Aktuelle Meldungen
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Am 26. September tritt die Begutachtungsanleitung „Außerklinische Intensivpflege“ des Medizinischen Dienstes Bund in Kraft. Sie regelt Details zur Begutachtung des Medizinischen Dienstes bei ärztlich verordneter außerklinischer Intensivpflege.
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Am 17. September, dem Internationalen Tag der Patientensicherheit, hat der IGeL-Monitor eine Folge des IGeL-Podcasts veröffentlicht, die sich um den Stellenwert von Patientensicherheit in Deutschland dreht. Dabei geht der Vorstandsvorsitzende des Medizinischen Dienstes Bund, Dr. Stefan Gronemeyer, unter anderem auf die Begutachtung des Medizinischen Dienstes bei Behandlungsfehler-Vorwürfen ein.
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Die heutige Folge des IGeL-Podcasts widmet sich dem Thema „Long-/Post-COVID: Was hilft gegen die Symptome?“ Vier Therapieverfahren hat der IGeL-Monitor bewertet. Über die Ergebnisse diskutieren die Nephrologin Prof. Dr. Julia Weinmann-Menke und Dr. Michaela Eikermann, Leiterin des IGeL-Monitors.
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Die Medizinischen Dienste setzen die Qualitätsprüfungen in der Langzeitpflege bundesweit einheitlich und mit großer Verantwortung um. Das zeigt der Bericht über die bundesweite Qualitätssicherung der Pflege-Qualitätsprüfungen im Jahr 2022, den der Medizinische Dienst Bund veröffentlicht hat.
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Die heutige Folge des IGeL-Podcasts dreht sich darum, wie Patientinnen und Patienten ihre Interessen in die Arbeit des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) einbringen können. Als höchstes Gremium der Gesundheitsselbstverwaltung in Deutschland trifft der G-BA wichtige Entscheidungen für die gesundheitliche Versorgung der Versicherten.
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Wie kommen die Bewertungen des IGeL-Monitors zustande? Welche Methodik nutzt das Team des IGeL-Monitors, und vor welchen Herausforderungen stehen die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler? Darum geht es in der heutigen Folge des IGeL-Podcasts mit Dr. Michaela Eikermann, Leiterin des IGeL-Monitors.
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Der Medizinische Dienst Niedersachsen und der Medizinische Dienst Bremen haben rund zwei Wochen nach einem Angriff auf ihre IT-Systeme den Betrieb schrittweise wieder aufgenommen und sind wieder per Telefon, E-Mail und über die üblichen Datenaustauschformate erreichbar. Die Dienste bitten um Verständnis, dass sich die Abläufe erst in den nächsten Tagen wieder normalisieren werden.
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Im Zuge der aktualisierten StrOPS-Richtline 2023 hat der Medizinische Dienst den dazugehörigen Begutachtungsleitfaden angepasst und veröffentlicht diesen auf www.md-bund.de und www.medizinischerdienst.de.
Der Begutachtungsleitfaden in der Fassung vom 15.Mai 2023 beinhaltet insbesondere folgende Änderungen im Vergleich zur Vorversion:
Die neue Struktur der StrOPS-RL 2023 und das geänderte Vorgehen bei erstmaliger oder erneuter Leistungserbringung sowie bei erstmaliger Vergütungsrelevanz wurden übernommen. Zwei neue Flowcharts zum Ablauf dieser Prüfungen wurden eingefügt. Alle Flowcharts wurden in ein neues Layout überführt...
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Artikel: „Mitreden, beteiligen, mitwirken“: Die Idee der partizipativen Gesundheitsforschung
IGEL-PODCAST
Die heutige Folge des IGeL-Podcast dreht sich um die partizipative Gesundheitsforschung. Dahinter steht die Idee, Menschen, deren Arbeits- oder Lebensverhältnisse Gegenstand der Forschung sind, als Partnerinnen und Partner auf Augenhöhe direkt am Forschungsprozess zu beteiligen. Ziel ist es, neue Erkenntnisse zu erhalten und Veränderungen anzustoßen, mit denen die Gesundheit und das Wohlbefinden von Menschen gefördert und die gesundheitliche Chancengleichheit gestärkt werden können.
