gesetzlich verpflichtend umzusetzen.

  • Das wissenschaftliche Team des IGeL-Monitors hat untersucht, ob eine Lasertherapie Nagelpilz vollständig beseitigen und so das Wachstum gesunder Nägel ermöglichen kann. Der IGeL-Monitor bewertet diese Individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) mit „unklar“. In der insgesamt recht dünnen Studienlage fanden sich weder Hinweise für einen Nutzen, noch für einen Schaden.

     

  • Aus Anlass der ersten Lesung eines Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege sagt Carola Engler, Stellvertretende Vorstandsvorsitzende des Medizinischen Dienstes Bund:

    „Der Medizinische Dienst Bund begrüßt die Zielsetzung, die pflegerische Versorgung durch die Stärkung der Attraktivität des Pflegeberufs und eine Optimierung der pflegerischen Versorgungsstrukturen zu verbessern. Wir unterstützen ausdrücklich die Kompetenzerweiterung bei Pflegefachpersonen. ...

  • Der Medizinische Dienst Bund hat die Richtlinien für die Qualitätsprüfung in ambulanten Pflegediensten veröffentlicht. Sie wurden am 19. Mai 2025 vom Medizinischen Dienst Bund erlassen und am 7. August 2025 vom Bundesministerium für Gesundheit genehmigt. Die Richtlinien treten am 1. Juli 2026 in Kraft.

  • Jedes Jahr geben gesetzlich Versicherte mindestens 2,4 Milliarden Euro für Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) aus, die privat von ihnen zu bezahlen sind – knapp 400 Millionen Euro davon allein für orthopädische Leistungen. Daher hat das wissenschaftliche Team des IGeL-Monitors weit verbreitete IGeL im Bereich der Orthopädie bewertet. Fazit: Hyaluronsäure-Injektionen bei Knie- und Hüftgelenksarthrose werden mit „negativ,“ die Stoßwellentherapie bei Tennisarm und Kalkschulter mit „unklar“ bewertet. Nötig sind verpflichtende unabhängige wissenschaftsbasierte Informationen zu IGeL in den Praxen.

  • Das wissenschaftliche Team des IGeL-Monitors ist erneut der Frage nachgegangen, ob Hyaluronsäure-Injektionen Beschwerden im Knie lindern, die durch Arthrose entstehen. Außerdem hat es erstmals Hyaluronsäure-Injektionen bei Hüftgelenksarthrose unter die Lupe genommen. Der IGeL-Monitor bewertet diese beiden Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) mit „negativ“: Die Injektionen sind mit einem erhöhten Risiko von Nebenwirkungen verbunden, ohne dass sie einen Nutzen für die Patientinnen und Patienten haben.

     

  • Das wissenschaftliche Team des IGeL-Monitors hat erneut geprüft, ob die extrakorporale Stoßwellentherapie Beschwerden bei einer Kalkschulter oder beim Tennisarm lindern kann. Beide Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) bewertet der IGeL-Monitor mit „unklar“: Die bisherigen Studien erlauben keine verlässlichen Aussagen zur Wirksamkeit oder zu möglichen Schäden.

  • Das wissenschaftliche Team des IGeL-Monitors ist erneut der Frage nachgegangen, ob Untersuchungen der Brust mit Ultraschall oder Magnetresonanztomografie (MRT) dazu beitragen können, brustkrebsbedingte Symptome oder Schmerzen zu verringern oder zu vermeiden, die gesundheitsbedingte Lebensqualität zu verbessern, oder zu verhindern, dass Frauen an Brustkrebs sterben. Der IGeL-Monitor bewertet diese beiden Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) mit „unklar“, weil keine aussagekräftigen Studien zu ihrem Nutzen und Schaden gefunden werden konnten.

     

  • Der Medizinische Dienst hat heute den ersten „Report Pflegebedürftigkeit“ vorgestellt:

    Die Anzahl der Pflegebedürftigen hat sich seit 2014 auf 5,6 Millionen Menschen verdoppelt. Tendenz weiter steigend. Die Anzahl der Pflegebegutachtungen beim Medizinischen Dienst ist auf über 3 Millionen angewachsen. Der Medizinische Dienst spricht sich für eine Modernisierung der Pflegebegutachtung aus, damit für die Versicherten auch in Zukunft der zeitnahe Zugang zu einer möglichst bedarfsgerechten pflegerischen Versorgung sichergestellt werden kann.

