Prüfung der Qualitäts-Vorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses
Das am 1. Januar 2016 in Kraft getretene Krankenhaus-Struktur-Gesetz (KHSG) misst der Qualität der Krankenhausversorgung eine große Bedeutung bei. Ein Ziel war es unter anderem, die Verbindlichkeit der Qualitätssicherungsrichtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zu stärken.
Die Medizinischen Dienste haben dabei die Aufgabe, zu überprüfen, ob Krankenhäuser die vom G-BA festgelegten Qualitätsanforderungen einhalten. Grundlage für die Qualitätsprüfungen des Medizinischen Dienstes ist die „Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses nach § 137 Absatz 3 SGB V zu Kontrollen des Medizinischen Dienstes nach
§ 275a SGB V (MD-Qualitätskontroll-Richtlinie, MD-QK-RL)“. Die jüngste Fassung dieser Richtlinie ist am 1. August 2026 unter dem neuen Kürzel „MD-Qualitätsprüfungs-Richtlinie, MD-QP-RL“ in Kraft getreten.
Grundsätzliche Festlegungen zu den Prüfungen enthält der Allgemeinen Teil der Richtlinie. Der Besondere Teil der Richtlinie (Teil B) umfasst spezifische Vorgaben für die Prüfung definierter Richtlinien, Rege-lungen und Beschlüsse (sogenannte Kontrollgegenstände) des G-BA.
Auf Basis entsprechender Vorgaben in der MD-QP-RL beauftragen die gesetzlichen Krankenkassen den örtlich zuständigen Medizinischen Dienst mit der Durchführung von Qualitätsprüfungen in Krankenhäusern. Eine Prüfung der Richtigkeit der Dokumentation im Rahmen der externen stationären Qualitätssicherung kann auch von den für diese Verfahren zuständigen Stellen beauftragt werden.
Die Medizinischen Dienste erstellen über die Prüfungen einen Prüfbericht, der an die beauftragende Stelle und das geprüfte Krankenhaus übermittelt wird.
Die Folgen der Nichteinhaltung von Qualitätsanforderungen hat der G-BA nicht in der MD-QP-RL, sondern in grundsätzlicher Weise in der „Qualitätsanforderungs-Durchsetzungs-Richtlinie nach § 137 Abs. 1 SGB V (QFD-RL)“ geregelt.
Die MD-QP-Richtlinie sieht vor, dass der Medizinische Dienst Bund dem G-BA einmal jährlich in aggregierter Form zu Umfang und Ergebnissen der Qualitätskontrollen berichtet. Der G-BA entscheidet über eine mögliche Veröffentlichung des Berichts.
Dokumente zum Thema
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Begutachtungsleitfaden „Begutachtungen des Medizinischen Dienstes gemäß der MD-Qualitätskontroll-Richtlinie“ – Version 2025.2, Stand 06.10.2025 (in Überarbeitung)
Dieser Begutachtungsleitfaden (BGL) zur MD-QK-RL befindet sich derzeit in Überarbeitung, da zum 1. August 2026 eine geänderte Fassung der MD-Qualitätskontroll-Richtlinie unter dem neuen Namen MD-Qualitätsprüfungs-Richtlinie (MD-QP-RL) in Kraft getreten ist.