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Ab sofort können Krankenhäuser bei den Medizinischen Diensten die Begutachtung von Strukturmerkmalen von abrechnungsrelevanten Operationen- und Prozedurenschlüsseln (OPS) beantragen. Grundlage dafür ist die Richtlinie „Regelmäßige Begutachtungen zur Einhaltung von Strukturmerkmalen von OPS-Kodes nach § 275d SGB V (StrOPS-RL) (OPS-Version 2023)“. Diese wurde vom Medizinischen Dienst Bund im Februar 2023 erlassen und am 21. April 2023 vom Bundesministerium für Gesundheit genehmigt.
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Die heutige Folge des IGeL-Podcast gibt Einblicke in den oft verworrenen IGeL-Markt. Diskutiert und kommentiert werden die Ergebnisse des IGeL-Reports 2023 – einer repräsentativen Befragung von rund 6.000 Versicherten zu deren Erfahrungen mit Selbstzahlerleistungen (IGeL) in der ärztlichen Praxis.
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Die StrOPS-Richtlinie 2023 steht kurz vor der Genehmigung durch das Bundesgesundheitsministerium. Im Richtlinienentwurf des Medizinischen Dienstes Bund ist vorgesehen, dass Krankenhäuser Anträge für Planungsprüfungen letztmalig am 30. April 2023 stellen können.
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Vor 25 Jahren traf sich eine Gruppe engagierter Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, um das Gesundheitssystem in Deutschland grundlegend zu verändern. Ihr Leitgedanke war: Evidenz statt Eminenz. Warum das damals wichtig war, wie sich die Gesundheitslandschaft in Deutschland seitdem verändert hat, welche neuen Aufgabenfelder entstanden und wohin die Reise in Zukunft gehen soll, darum geht es in der heutigen Sonderfolge des IGeL-Podcasts.
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Wie müssen sich Evidenzbasierte Medizin und Gesundheitspolitik aufstellen, um die gesundheitlichen Folgen des Klimawandels aufzufangen, zu bekämpfen und auszugleichen? Welche Rolle spielen Studien, Gesundheitsdaten und Evidenz? Darum geht es heute im IGeL-Podcast des IGeL-Monitors.
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In der heute erschienenen Folge des IGeL-Podcast geht es um Selbstzahlerleistungen (IGeL), deren Kosten von den Kassen übernommen werden, und Kassenleistungen, die Versicherte selbst bezahlen müssen.
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Um den Umgang mit Selbstzahlerleistungen (IGeL) in der ärztlichen Praxis dreht sich die neue Folge des IGeL-Podcast. Welche Rechte haben Versicherte und welche Regeln müssen Ärztinnen und Ärzte beachten, wenn sie IGeL anbieten wollen?
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Artikel: Pflege zukunftsfest gestalten
EXPERTENFORUM PFLEGE 16. MÄRZ 2023
Unter dem Motto „Pflege zukunftsfest gestalten“ findet das Expertenforum Pflege des Medizinischen Dienstes Bund in Präsenz am 16. März 2023 in Berlin statt.
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Der Gesundheitsmarkt wird digitaler. Und Versicherte müssen sich darauf einstellen. Der heute erschienene IGeL-Podcast geht den Fragen nach, was digitale Gesundheitskompetenz bedeutet, welche digitalen Fähigkeiten dahinterstecken und in welchen Bereichen des Gesundheitswesens sie benötigt werden.
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Der Medizinische Dienst Bund hat dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) den Bericht über die Qualitätskontrollen des Medizinischen Dienstes in Krankenhäusern im Jahr 2021 vorgelegt. Der Bericht wurde vom G-BA auf seiner Internetseite veröffentlicht.
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Artikel: IGeL-Podcast „Umstrittene Homöopathie: Als Kassenleistung vor dem Aus – als IGeL okay?“
AKTUELL
Gesundheitsminister Lauterbach will die Homöopathie als Kassenleistung verbieten. Sie habe – so seine Worte – in einer wissenschaftsbasierten Gesundheitspolitik keinen Platz. Aus diesem Anlass dreht sich der heute erschienene IGeL-Podcast vom IGeL-Monitor um die Homöopathie.
