Wir sind bunt!

Über uns

Der Medizinische Dienst Bund ist eine medizinische und pflegefachliche Expertenorganisation in der Trägerschaft der 15 Medizinischen Dienste in den Ländern. Er koordiniert die fachliche Arbeit, um die Begutachtung und Beratung nach bundesweit einheitlichen Kriterien sicherzustellen, und vertritt die Interessen der Medizinischen Dienste auf Bundesebene.

Presse & Aktuelles

  • Bei Begutachtungen zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit kann künftig neben persönlichen Besuchen und strukturierten Telefoninterviews auch die Videotelefonie eingesetzt werden. Die Grundlagen hierfür wurden im Frühjahr mit dem Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (Digital-Gesetz) geschaffen. In welchen Fällen und unter welchen Voraussetzungen Videobegutachtungen möglich sind, regeln die überarbeiteten Begutachtungs-Richtlinien des Medizinischen Dienstes Bund, die am 26. September 2024 in Kraft treten.

  • Artikel: Expertentag „Hilfsmittel & Teilhabe“ der SEG 5

    VERANSTALTUNGSHINWEIS - 5. DEZEMBER 2024

    Oberursel/Essen, 25. September 2024

    Am 5. Dezember 2024 veranstaltet die Sozialmedizinische Expertengruppe „Hilfsmittel und Medizinprodukte“ (SEG 5) der Gemeinschaft der Medizinischen Dienste den Expertentag „Hilfsmittel & Teilhabe“ in Oberursel. Im Mittelpunkt steht die medizinische Rehabilitation unter Einsatz von HIlfsmitteln. Diese hat mit der Umsetzung der UN-Behindertenrechts-konvention in die nationale Gesetzgebung durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) sowie die begleitende Rechtsprechung von Bundesverfassungsgericht und Bundessozialgericht einen neuen Rahmen erhalten. Insbesondere die Berücksichtigung des Versorgungsziels der Teilhabe fordert ein Weiterdenken für die praktische Umsetzung in den Institutionen des Gesundheitswesens.

  • Der Medizinische Dienst Bund hat die „Richtlinien zur Verlängerung des Prüfrhythmus bei guter Qualität und zur Veranlassung unangemeldeter Prüfungen in vollstationären Pflegeeinrichtungen (PruP-RiLi)“ überarbeitet. Die neue Fassung der Richtlinien wurde am 18. September 2024 vom Bundesministerium für Gesundheit genehmigt und tritt am 20. September in Kraft.

Kongress des Medizinischen Dienstes 2024

Unter dem Motto „Gesundheitssystem unter Druck – wie sichern wir die Versorgungsqualität?“ fand in Berlin am 5. und 6. Juni 2024 der 4. Kongress des Medizinischen Dienstes statt. Impressionen vom Kongress in Bild und Ton gibt es auf der gemeinsamen Internetseite der Medizinischen Dienste.

Zu den Kongress-Impressionen

forum – das Magazin des Medizinischen Dienstes

Zum Scrollen und Blättern, auf eigener Homepage und als gedrucktes Heft: Das Magazin forum präsentiert sich als gelungener Mix aus journalistisch aufbereiteten Fachbeiträgen, Features und Interviews zu aktuellen Themen und Trends rund um Gesundheitswesen und Pflege. Was plant die Gesundheitspolitik? Wie geht es weiter in der Pflege? Welche Aufgaben erfüllen die Medizinischen Dienste?

Weitere Infos

Der IGeL-Monitor: Gut informiert entscheiden

Es gibt medizinische Leistungen, die Versicherte in ärztlichen Praxen selbst bezahlen müssen. Diese Leistungen heißen Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL). Der IGeL-Monitor des Medizinischen Dienstes Bund bewertet Nutzen und Schaden dieser Leistungen nach den Prinzipien der Evidenzbasierten Medizin, damit sich Versicherte gut informiert entscheiden können. Neben den IGeL-Bewertungen gibt es weitere Informationen rund um das Thema IGeL.

Zum IGeL-Monitor

Portal der Medizinischen Dienste

Weitere Informationen für Versicherte und Leistungserbringer sowie Services für die Kranken- und Pflegekassen bietet das gemeinsame Internetportal der Medizinischen Dienste.

Portal der Medizinischen Dienste