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Längere Prüfintervalle bei guter Qualität auch für ambulante Pflege und Tagespflege

Der Medizinische Dienst Bund hat die Richtlinien zur Verlängerung des Prüfrhythmus bei guter Qualität und zur Veranlassung unangemeldeter Prüfungen (PruP-RiLi) überarbeitet. Künftig kann der Rhythmus der Qualitätsprüfungen auch für Tagespflegeeinrichtungen sowie ambulante Pflege- und Betreuungsdienste von einem auf zwei Jahre verlängert werden. Die Richtlinien treten am 29. September in Kraft.

Damit werden künftig Pflegeeinrichtungen in allen Versorgungsbereichen bei guter Qualität durch längere Prüfintervalle entlastet und für ihre Qualität belohnt. Bisher war eine Verlängerung des Prüfrhythmus nur für stationäre Pflegeeinrichtungen möglich, die eine gute Qualität nachweisen und am Indikatorenverfahren teilnehmen.

Verlängerungen des Prüfintervalls ab 2027 bzw. 2028 möglich

Der Maßstab für die Qualität von ambulanten Pflege- und Betreuungsdiensten sind die neuen Qualitätsprüfungs-Richtlinien. Diese werden seit dem 1. Juli 2026 angewendet. Für Tagespflegeeinrichtungen gelten die Qualitätsprüfungs-Richtlinien aus dem Jahr 2022. Die Verlängerung des Prüfintervalls ist deshalb bei Tagespflegeeinrichtungen erstmals nach Prüfungen im Jahr 2027 möglich, bei ambulanten Pflege- und Betreuungsdiensten nach Prüfungen im Jahr 2028.

Das Bundesministerium für Gesundheit hat die überarbeiteten Richtlinien am 25. September 2026 genehmigt. 

Ihre Ansprechperson

Jürgen Brüggemann

Jürgen Brüggemann

Leiter Fachbereich Pflege
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