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Im Zuge der aktualisierten StrOPS-Richtline 2022 hat der Medizinische Dienst den dazugehörigen Begutachtungsleitfaden angepasst.
Folgende Änderungen sind erfolgt: Die neue Gliederung der Antragsarten wurde übernommen. Die neuen Antrags- und Prüfungsarten, insbesondere das zweizeitige Prüfverfahren mit einer Planungsprüfung und einer anschließenden Strukturprüfung nach Planungsprüfung, werden anhand ergänzender Hinweise sowie praktischer Beispiele erläutert. Zur Veranschaulichung von Gemeinsamkeiten und Unterschieden der Prüfverfahren wurden neue Tabellen aufgenommen.
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86,7 Prozent der pflegebedürftigen Menschen und ihre Angehörigen sind mit der persönlichen Begutachtung mit Hausbesuch durch den Medizinischen Dienst zufrieden. 86,5 Prozent sind mit der telefonischen Pflegebegutachtung zufrieden. Das ist das Ergebnis der bundesweiten Versichertenbefragung, die eine unabhängige wissenschaftliche Stelle im Auftrag des Medizinischen Dienstes für das Jahr 2021 durchgeführt hat. Der Medizinische Dienst Bund veröffentlicht heute die bundesweiten Ergebnisse der Versichertenbefragung, für die insgesamt über 24.000 Fragebögen ausgewertet wurden.
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Der MDS hat die bundesweit einheitlichen Maßgaben für Pflegebegutachtungen während der Covid-19-Pandemie aktualisiert. In diesen ist geregelt, unter welchen Schutz- und Hygienemaßnahmen die persönliche Pflegebegutachtung im Hausbesuch erfolgt und in welchen Fällen darauf verzichtet werden kann.
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Die Medizinischen Dienste haben den Begutachtungsleitfaden zu den Strukturprüfungen im Krankenhaus überarbeitet. Hintergrund sind die Klarstellungen, die das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) Ende Oktober veröffentlicht hat.
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Artikel: Expertenforum Pflege – Lehren aus der Pandemie
VERANSTALTUNG AM 11. NOVEMBER 2021
Die Corona-Pandemie hat ein Schlaglicht auf die pflegerische Versorgung geworfen: Pflegebedürftige Menschen, Angehörige und Mitarbeitende in der Pflege traf die Pandemie unvorbereitet. Vielerorts kam es zu Infektionen, schweren Erkrankungen und Todesfällen. In der ambulanten Versorgung brachen Unterstützungsangebote weg und Pflegebedürftige waren der Isolation ausgesetzt. Welche Lehren sind daraus zu ziehen? Wie können sich Pflege und Pflegeversicherung weiterentwickeln? Und wie kommen wir durch die vierte Welle?
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Artikel: Expertenforum Pflege: Lehren aus der Pandemie – wie geht es weiter?
VERANSTALTUNG AM 11. NOVEMBER 2021
Am 11. November 2021 veranstaltet der MDS in Berlin ein Expertenforum Pflege zum Thema „Lehren aus der Pandemie – wie geht es weiter mit der Pflege?“. Das Expertenforum ist als Präsenzveranstaltung mit der Möglichkeit der Online-Teilnahme geplant.
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Am 7. September hat die Gemeinschaft der Medizinischen Dienste den Begutachtungsleitfaden zur MD-Qualitätskontroll-Richtlinie aktualisiert. Der Begutachtungsleitfaden wurde in Anlage 1 um zwei Strukturmerkmal-bewertungen (SMB) mit den Nrn. 33 und 34 ergänzt (Seite 48 und 71 bis 74).
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Die Medizinischen Dienste haben ihr Informationspapier mit Fragen und Antworten zu den Anträgen von Krankenhäusern auf eine OPS-Strukturprüfung ergänzt. Die Fragen und Antworten beziehen sich auf Verfahrensfragen im Zusammenhang mit der am 27. Mai veröffentlichten Richtlinie des MDS „Regelmäßige Begutachtungen zur Einhaltung von Strukturmerkmalen von OPS-Kodes nach § 275d SGB V (StrOPS-Richtlinie)“.