  • Artikel: Pflegebegutachtung kommt bei den Versicherten gut an

    Pressemitteilung

    Berlin/Essen, 15. April 2025

    Die bundesweite Versichertenbefragung des Medizinischen Dienstes bestätigt hohe Zufriedenheitswerte: 86,5 Prozent der pflegebedürftigen Menschen gaben bei der anonymisierten Befragung an, mit der Pflegebegutachtung im Hausbesuch zufrieden zu sein; 83,6 Prozent sind es mit der Begutachtung durch ein strukturiertes Telefoninterview. Die Versichertenbefragung wird jährlich von einer externen wissenschaftlichen Stelle ausgewertet. Der Gesamtbericht zu der bundesweiten Befragung und die Berichte zu den regionalen Ergebnissen wurden heute veröffentlicht. Diese geben wichtige Hinweise zur zukunftsfesten Weiterentwicklung der Begutachtung: Digitalisierung nutzen und bedarfsgerechte Versorgungsplanung für die Versicherten sicherstellen.

  • Der gestern veröffentlichte Koalitionsvertrag sieht die Fortführung der Krankenhausreform und eine große Pflegereform vor. Im Fokus muss die Sicherstellung und Verbesserung der Versorgungsqualität für die Patientinnen und Patienten stehen. Dies ist aufgrund der demografischen Entwicklung notwendiger denn je.

  • Das wissenschaftliche Team des IGeL-Monitors ist erneut der Frage nachgegangen, ob Lichttherapie die Symptome einer saisonalen Depression (umgangssprachlich auch Winterdepression) lindern kann und bewertet diese IGeL nach wie vor mit „tendenziell positiv“. Zusätzlich hat das Team geprüft, ob sich Lichttherapie auch zur Vorbeugung von Symptomen einer Winterdepression bei Menschen, die in der Vergangenheit bereits daran gelitten haben, eignet und bewertet diese IGeL mit „unklar“.

     

  • Die Dünnschichtzytologie zur Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs ist im Rahmen der regulären Krebsfrüherkennungsuntersuchungen eine Kassenleistung. Dennoch bieten ärztliche Praxen sie häufig zusätzlich als Individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) an, die von den Patientinnen selbst zu bezahlen ist. Laut IGeL-Report 2024 ist der „Abstrich zur Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs (Dünnschichtzytologie)“ die vierthäufigste in Anspruch genommene IGeL. In einem Informationstext klärt der IGeL-Monitor über die Früherkennungsuntersuchung auf und erläutert, in welchen Fällen es sich um eine IGeL handelt.

     

  • Artikel: Medizinischer Dienst Bund nun auf Bluesky

    Pressemitteilung

    Essen/Berlin, 3. Februar 2025

    Ab sofort kommuniziert der Medizinische Dienst Bund auf den Plattformen Bluesky und LinkedIN. Der Medizinische Dienst Bund hat entschieden, seine Aktivitäten auf der Plattform X einzustellen.

  • Das wissenschaftliche Team des IGeL-Monitors hat drei Verfahren mit „tendenziell negativ“ bewertet, die Blasen- oder Nierenkrebs frühzeitig erkennen sollen: Analysen des Urins und eine Ultraschalluntersuchung zur Früherkennung von Blasenkrebs sowie eine Ultraschalluntersuchung der Nieren zur Früherkennung von Nierenkrebs. Zu keinem der Verfahren fanden sich Studien, die Hinweise auf einen Nutzen oder einen direkten Schaden dieser Untersuchung geben, allerdings sind indirekte Schäden möglich.

  • Der langjährige stellvertretende Leiter des IQWiG, Privatdozent Dr. med. Stefan Lange, wird ab 1. April 2025 als Bereichsleiter Evidenzbasierte Medizin beim Medizinischen Dienst Bund tätig sein.

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