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Bericht über die Qualitätskontrollen des Medizinischen Dienstes in Krankenhäusern veröffentlicht

Der Medizinische Dienst Bund hat dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) den Bericht über die Qualitätskontrollen des Medizinischen Dienstes in Krankenhäusern im Jahr 2021 vorgelegt. Der Bericht wurde vom G-BA auf seiner Internetseite veröffentlicht.

Die Grundsätze zu den Qualitätskontrollen des Medizinischen Dienstes in Krankenhäusern regelt die Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses zu Kontrollen des Medizinischen Dienstes nach § 275a SGB V (MD-Qualitätskontroll-Richtlinie). Die Richtlinie legt die Anhaltspunkte fest, aus denen sich eine Qualitätskontrolle ergeben kann, und regelt generelle Fragen zu Beauftragung, Umfang, Art und Verfahren der Kontrollen sowie zum Umgang mit den Ergebnissen.

Die Richtlinie sieht vor, dass der Medizinische Dienst Bund dem G-BA einmal jährlich über den Umfang und die Ergebnisse der Qualitätskontrollen der Medizinischen Dienste berichtet. Der G-BA entscheidet über die Veröffentlichung des Berichtes. In seiner Sitzung am 20. Oktober 2022 hat der G-BA beschlossen, den Bericht auf den Internetseiten des G-BA zu veröffentlichen.

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