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In einem Informationspapier beantwortet die Gemeinschaft der Medizinischen Dienste Fragen und Antworten zu den Anträgen von Krankenhäusern auf eine OPS-Strukturprüfung. Die Fragen und Antworten beziehen sich auf Verfahrensfragen im Zusammenhang mit der am 27. Mai veröffentlichten Richtlinie des MDS „Regelmäßige Begutachtungen zur Einhaltung von Strukturmerkmalen von OPS-Kodes nach § 275d SGB V (StrOPS-Richtlinie)“. Inhaltliche Auslegungsfragen zu Strukturmerkmalen des Operationen- und Prozedurenschlüssels (OPS) sind nicht Gegenstand dieser Fragen und Antworten.
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Der MDS hat mit Zustimmung des Bundesministeriums für Gesundheit und in Abstimmung mit den Medizinischen Diensten die Antragsfrist für bis zum 30. Juni 2021 von Krankenhäusern zu stellende Anträge auf OPS-Strukturprüfungen um sechs Wochen auf den 15. August 2021 verlängert.
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Der GKV-Spitzenverband hat eine überarbeitete Fassung der Richtlinien zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit beschlossen. Diese gilt ab sofort für alle Pflege-Begutachtungen. Die Begutachtungs-Richtlinien wurden überarbeitet, um die Erfahrungen der Medizinischen Dienste mit dem seit dem 1. Januar 2017 geltenden Pflegebedürftigkeitsbegriff und dem damit verbundenen Begutachtungsverfahren zu berücksichtigen.
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Bis Ende 2021 werden Qualitätsprüfungen in Einrichtungen der Tagespflege auf der Grundlage der Qualitätsprüfungs-Richtlinien Teil 2 - stationäre Pflege durchgeführt. Die darin enthaltenen Prüfkriterien, die für die Tagespflege nicht zutreffen, werden nicht geprüft. Die neuen Qualitätsprüfungs-Richtlinien für die Tagespflege treten am 1. Januar 2022 in Kraft.
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Der Verwaltungsrat des Medizinischen Dienstes Bund wird sich am 29. April 2021 in öffentlicher Sitzung konstituieren. Der mit insgesamt 23 Frauen und Männern aus den Vertretergruppen der Krankenversicherung und der Patienten- und Betroffenenverbände sowie der Ärzteschaft und der Pflegeberufe besetzte Verwaltungsrat des Medizinischen Dienstes Bund wurde am 30. März 2021 in der gesetzlich vorgesehenen Entsandtenversammlung gewählt.
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88,5 Prozent der pflegebedürftigen Menschen sind mit der Begutachtung durch die Medizinischen Dienste zufrieden. Das ist das Ergebnis einer bundesweiten Versichertenbefragung, die eine externe wissenschaftliche Stelle im Auftrag der Medizinischen Dienste durchgeführt hat. Die Berichte über die regionalen Ergebnisse sowie einen Gesamtbericht zu den bundesweiten Ergebnissen hat der Medizinische Dienst des GKV-Spitzenverbandes (MDS) heute veröffentlicht. Insgesamt wurden 7.700 Fragebögen aus dem Jahr 2020 ausgewertet.
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Der MDS hat die Daten aus mehr als 28.000 Qualitätsprüfungen in stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen ausgewertet und im sechsten Pflege-Qualitätsbericht veröffentlicht. Dabei wurde die Versorgungsqualität bei über 200.000 pflegebedürftigen Menschen untersucht. Der Bericht bezieht sich auf Prüfungen der Medizinischen Dienste und des Prüfdienstes der privaten Krankenversicherung im Jahr 2019. In den Bericht sind zudem erstmals Daten aus Qualitätsprüfungen eingeflossen, die nach dem neuen Prüfverfahren für die stationäre Pflege in der Zeit von November 2019 bis März 2020 erfolgt sind.
