Neue Richtlinien zur Qualitätssicherung der Pflegebegutachtung
Der Medizinische Dienst Bund hat heute die aktualisierten Richtlinien zur Qualitätssicherung der Pflegebegutachtung veröffentlicht. Die Richtlinien treten am 5. Februar in Kraft.
In den Richtlinien wurden erstmals die Audits verankert, die die Medizinischen Dienste bereits seit vielen Jahren ergänzend zur MD-internen und bundesweit übergreifenden Qualitätssicherung durchführen. In den Audits begleitet und beobachtet eine Auditorin oder ein Auditor eines Medizinischen Dienstes eine Pflegebegutachtung, die ein anderer Medizinischer Dienst in einem Hausbesuch durchführt. Ziel des Audits ist es zu prüfen, ob die beim Hausbesuch vorgefundene Pflege- und Versorgungssituation in dem zugehörigen Gutachten von den Gutachterinnen und Gutachtern sachgerecht dargestellt und bewertet wird.
Neu ist zudem, dass der Medizinische Dienst Bund jährlich einen Bericht über die Ergebnisse der Qualitätssicherung der Pflegebegutachtung auf seiner Homepage veröffentlichen wird, erstmals zum 31. Juli 2026 für das Jahr 2025.
Darüber hinaus wurden die Richtlinien neu strukturiert und die bisher an unterschiedlichen Stellen verorteten Details zum Verfahren in einem Verfahrenshandbuch gebündelt.
Das Bundesministerium für Gesundheit hat die Richtlinien
am 30. Januar 2026 genehmigt. Die nun veröffentlichten Richtlinien lösen die Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes aus 2016 ab.