Cannabinoide

  • Begutachtungsanleitung zur sozialmedizinischen Begutachtung von Cannabinoiden nach § 31 Abs. 6 SGB V

    Richtlinien/Grundlagen der Begutachtung

    Durch das am 16. August 2019 in Kraft getretene Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) wurde die Erstattungsfähigkeit von Arzneimitteln aus Cannabis durch die GKV erweitert. Die Begutachtungsanleitung mit Stand 10.02.2020 berücksichtigt die gesetzlichen Änderungen. Die Begutachtungsanleitung wurde im März 2022 von der Sozialmedizinischen Expertengruppe „Arzneimittelversorgung“ der Medizinischen Dienste (SEG 6) an einigen Stellen redaktionell angepasst.

    Download PDF (514 KB)

  • Arztfragebogen zu Cannabinoiden nach § 31 Abs. 6 SGB V

    Fragebogen

    Download PDF (136 KB)

  • Fragen und Antworten zur Verordnung von Cannabinoiden in der GKV

    Info-Papier

    Download PDF (641 KB)