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Die Bundesregierung und die Landesregierungen haben am 3. März die stufenweise Öffnung der Pandemie bedingten Lockdown-Maßnahmen beschlossen. Vor diesem Hintergrund werden die Medizinischen Dienste im März 2021 die Pflegebegutachtungen im häuslichen Umfeld und die Qualitätsregelprüfungen in der ambulanten und stationären Pflege behutsam wieder aufnehmen. Darauf haben sich der GKV-Spitzenverband und die Medizinischen Dienste in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Gesundheit und dem Verband der Privaten Krankenversicherung verständigt.
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Vor dem Hintergrund der durch Bundesregierung und Landesregierungen verlängerten und weitergehenden Kontaktbeschränkungen zur Eindämmung der Corona-Infektionszahlen finden bis zum 7. März keine persönlichen Pflegebegutachtungen statt. Die Einstufung in Pflegegrade erfolgt alternativ auf Basis bereits vorliegender Informationen und eines ergänzenden strukturierten Telefoninterviews mit den Pflegebedürftigen bzw. den Bezugspflegepersonen. Der zeitnahe Leistungsbezug und die damit verbundene Versorgung sind sichergestellt.
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Der GKV-Spitzenverband hat die überarbeitete Begutachtungsanleitung „Heilmittel in der vertragsärztlichen Versorgung“ erlassen. Die Begutachtungsanleitung wurde an die neue Fassung der Richtlinie über die Verordnung von Heilmitteln in der vertragsärztlichen Versorgung (Heilmittel-Richtlinie/HeilM-RL) des Gemeinsamen Bundesausschusses angepasst, die am 1. Januar in Kraft getreten ist.
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Vor dem Hintergrund der durch Bundesregierung und Landesregierungen verlängerten und weitergehenden Kontaktbeschränkungen zur Eindämmung der Corona-Infektionszahlen finden bis 28. Februar 2021 keine persönlichen Pflegebegutachtungen statt. Die Einstufung in Pflegegrade erfolgt alternativ auf Basis bereits vorliegender Informationen und eines ergänzenden strukturierten Telefoninterviews mit den Pflegebedürftigen bzw. den Bezugspflegepersonen. Der zeitnahe Leistungsbezug und die damit verbundene Versorgung sind sichergestellt.
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Vor dem Hintergrund der durch Bundesregierung und Landesregierungen verlängerten Kontaktbeschränkungen zur Eindämmung der Corona-Infektionszahlen finden bis 15. Januar 2021 keine persönlichen Pflegebegutachtungen statt. Die Einstufung in Pflegegrade erfolgt alternativ auf Basis bereits vorliegender Informationen und eines ergänzenden strukturierten Telefoninterviews mit den Pflegebedürftigen bzw. den Bezugspflegepersonen. Der zeitnahe Leistungsbezug und die damit verbundene Versorgung sind sichergestellt.
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87,2 Prozent der pflegebedürftigen Menschen sind mit der Begutachtung durch die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) zufrieden. Das ist das Ergebnis einer bundesweiten Versichertenbefragung, die eine externe wissenschaftliche Stelle im Auftrag der Medizinischen Dienste durchgeführt hat. Die Berichte über die regionalen Ergebnisse sowie einen Gesamtbericht zu den bundesweiten Ergebnissen hat der Medizinische Dienst des GKV-Spitzenverbandes (MDS) heute veröffentlicht. Insgesamt wurden 24.000 Fragebögen aus dem Jahr 2019 ausgewertet.
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Die Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus sind massiv ausgeweitet worden, um Infektionsketten zu unterbrechen, das Fortschreiten der Pandemie zu verlangsamen und so eine Überforderung des Gesundheitssystems zu verhindern. Auch die Medizinischen Dienste wirken an dieser gesamtgesellschaftlichen Aufgabe mit. Um besonders verletzliche Personengruppen wie zum Beispiel pflegebedürftige und vorerkrankte Menschen zu schützen, setzen die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) jedwede Form der körperlichen Untersuchung und auch die Regelqualitätsprüfungen in Pflegeeinrichtungen bis vorläufig Ende September 2020 aus. Die wichtigsten Fragen und Antworten sind in einem Infoblatt zusammengestellt.
