AKTUELL

Einheitliche Maßgaben für Hausbesuch aktualisiert

Der MDS hat die bundesweit einheitlichen Maßgaben für Pflegebegutachtungen während der COVID-19-Pandemie aktualisiert. In diesen ist geregelt, unter welchen Schutz- und Hygienemaßnahmen die persönliche Pflegebegutachtung im Hausbesuch erfolgt und in welchen Fällen darauf verzichtet werden kann. 

Die Maßgaben wurden an die Entwicklung der COVID-19-Pandemie und den aktuellen Stand der Erkenntnisse angepasst, beispielsweise an die Abkehr vom Inzidenzwert als maßgeblichem Entscheidungskriterium für Maßnahmen im Rahmen der Pandemie. Entsprechend wurde auch bei der Begutachtung der Pflegebedürftigkeit auf einen festgesetzten Inzidenzwert als Indikator für die Entscheidung, ob eine Begutachtung durch eine persönliche Untersuchung der Versicherten in ihrem Wohnbereich vorzunehmen ist, verzichtet.

Die aktualisierten Maßgaben sehen vor, dass bis zum 31. März 2022 die Feststellung von Pflegebedürftigkeit ohne eine persönliche Pflegebegutachtung im Hausbesuch erfolgen kann, wenn dies zum Schutz der verletzlichen Personengruppe der Pflegebedürftigen vor einer Ansteckung mit dem SARS-CoV-2-Virus erforderlich ist. In diesen Fällen kann die Pflegebegutachtung anhand vorliegender Unterlagen und als strukturiertes Telefoninterview durchgeführt werden.

Die „Bundesweit einheitliche Maßgaben des MDS für Begutachtungen zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit im Rahmen der COVID-19-Pandemie nach § 147 Abs.1 Satz 3 SGB XI“ haben die Medizinischen Dienste im Benehmen mit dem GKV-Spitzenverband entwickelt und mit dem Bundesministerium für Gesundheit und dem PKV-Verband abgestimmt. Sie gelten für die Medizinischen Dienste und den Medizinischen Dienst der privaten Kranken- und Pflegeversicherungsunternehmen (Medicproof).

Ihr Ansprechpartner

Bernhard Fleer

Bernhard Fleer

Teamleiter Pflegebegutachtung
Tel: +49 201 8327-168
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