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Ergebnisse der Pflegebegutachtung (01.01. bis 30.11.2017)

Seit dem 1. Januar 2017 gelten der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff und das neue Verfahren zur Pflegebegutachtung durch den MDK (Medizinischen Dienst der Krankenversicherung). Seitdem haben die Medizinischen Dienste mehrfach die Zahlen zur Einstufung von Pflegebedürftigen veröffentlicht. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum wurden in diesem Jahr rund 304.000 zusätzliche Leistungsempfänger neu anerkannt. Im Folgenden finden Sie die Ergebnisse vom 1. Januar bis 31. Dezember 2017 im Detail.

Ergebnisse alle Pflegebegutachtungen nach dem neuen Verfahren
(01.01. bis 31.12.2017)

 

nicht
pflegebedürftig

Pflegegrad 1

Pflegegrad 2

Pflegerad  3

Pflegegrad 4

Pflegegrad 5

Anzahl alle Gutachten

1.605.297

206.484

276.427

471.454

355.660

204.325

90.947

Anteil

100%

12,9%

17,2%

29,4%

22,2%

12,7%

    5,7%

Im Jahr 2017 haben die MDK-Gutachter über 1,6 Millionen Versicherte nach dem neuen Verfahren begutachtet. Bei 1.398.813 Versicherten empfahlen die Gutachter einen der fünf Pflegegrade. 820.652 dieser Versicherten haben erstmals Leistungen erhalten, die sich folgendermaßen auf die einzelnen Pflegegrade verteilen:

Neue Leistungsempfänger nach Begutachtung mit dem neuen Verfahren
(1.1. bis 31.12.2017)

 

 

 

 

 

 

Darüber hinaus wurden in den ersten Monaten dieses Jahres zusätzlich über 268.000 Versicherte nach dem alten Verfahren begutachtet, die - sofern Pflegebedürftigkeit festgestellt wurde -  dann in einen der fünf Pflegegrade übergeleitet wurden. Dabei handelt es sich um Personen, die vor dem 1. Januar 2017 einen Antrag gestellt hatten.

Ihre Ansprechpartnerin

Michaela Gehms

Michaela Gehms

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