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Nach derzeitigem Kenntnisstand verläuft eine Erkrankung mit dem neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 besonders bei Älteren und bei Menschen mit Vorerkrankungen schwerwiegend. Um das Infektionsrisiko für die besonders verletzlichen Personengruppen zu vermindern, führen die MDK (Medizinische Dienste der Krankenversicherung) daher bis Ende September keine Regelprüfungen der Qualität nach § 114 SGB XI in ambulanten, teil- und vollstationären Pflegeeinrichtungen durch. Ziel ist es, einerseits die besonders gefährdeten Menschen zu schützen und andererseits die Einrichtungen von Zeitaufwänden durch die Prüftätigkeit zu entlasten.
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Am 1. Januar ist das „Gesetz für bessere und unabhängigere Prüfungen“ (MDK-Reformgesetz) in Kraft getreten. Der MDS hat wesentliche Fragen und Antworten zur MDK-Reform in einem Infoblatt zusammengestellt.
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Artikel: Maßstäbe und Grundsätze zur Qualität in der vollstationären Pflege redaktionell geändert
Aktuell
Am 1. März 2019 sind neue Maßstäbe und Grundsätze (MuG) für die Qualität in der vollstationären Pflege in Kraft getreten. Zwischenzeitlich wurde die Anlage 3 der MuG geändert, die das Erhebungsinstrument zur Erfassung der Indikatoren einschließlich Manual für die Pflegeeinrichtungen enthält. Die aktualisierte Fassung der MuG mit Anlagen steht ab sofort zum Dowload zur Verfügung.
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Das Bundeskabinett hat im Juli einen Entwurf eines Gesetzes für bessere und unabhängigere Prüfungen - das MDK-Reformgesetz - auf den Weg gebracht. Dieses sieht umfassende Organisationsänderungen für die Medizinischen Dienste auf Bundes- und Landesebene vor. Ziel der Reform ist außerdem, Anreize für mehr korrekte Rechnungen der Krankenhäuser zu schaffen und die seit Jahren steigende Anzahl der Abrechnungsprüfungen zu begrenzen. MDS und MDK nehmen gemeinsam Stellung zum Gesetzentwurf.
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Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Stärkung von Rehabilitation und intensivpflegerischer Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (Reha- und Intensivpflege-Stärkungsgesetz – RISG) vorgelegt. Demnach sollen die Qualitätsstandards für die Betreuung und Versorgung von Beatmungspatientinnen und -patienten nach dem Krankenhausaufenthalt erhöht werden. Zudem soll der Zugang zur geriatrischen Rehabilitation erleichtert werden. Der MDS hat gemeinsam mit den MDK eine Stellungnahme abgegeben.
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Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat einen Referentenentwurf für ein „Gesetz für bessere und unabhängigere Prüfungen − MDK-Reformgesetz“ vorgelegt. Dieses sieht grundlegende organisatorische Veränderungen für MDK und MDS vor. Am 11. Juni findet die Verbändeanhörung im BMG statt, die der MDS in einer Stellungnahme kommentiert.
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Bereits 2012 hatte das wissenschaftliche Team des IGeL-Monitors die MRT zur Alzheimer-Früherkennung mit „tendenziell negativ“ bewertet. Nun hat der IGeL-Monitor die Leistung erneut auf den Prüfstand gestellt. Doch auch die zwischenzeitlich veröffentlichten Studien ergeben keine Anhaltspunkte für einen Nutzen bei Menschen ohne Anzeichen einer Demenz.
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88 Prozent der pflegebedürftigen Menschen sind mit der Begutachtung durch die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) zufrieden. Das ist das Ergebnis einer bundesweiten Versichertenbefragung, die eine externe wissenschaftliche Stelle im Auftrag der Medizinischen Dienste durchgeführt hat. Die Berichte über die regionalen Ergebnisse der MDK sowie einen Gesamtbericht zu den bundesweiten Ergebnissen hat der Medizinische Dienst des GKV-Spitzenverbandes (MDS) heute veröffentlicht. Insgesamt wurden 22.000 Fragebögen aus dem Jahr 2018 ausgewertet.
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