AKTUELL

Begutachtungsanleitung Spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) aktualisiert

Im Februar hat der GKV-Spitzenverband die neue Begutachtungsanleitung Spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) und stationäre Hospizversorgung erlassen. Die Begutachtungsanleitung wurde von der MDK-Gemeinschaft in Kooperation mit dem GKV-Spitzenverband und den Verbänden der Krankenkassen auf Bundesebene erstellt und ist für die Krankenkassen und den MDK verbindlich.

Die neue Begutachtungsanleitung Spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) und stationäre Hospizversorgung erläutert die medizinischen Anspruchskriterien im Bereich der SAPV und der stationären Hospizversorgung und stellt die besonderen Belange von Kindern und Jugendlichen dar. Sie strukturiert die Zusammenarbeit der Krankenkassen mit dem MDK und regelt die jeweiligen Aufgaben und Zuständigkeiten. Sie benennt Qualitätskriterien für die zu erstellenden Gutachten und gewährleistet damit die sozialmedizinische Beratung und Begutachtung nach einheitlichen Kriterien.

Hintergrund ist das Gesetz zur Hospiz- und Palliativversorgung (HPG) vom Dezember 2015, mit dem die Leistungsansprüche in der gesetzlichen Krankenversicherung deutlich verbessert wurden. Auf dieser Grundlage wurden in den Folgejahren insbesondere die Richtlinie zur Verordnung von häuslicher Krankenpflege und die Rahmenvereinbarung zur stationären Hospizversorgung überarbeitet und um eine Rahmenvereinbarung zur stationären Kinderhospizversorgung ergänzt.

Für den Bereich der palliativ-medizinischen Versorgung wurden die Voraussetzungen für erweiterte Leistungsansprüche geschaffen. Durch den Ausbau der palliativ-pflegerischen und palliativ-medizinischen Versorgungsmöglichkeiten ist die Aktualisierung der Begutachtungsanleitung SAPV und stationäre Hospizversorgung notwendig geworden.

Gesetzlich Versicherte haben zum Beispiel erstmals Anspruch auf eine Komplexleistung zur Kontrolle unterschiedlicher Krankheitssymptome (z.B. wechselnde Schmerzzustände, Übelkeit, komplizierte Wundverläufe). Diese soll helfen, flexibel auf wechselnde plötzlich auftretende Symptome zu reagieren. Auch wurde erstmals eine eigenständige Rahmenvereinbarung für die stationäre Kinderhospizversorgung geschlossen.

Ihre Ansprechpartnerin

Dr. Joan Elisabeth Panke

Dr. Joan Elisabeth Panke

Grundsatzberatung Medizin
Tel: +49 201 8327-122
E-Mail: