Pflegebedürftigkeit

  • Richtlinien des Medizinischen Dienstes Bund zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit nach dem SGB XI vom 21. August 2024

    Richtlinien / Grundlagen der Begutachtung

    In den Begutachtungs-Richtlinien wurde die Möglichkeit ergänzt, telefonische Pflegebegutachtungen auch per Videotelefonie durchführen zu können. Die Grundlage für diese Option wurde mit dem Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (Digital-Gesetz) geschaffen, das am 26. März 2024 in Kraft getreten ist. Die Begutachtungs-Richtlinien lösen die Richtlinien vom 21. Dezember 2023 ab.

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  • Übersicht über zentrale Änderungen in den Begutachtungs-Richtlinien

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  • Das neue Begutachtungsinstrument: Die Selbstständigkeit als Maß der Pflegebedürftigkeit

    Fachinformation

    Die Broschüre erläutert ausführlich und anhand von Fallbeispielen das neue Begutachtungsinstrument mit dem ab 1. Januar 2017 der Grad der Pflegebedürftigkeit festgestellt wird. Darüber hinaus werden auch Fragen zum Begutachtungsverfahren erläutert.

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  • SPRINT-Studie: Die Videobegutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit – Potenziale und Voraussetzungen (Dezember 2022)

    Abschlussbericht

    Die Studie wurde Ende 2021 gestartet mit dem Ziel, Potenziale und Voraussetzungen der Videobegutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit auszuloten. Ausgehend von den Ergebnissen startet im April 2024 eine Erprobungsstudie, in der die Eignung der videobasierten Pflegebegutachtung auf einer breiten Datenbasis untersucht wird. Die Studie wird vom GKV-Spitzenverband gefördert und als Modellprojekt nach § 8 Absatz 3 SGB XI von der Universität Bremen sowie dem Medizinischen Dienst Bund und dem Kompetenz Centrum Geriatrie in Kooperation mit den Medizinischen Diensten durchgeführt.

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  • Arbeitshilfe zur Anwendung der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) in der sozialmedizinischen Beratung und Begutachtung (Arbeitshilfe „ICF“)

    Richtlinien / Grundlagen der Begutachtung

    In der Arbeitshilfe werden einerseits die Grundzüge der ICF und das ihr zugrundeliegende bio-psycho-soziale Modell vorgestellt und andererseits kapitelweise die Anwendung der beiden Systematiken auf verschiedene wichtige Begutachtungssektoren (Vorsorge und Rehabilitation, Arbeitsunfähigkeit, Pflegebedürftigkeit, Hilfsmittel, Heilmitteil) aufgezeigt.

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  • Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes zur Dienstleistungsorientierung im Begutachtungsverfahren (Dienstleistungs-Richtlinien – Die-RiLi)

    Richtlinien / Grundlagen der Begutachtung

    Die Richtlinien zur Dienstleistungsorientierung im Pflege-Begutachtungsverfahren stellen verpflichtende, bundesweit einheitliche Verhaltensgrundsätze auf und erhöhen die Transparenz des Begutachtungsverfahrens für die Versicherten.

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