Datenbank nach § 283 SGB V – MD-QPortal

Mit dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) wurde der Medizinische Dienst Bund beauftragt, eine Datenbank zu den Ergebnissen der Prüfungen nach § 275a Absatz 1 Satz 1 differenziert nach Krankenhausstandorten umzusetzen und zu betreiben. Zu diesen Prüfungen zählen vor allem die Prüfungen der Qualitätskriterien von Leistungsgruppen und von OPS-Strukturmerkmalen, die die Medizinischen Dienste im Auftrag der jeweils zuständigen Behörden für die Landeskrankenhausplanung bzw. von Krankenhäusern durchführen. Ziel der Ergebnisdatenbank ist es, den Informationsaustausch zwischen den Landesplanungsbehörden, Krankenkassenverbänden und Medizinischen Diensten effizient und aufwandsarm zu gestalten.

Fristgerechte Inbetriebnahme und weiterer Ausbau

Die Datenbank „MD-QPortal“ hat der Medizinische Dienst Bund fristgerecht zum 12. Dezember 2025 in Betrieb genommen. Mit Inkrafttreten der aktuellen Version der LOPS-Richtlinie am 10. Januar 2026 sind die Medizinischen Dienste verpflichtet, die Ergebnisse dieser Prüfungen an das MD-QPortal zu übermitteln. Die LOPS-Richtlinie bildet die Grundlage für die Leistungsgruppenprüfungen und OPS-Strukturprüfungen der Medizinischen Dienste.

Die Datenbank stellt technische Schnittstellen zur Anlieferung und zum Abruf von Daten bereit. Über die Schnittstellen können die Zugriffsberechtigten digital und an zentraler Stelle abfragen, ob ein Krankenhaus die personellen, technischen und organisatorischen Anforderungen für eine Leistungsgruppe oder eine besonders komplexe Behandlung (OPS-Kode) erfüllt. Das MD-QPortal wird in einem gestuften Verfahren um weitere Funktionen und Inhalte ergänzt. Vorgesehen ist zudem eine grafische Benutzeroberfläche.

Wer darf auf die Datenbank zugreifen?

Die grundsätzlich zugangsberechtigten Institutionen ergeben sich aus den gesetzlichen Vorgaben in § 275a Absatz 11 SGB V und § 283 SGB V. In der ersten Ausbaustufe wird der Zugang ermöglicht für

  • die Medizinischen Dienste in den Ländern
  • die für die Krankenhausplanung zuständigen Landesbehörden
  • die Landesverbände der Krankenkassen und Ersatzkassen
  • den Verband der Privaten Krankenversicherung und seine Landesausschüsse
  • das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG)

Technische Anbindung an die Datenbank

Auf der Grundlage der technischen Schnittstellenbeschreibung entwickelt die zugriffsberechtigte Institution ihre Softwareanbindung und testet diese gegen eine Qualitätssicherungsumgebung. Bei Fragen rund um die Anbindung und für die Anforderung des Zugriffs wenden sich die zugriffsberechtigten Institutionen bitte per Mail an md-qportal@md-bund.de.

Zugriff auf die Datenbankinhalte

Um die künftigen Inhalte der Datenbank abfragen zu können, ist eine Registrierung der zugriffsberechtigten Institution für die Produktivumgebung der Datenbank erforderlich. Die dafür notwendigen Unterlagen erhält die zugriffsberechtigte Institution auf Anfrage an md-qportal@md-bund.de

Weitere Informationen zu den Datenbankinhalten

Zu den Details, die im Zusammenhang mit einer Leistungsgruppenprüfung oder einer OPS-Strukturprüfung abgerufen werden können, veröffentlicht der Medizinische Dienst Bund gemäß
§ 23 Absatz 5 der LOPS-Richtlinie weitergehende Angaben. Aus den Katalogen ist ersichtlich, welche Informationen aus den Prüfungen zu einzelnen Qualitätskriterien bzw. Strukturmerkmalen aktuell durch die Medizinischen Dienste bereitgestellt werden.

Für den Bereich der Leistungsgruppenprüfungen ist zukünftig eine detailliertere Bereitstellung von Ergebnisdaten vorgesehen (siehe Katalog Leistungsgruppen mit Teilanforderungen 2025). Die technische Umsetzung steht noch aus.

Support bei weiteren Fragen

Auch für alle weiteren Fragen wenden sich die zugriffsberechtigten Institutionen bitte per E-Mail an md-qportal@md-bund.de.

Dokumente zum Thema

Angaben gemäß § 23 Absatz 5 LOPS-RL

Link zum Thema

Letzte Änderung:

09.01.2026