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Neue Maßstäbe und Grundsätze für vollstationäre Pflegeeinrichtungen

Am 1. März 2019 treten neue Maßstäbe und Grundsätze für die Qualität in vollstationären Pflegeeinrichtungen in Kraft (MuG vollstationär). Darin haben die Vereinbarungspartner die bisherigen Maßstäbe und Grundsätze weiterentwickelt. So wurde insbesondere das indikatorengestützte Verfahren zur vergleichenden Messung und Darstellung von Ergebnisqualität berücksichtigt. Mit diesem Verfahren müssen vollstationäre Pflegeeinrichtungen ab Oktober 2019 Qualitätsdaten über ihre Bewohner ermitteln (Ergebnisindikatoren) und an eine Datenauswertungsstelle weiterleiten. Diese Qualitätsdaten bilden zukünftig neben den Prüfergebnissen des MDK einen Teil der Qualitätsdarstellung für die Verbraucher im Internet. Der MDS war an der Vereinbarung beratend beteiligt.

Die Änderungen in der Vereinbarung betreffen die Pflegeplanung und Pflegedokumentation (Ziffer 3.1.3 der Vereinbarung). Bei den Anforderungen an die Pflegeplanung und Pflegedokumentation wurden das Strukturmodell zur Entbürokratisierung der Pflegeplanung und Pflegedokumentation berücksichtigt. Darüber hinaus wurden in den MuG Änderungen berücksichtigt, die sich aus der Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffes zum 1. Januar 2017 ergeben haben.

Die Anlagen 1 bis 4 zur Vereinbarung enthalten Regularien für die Erhebung der Indikatoren durch die vollstationären Pflegeeinrichtungen:

Anlage 1 beschreibt allgemein das indikatorengestützte Verfahren zur vergleichenden Messung und Darstellung von Ergebnisqualität.
Anlage 2 beschreibt die Indikatoren.
Anlage 3 enthält das Erhebungsinstrument zur Erfassung der Indikatoren einschließlich Manual für die Pflegeeinrichtungen.
Anlage 4 beschreibt das Verfahren zur Datenaufbereitung und Übermittlung sowie die Stichprobenregelung, die für die Qualitätsprüfung relevant ist und bereits in der QPR berücksichtigt ist.  

Hintergrund

Die Darstellung der Pflegequalität in Pflegenoten ist in den vergangenen Jahren erheblich in die Kritik geraten, weil Qualitätsmängel der Einrichtungen für Verbraucherinnen und Verbraucher nicht klar erkennbar sind. Deshalb hat der Gesetzgeber 2016 mit dem Pflegestärkungsgesetz II den Qualitätsausschuss Pflege eingerichtet und beauftragt, durch wissenschaftliche Projekte neue Prüfverfahren sowie eine Alternative zur bisherigen Pflegenotendarstellung zu entwickeln.

Der Qualitätsausschuss Pflege hat den wissenschaftlichen Abschlussbericht mit den konkreten Umsetzungsvorschlägen für die stationäre Pflege im September 2018 abgenommen. Im November 2018 wurde mit dem Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) beschlossen, dass die neue Qualitätsprüfung und -darstellung bis Ende 2019 umzusetzen ist. Die Qualitätsprüfung durch den MDK basiert wie bisher auf der Inaugenscheinnahme von stichprobenhaft ausgewählten Bewohnerinnen und Bewohnern sowie einem persönlichen Gespräch mit ihnen, um die Versorgungsqualität zu untersuchen. In der Qualitätsprüfung prüft der MDK künftig auch die Plausibilität der Qualitätsdaten, die die Pflegeeinrichtung selbst über diese Bewohner ermittelt und an eine Datenauswertungsstelle weitergeleitet hat (Ergebnisindikatoren). Ein weiterer wichtiger Baustein ist das Fachgespräch mit den Pflegekräften vor Ort. Insgesamt gewinnt die pflegefachliche Beratung des MDK an Bedeutung. Die Pflegedokumentation spielt in Zukunft eine nachgeordnete Rolle.

Die Qualitätsprüfungen von vollstationären Pflegeeinrichtungen nach dem neuen Verfahren starten ab November 2019 auf der Basis von bundesweit gültigen Prüfrichtlinien. Diese werden derzeit von den Medizinischen Diensten gemeinsam mit den Pflegekassen erarbeitet. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Medizinischen Dienste werden für die Prüfaufgaben speziell geschult. Auch hierzu laufen derzeit die Vorbereitungen in der MDK-Gemeinschaft.

Die Qualitätsdarstellung wird zukünftig auf drei Säulen stehen: auf ausgewählten MDK-Qualitätsprüfergebnissen nach neuem Prüfverfahren, auf Qualitätsdaten (Ergebnisindikatoren), die die Heime selbst erheben und auf allgemeinen Informationen zur Einrichtung.

Ihr Ansprechpartner

Jürgen Brüggemann

Jürgen Brüggemann

Bereichsleiter Beratung Pflegeversicherung
Tel: +49 201 8327-133
E-Mail: