Pressemitteilungen 2024

  • Das wissenschaftliche Team des IGeL-Monitors hat zwei Verfahren bewertet, mit denen wiederkehrenden Blasenentzündungen vorgebeugt werden soll. Die Behandlung mit dem Medikament Uro-Vaxom® zur gezielten Stimulation des Immunsystems bewertet der IGeL-Monitor mit „tendenziell positiv“, weil Studienergebnisse Hinweise auf einen Nutzen zeigen. Die Impfung mit dem Impfstoff StroVac® bewertet der IGeL-Monitor mit „tendenziell negativ“, da nur eine Studie in die Bewertung eingeschlossen werden konnte und sich aus dieser Studie keine Hinweise auf einen Nutzen ableiten lassen, aber Nebenwirkungen auftreten können.

  • Anlässlich ihres 35-jährigen Bestehens haben die Medizinischen Dienste einen gemeinsamen Bericht

    unter dem Titel „Der Medizinische Dienst – Kompetenz für eine gute und gerechte Gesundheitsversorgung“ veröffentlicht. Der Bericht gibt einen umfassenden Einblick in die vielfältigen

    Aufgaben der Medizinischen Dienste. Im Mittelpunkt ihrer Arbeit als unabhängiger Beratungs- und

    Begutachtungsdienst für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung steht die qualitätsgesicherte

    und bedarfsgerechte Versorgung der Versicherten.

  • Bei Begutachtungen zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit kann künftig neben persönlichen Besuchen und strukturierten Telefoninterviews auch die Videotelefonie eingesetzt werden. Die Grundlagen hierfür wurden im Frühjahr mit dem Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (Digital-Gesetz) geschaffen. In welchen Fällen und unter welchen Voraussetzungen Videobegutachtungen möglich sind, regeln die überarbeiteten Begutachtungs-Richtlinien des Medizinischen Dienstes Bund, die am 26. September 2024 in Kraft treten.

  • 12.438 fachärztliche Gutachten zu vermuteten Behandlungsfehlern hat der Medizinische Dienst im Jahr 2023 bundesweit erstellt. In jedem 4. Fall stellten die Gutachter einen Behandlungsfehler fest, durch den Patientinnen und Patienten zu Schaden gekommen sind. In jedem 5. Fall war der Fehler ursächlich für den erlittenen Schaden. Das geht aus der aktuellen Jahresstatistik zur Behandlungsfehlerbegutachtung hervor, die der Medizinische Dienst heute in Berlin veröffentlicht hat. Es handelt sich dabei grundsätzlich um vermeidbare Schadensfälle. In 151 Fällen lagen zudem so genannte Never Events vor, also Ereignisse, die durch Präventionsmaßnahmen sicher verhindert werden könnten. Darunter fallen folgenschwere Fehler wie Patienten-, Seiten- oder Medikamentenverwechslungen. „Um solche Ereignisse zu verhindern, brauchen wir eine Meldepflicht“, sagt Dr. Stefan Gronemeyer, Vorstandsvorsitzender des Medizinischen Dienstes Bund.

  • Mit dem Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz hat der Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen, in bestimmten Fällen die Pflegebegutachtung nicht nur als Hausbesuch, sondern auch als strukturiertes Telefoninterview durchführen zu können. Bei der Pflegebegutachtung stellt der Medizinische Dienst den Grad der Pflegebedürftigkeit fest – dies ist Voraussetzung für Leistungen aus der sozialen Pflegeversicherung. In einer wissenschaftlichen Evaluation hat der Medizinische Dienst Bund untersuchen lassen, ob das Telefoninterview verlässlich funktioniert. Ergebnis: Die Begutachtung ist zielgenau und wird auch von den Pflegebedürftigen und ihren An- und Zugehörigen als entlastend empfunden.

  • „Gesundheitssystem unter Druck – wie sichern wir die Versorgungsqualität?“ Unter diesem Motto findet heute in Berlin der 4. Kongress des Medizinischen Dienstes statt. Globale Krisen bestimmen die Debatte: politische Instabilität und Krieg, Klimakrise, Pandemien, Migration, Demografie. Die Gesellschaft ist gefordert, diese Belastungen zu meistern. Eine verlässliche Daseinsvorsorge in Medizin und Pflege stärkt den sozialen Frieden. Gemeinsam mit Fachleuten aus Politik, Gesundheit und Pflege diskutiert der Medizinische Dienst Lösungswege, damit der Anspruch der Versicherten auf eine gute Versorgungsqualität in Zeiten multipler Krisen erfüllt werden kann.

     

  • Aus Anlass der heutigen Verbändeanhörung zum Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) erklärt Dr. Stefan Gronemeyer, Vorstandsvorsitzender des Medizinischen Dienstes Bund:

    „Mit dem KHVVG wird ein wichtiger und notwendiger Reformprozess eingeleitet, um die Behandlungsqualität in den Krankenhäusern nachhaltig zu verbessern. Der Medizinische Dienst stellt bei seinen derzeitigen Prüfungen fest, dass in den Kliniken oft Personalmangel herrscht und notwendige Anforderungen für komplexe Leistungen teilweise nur unzureichend erfüllt werden. Um die Qualität der Versorgung der Patientinnen und Patienten nachhaltig zu verbessern, ist die Reform unverzichtbar – darin sind sich alle Expertinnen und Experten einig.

  • 86,5 Prozent der pflegebedürftigen Menschen sind mit der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst zufrieden. Das ist das Ergebnis der bundesweiten Versichertenbefragung, die eine externe wissenschaftliche Stelle im Auftrag des Medizinischen Dienstes durchgeführt hat. Den Gesamtbericht zu den bundesweiten Ergebnissen sowie die Berichte über die regionalen Ergebnisse hat der Medizinische Dienst heute veröffentlicht.

  • Das wissenschaftliche Team des IGeL-Monitors hat erneut untersucht, ob die „Biofeedback-Therapie“ Migräneanfällen vorbeugen oder die Symptome akuter Migräneattacken lindern kann. Die gefundenen Studien haben ein hohes Verzerrungspotenzial und eine geringe Aussagesicherheit. Deshalb bewertet der IGeL-Monitor diese Selbstzahlerleistung wie schon 2012 mit „unklar“.

  • Artikel: Maßnahmen für Patientensicherheit stärken

    Pressestatement

    Essen, 15. Februar 2024

    Zur Initiative „mehr-Patientensicherheit.de“ erklärt Dr. Stefan Gronemeyer, Vorstandsvorsitzender des Medizinischen Dienstes Bund:

    „Der Medizinische Dienst Bund begrüßt die Initiative für mehr Patientensicherheit und die Schaffung eines CIRS-Berichtssystems für Patientinnen und Patienten. Patientinnen und Patienten können dort proaktiv und unkompliziert wichtige Hinweise geben, die für die Verbesserung der Patientensicherheit genutzt werden können. Positiv ist auch, dass mit dem neuen Angebot mehr Transparenz zur Patientensicherheit geschaffen wird...

     

  • Artikel: Gemeinsam für Demokratie und Vielfalt

    Pressestatement

    Essen, 31. Januar 2024

    Der Medizinische Dienst und seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter treten für eine weltoffene, freie und demokratische Gesellschaft ein. Wir stehen uneingeschränkt zu den Prinzipien der Toleranz, Chancengleichheit, Vielfalt und Inklusion.