Pressemitteilung

IGeL-Monitor: Botox gegen übermäßiges Schwitzen kann nützen und schaden

Gegen krankhaftes Schwitzen werden unter anderem Botox-Injektionen angeboten – in extremen Fällen als Kassenleistung, normalerweise aber als Individuelle Gesundheitsleistung (IGeL). Der IGeL-Monitor hat dazu wissenschaftliche Studien ausgewertet und kommt zu dem Schluss, dass sich Nutzen und Schaden die Waage halten.  

Für ihre neue Bewertung wollten Wissenschaftler des IGeL-Monitors herausfinden, welchen Nutzen und Schaden Menschen erwarten können, wenn sie ihr starkes Schwitzen unter Achseln sowie an Händen und Füßen mit Botox-Injektionen behandeln lassen. Wissenschaftliche Studien zeigen, dass das Schwitzen abnimmt und die Lebensqualität steigt. Die Studie sowie Angaben der Hersteller zeigen aber auch, dass es oft zu leichten und selten zu schweren unerwünschten Wirkungen kommen kann. Dass Botox ein extrem starkes Gift ist, führt dagegen bei richtiger Dosierung zu keinen Problemen. Weil der IGeL-Monitor Hinweise sowohl für einen Nutzen als auch für einen Schaden sieht, bewertet er die Botox-Injektionen gegen Schwitzen mit „unklar“.

Wir schwitzen, wenn uns zu warm ist. Das Verdunsten des Schweißes entzieht der Haut Wärme und kühlt so den Körper. Durch Schwitzen kann ein Mensch mehrere Liter Wasser am Tag verlieren. Neben dem normalen Schwitzen gibt es das übermäßige, pathologische Schwitzen. Es geht über das Schwitzen, das für die Körperkühlung notwendig ist, hinaus. Dieses pathologische Schwitzen wird in der Fachsprache Hyperhidrose genannt.

Menschen, die oft auch ohne konkreten Anlass übermäßig schwitzen, können sehr darunter leiden. Für eine Behandlung der Hyperhidrose gibt es verschiedene Möglichkeiten: Bei übermäßigem Schwitzen in den Achseln werden Substanzen wie Aluminiumsalze, die die Schweißdrüsen verschließen, auf die Haut aufgetragen. Möglich ist auch, Schweißdrüsen chirurgisch zu entfernen, die Einnahmen von bestimmten Tabletten sowie das Spritzen von Botulinumtoxin.

Botulinumtoxin ist ein sehr starkes Nervengift, das die Stimulierung der Schweißdrüsen für einige Monate hemmt. Für die Behandlung des Schwitzens ist unter den Botulinumtoxinen nur das Präparat Botox zugelassen und zwar bei anhaltend starkem, übermäßigem Schwitzen in den Achseln. Ansonsten ist Botulinumtoxin nicht zugelassen, kann aber im so genannten „Off-Label-Use“ im Rahmen der ärztlichen Therapiefreiheit eingesetzt und privat abgerechnet werden.

Die gesetzlichen Krankkassen bezahlen bei übermäßigem Schwitzen die Diagnose und Behandlung, etwa mit Substanzen, die auf die Haut aufgetragen werden. Unter Umständen werden auch die Kosten für eine Botox-Behandlung übernommen, allerdings nur in besonders schweren Fällen und wenn andere Möglichkeiten ausgeschöpft oder nicht anwendbar sind. Als IGeL kostet die Botox-Behandlung in der Regel zwischen 360 und 1000 Euro.

Insgesamt fanden die Wissenschaftler des IGeL-Monitors eine Übersichtsarbeit und eine aktuellere Einzelstudie zu der Frage, was die Botox-Behandlung bringt. Die Übersichtsarbeit wertet zehn Einzelstudien aus, so dass die Ergebnisse von insgesamt elf Studien in die Bewertung einfließen. Die Studien zeigen durchgehend, dass die Botox®-Behandlung sowohl die Lebensqualität erhöht als auch die Schweißproduktion vermindert. Dieser Effekt ist groß und er hält mehrere Monate an. Es gibt allerdings zwei methodische Probleme, die die Aussagekraft der Studien schwächen: 1. Die Bedingungen der Studien waren sehr unterschiedlich, so dass sie untereinander schwer vergleichbar sind. 2. Es ist nicht klar, ob die in den Studien behandelten Probanden den Patienten entsprechen, denen die Botox-Behandlung als IGeL angeboten wird. Die Ergebnisse aus den Studien sind also nicht eins zu eins auf die IGeL-Situation in der Praxis übertragbar. Insgesamt sehen die Wissenschaftler deshalb keine Belege, sondern nur Hinweise auf einen Nutzen.

Um den Schaden beurteilen zu können, wurden neben den Studien auch die Herstellerhinweise zu unerwünschten Ereignissen berücksichtigt. „Unerwünschte Ereignisse“ bedeutet, dass sie nicht unbedingt auf Botox selbst zurückgehen müssen, man also nicht weiß, ob es sich tatsächlich um Nebenwirkungen des Präparats handelt. Sehr häufig sind Schmerzen an der Injektionsstelle. Häufig sind Kopfschmerzen, Prickeln und Kribbeln, Hitzewallungen, Schmerzen in Armen und Beinen, Blutergüsse und Blutungen an der Injektionsstelle. Gelegentlich treten auch Übelkeit, Muskelschwäche und Gelenkerkrankungen auf. Obwohl Botulinumtoxin ein extrem starkes Nervengift ist, macht die Giftigkeit bei sachgemäßer Anwendung keine Probleme. Insgesamt sehen die Wissenschaftler auch bei den Schäden keine Belege, sondern nur Hinweise.

Fazit: Wer unter starkem Schwitzen leidet, und bereit ist, tief in die Tasche zu greifen und gewisse Nebenwirkungen in Kauf zu nehmen, kann davon ausgehen, dass sich am Ende sein Schwitzen bessert und er sich wohler fühlt.    

Hintergrund:

Unter www.igel-monitor.de erhalten Versicherte evidenzbasierte Bewertungen zu sogenannten Selbstzahlerleistungen. Entwickelt wurde die nicht-kommerzielle Internetplattform vom Medizinischen Dienst des GKV-Spitzenverbandes (MDS). Der MDS berät den GKV-Spitzenverband in allen medizinischen und pflegerischen Fragen, die diesem qua Gesetz zugewiesen sind. Er koordiniert und fördert die Durchführung der Aufgaben und die Zusammenarbeit der Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) auf Landesebene in medizinischen und organisatorischen Fragen.

Die IGeL „Botox gegen Schwitzen“ ist die 45. Leistung, die der IGeL-Monitor inzwischen bewertet hat. Bislang gab es folgende Bewertungen:

positiv                                                 0
tendenziell positiv                            3
unklar                                               17
tendenziell negativ                         19
negativ                                                4
in Überarbeitung                               2

Vier weitere IGeL wurden nicht bewertet, sondern nur besprochen.  

Zur Bewertung der IGeL "Botox gegen übermäßiges Schwitzen" im IGeL-Monitor

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