Modellprojekt MEET - Pflegebegutachtung weiterentwickeln
Ziel des Modellprojekts
Wie gelingt es, die Pflegebegutachtung angesichts stetig steigender Zahlen pflegebedürftiger Menschen sowie knapper personeller und finanzieller Ressourcen zukunftsfähig weiterzuentwickeln? Inwieweit können Informationen aus der Begutachtung nicht nur für die Empfehlung des Pflegegrads, sondern auch und besser als bislang für die Versorgung und Unterstützung der Pflegebedürftigen und ihrer An- und Zugehörigen genutzt werden? Und wie kann das Zusammenspiel zwischen den Gutachterinnen und Gutachtern des Medizinischen Dienstes sowie den Pflegefachpersonen in Pflegeeinrichtungen weiter optimiert werden? Welche Aufgaben könnten künftig von Pflegefachpersonen in ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen übernommen werden?
Diesen Fragen geht von April 2026 bis März 2028 das Modellprojekt MEET (Modellprojekt zur Weiterentwicklung des Verfahrens zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit nach §§ 18a, 18b SGB XI) nach. Wissenschaftlich erprobt wird, wie die Pflegebegutachtung in Zukunft trotz knapper Ressourcen setting- und bedarfsorientierter ausgestaltet werden kann – insbesondere bei Menschen, die ihre Pflege allein, ohne oder mit nur wenig professioneller Unterstützung, z. B. durch Pflegedienste organisieren.
Wer macht mit?
Das Projekt wird vom Medizinischen Dienst Bund auf gesetzlicher Grundlage durchgeführt (§ 18e SGB XI). Dabei ist der Name Anspruch und Programm zugleich: MEET steht sinnbildlich für das Zusammentreffen der Projektpartner, aber auch der unterschiedlichen Akteure im Pflegesystem und ihre schnittstellenübergreifende Zusammenarbeit. Die wissenschaftliche Durchführung erfolgt in Kooperation mit dem Pflegewissenschaftler Prof. Dr. Andreas Büscher und Christina Major von der Hochschule Osnabrück, dem Rechtswissenschaftler und Sozialexperten Prof. Dr. Thomas Klie und Eva Becker vom Institut AGP Sozialforschung sowie den Pflegewissenschaftlerinnen Prof. Dr. Adina Dreier-Wolfgramm und Prof. Dr. Jana Petersen sowie Monika Meyer-Rentz von der Hochschule für Angewandte Wissenschaften (HAW) Hamburg. Zudem sind die Medizinischen Dienste und Medicproof, der Gutachterdienst der privaten Krankenversicherung, am Modellprojekt beteiligt.
Was plant der Gesetzgeber?
Auch im Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) wird die Weiterentwicklung der Pflegebegutachtung adressiert – dies vor allem mit Blick auf die Stärkung der Pflege zu Hause sowie Prävention und Rehabilitation. Die von den Pflegekassen neu einzurichtende Pflegebegleitung bündelt bestehende Beratungsangebote und dient dazu, Pflegebedürftige, die zu Hause versorgt werden, wie auch ihre An- und Zugehörigen bei Bedarf zu unterstützen und zu begleiten.
Damit entstehen wichtige strukturelle Anknüpfungspunkte, die im Rahmen von MEET für die Ausgestaltung eines zukünftigen Begutachtungsverfahrens genutzt werden.
Worum geht es?
Im Projekt MEET stehen insbesondere folgende Fragestellungen im Fokus:
- Wie kann das Begutachtungsverfahren in den unterschiedlichen Versorgungssettings (ambulant, teil- bzw. stationär und informelle Pflege) konkret ausgestaltet und weiterentwickelt werden?
- Wie können Pflege- und Unterstützungsbedarfe, die in der Begutachtung sichtbar werden, künftig besser als bislang dokumentiert und genutzt werden, ohne den strukturellen Rahmen zu erweitern? Dies betrifft z.B. gefährdete Pflegekonstellationen, denen eine pflegefachliche Begleitung nach der Begutachtung helfen würde.
- Wie können die Gutachterinnen und Gutachter in der Begutachtungssituation auf Informations- und Beratungsbedarfe, auch von pflegenden An- und Zugehörigen eingehen?
- Wie kann sowohl in ambulanten als auch in stationären Settings die Zusammenarbeit zwischen Gutachterinnen und Gutachtern und professionellen Pflegefachpersonen von Pflegeeinrichtungen für die Pflegebegutachtung konkret ausgestaltet werden (Auftrag gemäß § 18e Absatz 6 SGB XI)?
- Wie funktioniert das neue setting- und bedarfsorientierte Verfahren in der Praxis?
Wie wird‘s gemacht?
Das Projekt MEET nutzt unterschiedliche wissenschaftliche Methoden, die miteinander kombiniert werden. Hierzu zählen u.a. eine Literaturrecherche, Fokusgruppen-Diskussionen mit Gutachterinnen und Gutachtern der Medizinischen Dienste sowie mit Pflegefachpersonen aus ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen.
Zudem wird im Herbst dieses Jahres eine bundesweite Online-Befragung unter 1.000 Pflegefachpersonen durchgeführt. Die Ansprache und die Auswahl der Teilnehmenden erfolgen über die Hochschule Osnabrück und das Institut AGP Sozialforschung.
Außerdem werden acht Pflegeeinrichtungen (ambulant und stationär) in unterschiedlichen Regionen Deutschlands in das Projekt miteinbezogen. In diesen Einrichtungen wird die Pflegebegutachtung dann auf zwei unterschiedlichen Wegen durchgeführt – zum einen durch eine Gutachterin oder einen Gutachter des Medizinischen Dienstes, zum anderen durch eine Pflegefachperson der Einrichtung. Um aussagekräftige Ergebnisse zu erhalten, sollen 80 Begutachtungen auf diese Weise stattfinden und anschließend ausgewertet werden.
Die Benennung und die Auswahl der Einrichtungen erfolgen über die Verbände der Leistungserbringer auf Bundesebene und die HAW Hamburg.
Warum muss die Begutachtung modernisiert werden?
Das Begutachtungsverfahren wird bislang unabhängig vom jeweiligen Pflegesetting angewendet – ob jemand zu Hause, mit ambulanter Unterstützung oder in einer stationären Einrichtung gepflegt wird. Das muss sich ändern: Die Begutachtung sollte künftig stärker an der individuellen Versorgungs- und Lebenssituation ausgerichtet werden. Wo professionelle Pflege eingebunden ist, können Begutachtung und Versorgung besser abgestimmt werden. Wo Menschen ohne professionelle Unterstützung zu Hause gepflegt werden, braucht es einen intensiveren Blick auf Unterstützungs- und Beratungsbedarfe. Gerade dort sind die Gutachtenden des Medizinischen Dienstes oft erste professionelle Ansprechpersonen. Sie können bereits in der Begutachtungssituation auf akute Informationsbedarfe eingehen und z. B. dazu motivieren, passende Unterstützungsangebote zu nutzen, etwa zur Entlastung von pflegenden An- und Zugehörigen. Gerade eine solche Beratung erleben Betroffene als besonders wertvoll.