Neue LOPS-Richtlinie veröffentlicht
Der Medizinische Dienst Bund hat heute die aktualisierte Richtlinie für die Leistungsgruppenprüfungen und OPS-Strukturprüfungen der Medizinischen Dienste veröffentlicht. Die LOPS-Richtlinie tritt
am 19. Mai in Kraft.
In der neuen LOPS-Richtlinie werden Vorgaben aus dem Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) umgesetzt, das
am 15. April 2026 in Kraft getreten. Mit dem KHAG wurden unter anderem Qualitätskriterien in Leistungsgruppen angepasst, die Anzahl der Leistungsgruppen um vier reduziert und weitere Bedingungen zur Erfüllung der für eine Leistungsgruppe als Mindestvoraussetzungen genannten Qualitätskriterien geändert. Gesetzliche Anpassungen gab es auch in Bezug auf die Voraussetzungen zur Anzeige- und Abrechnungsmöglichkeit bei erstmaliger Abrechnungsrelevanz von OPS-Kodes sowie erstmaliger Leistungserbringung.
Neben den aus dem KHAG resultierenden Änderungen hat der Medizinische Dienst Bund fachliche Hinweise der Anwenderinnen und Anwender der Richtlinie sowie die Erweiterung seiner Ergebnisdatenbank berücksichtigt.
Die Richtlinie wurde am 12. Mai 2026 vom Bundesministerium für Gesundheit genehmigt.
Beauftragung, Antragsstellung und hierfür notwendige Dokumente
OPS-Strukturprüfungen und Leistungsgruppenprüfungen werden von dem für einen Krankenhausstandort zuständigen Medizinischen Dienst durchgeführt.
Den Antrag für eine OPS-Strukturprüfung stellt das Krankenhaus. Die Antragsunterlagen finden Krankenhäuser auf der Internetseite des für ihren Krankenhausstandort zuständigen Medizinischen Dienstes.
Den Auftrag für eine Leistungsgruppenprüfung erteilt die für die Krankenhausplanung zuständige Landesbehörde, wenn die Prüfung im Zusammenhang mit der Zuweisung von Leistungsgruppen steht. Die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen beauftragen vor dem Abschluss eines Versorgungsvertrages mit einem Krankenhaus eine Leistungsgruppenprüfung, wenn in dem Versorgungsvertrag Leistungsgruppen vereinbart werden sollen.